Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) trat am 1. April 2002 in Kraft.
Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten.
Dieses Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplungsstrom (KWK Strom) aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen sowie Zuschläge für den Neubau und den Ausbau von Wärmenetzen, sofern die KWK-Anlagen und die Wärmenetze im Geltungsbereich dieses Gesetzes gelegen sind. KWK-Strom, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.
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Downloads
- Umsetzungshilfe zum KWK-G V1.0 .pdf, 362 KB , Deutsch
- Fragen und Antworten zum KWK-G .pdf, 238 KB , Deutsch
- Merkblatt Wärmenetze .pdf, 92 KB , Deutsch
- Fördersystematik des KWK-G (Grafik) ., 4 KB , Deutsch
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Weiterführende Inhalte
- KWK-G
- EEG Portal
- www.eeg-kwk.net
- Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- BDEW
