Netzbooster Kupferzell

Genehmigungs­verfahren

Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss das Projekt das mehrstufige Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Ist der Antrag auf das Planfeststellungsverfahren eingereicht, kann auch die Öffentlichkeit die Planunterlagen einsehen.

PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN 

Schritt für Schritt zum Beschluss

TransnetBW ist als Übertragungsnetzbetreiber für die Planung des Netzboosters zuständig. Das Regierungspräsidium Stuttgart entscheidet als verfahrensführende Behörde über den Antrag auf Planfeststellung.

Antrag auf Planfeststellung

Vor Beginn des Verfahrens erstellt TransnetBW einen Antrag auf Planfeststellung. Der Antrag enthält die vollständigen Unterlagen und Gutachten, die die Planung des Netzboosters verständlich und ausführlich erläutern und begründen. TransnetBW reicht den Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart ein.

Der Antrag auf Planfeststellung enthält mindestens folgende Unterlagen und Gutachten:

  • Technische und nicht-technische Darstellung des Projekts
  • Planrechtfertigung
  • Alternativenprüfung
  • Betrachtung der Auswirkungen auf die Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter)
  • Anlagensicherheit, Brandschutz
  • Relevante sonstige Anträge (z.B. nach Landesbauordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz)
  • Auswirkungen auf die Regionalplanung & Bauleitplanung
  • Erläuterungsbericht
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan

Beteiligung der Öffentlichkeit

Nachdem TransnetBW den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens eingereicht hat, prüft das Regierungspräsidium Stuttgart die Unterlagen auf Vollständigkeit. Nach Bestätigung der Vollständigkeit werden die Unterlagen für die Dauer von vier Wochen in der Gemeinde Kupferzell öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung weist die ortsübliche Bekanntmachung (hier i.d.R. im Kupferzeller Gemeindeblatt) hin.

Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern können die Unterlagen einsehen. Alle Privatpersonen, deren Belange von der Anlage berührt werden, haben innerhalb der Frist die Möglichkeit, schriftlich Einwendung zu erheben. Träger öffentlicher Belange (TöB), wie etwa Gemeinden, Verbände, Versorgungsunternehmen, deren Belange vom Vorhaben berührt sind, geben Stellungnahmen ab. Einwendungen und Stellungnahmen werden dann gegebenenfalls bei einem Erörterungstermin diskutiert.

Planfeststellungsbeschluss

Auf Basis fristgerecht eingereichter Einwendungen und Stellungnahmen, falls erforderlich ihrer Erörterungen, entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart, ob die Planungen der TransnetBW zulässig sind oder ob eine Planänderung erforderlich ist. Im Falle einer Planänderung ist eine ergänzende Anhörung notwendig. Hierbei werden die von den Änderungen Betroffenen angehört. Sollten die Planungen zulässig sein, wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen.

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