13. Juli 2021

Netze für die Energiewende – Sicht und Position der N8-Unternehmen

Die Netzbetreiber sind sich ihrer zentralen Unterstützerrolle bei den erforderlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung bewusst. In einem gemeinsam verfassten Papier beziehen Sie Position gegenüber der Politik.

Nachhaltigkeit

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Ende April 2021 zum Klimaschutzgesetz 2019 und die Novellierung des Klimaschutzgesetzes erfordern eine drastisch beschleunigte Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 verlangt von allen große Anstrengungen – insbesondere von der Energiewirtschaft. Die Netzbetreiber sind sich ihrer zentralen Unterstützerrolle bei den erforderlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung bewusst und nehmen ihre Verantwortung für die Stabilität des Energiesystems ernst.

Das Klimaschutzgesetz 2021 sieht die größte Ambitionssteigerung im Sektor Energiewirtschaft vor. Die neu gesteckten Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität in 2045 machen damit eine Zukunft mit mehr als 50 Gigawatt Offshore-Wind, deutlich über 100 Gigawatt Onshore-Wind und mehr als 300 Gigawatt Photovoltaik in Deutschland bis 2045 notwendig. Die Netzbetreiber werden also noch schneller als bislang vorgesehen erneuerbare Energien in das Stromversorgungssystem integrieren, grüne Energie transportieren und verteilen.

Natürlich wollen die Netzbetreiber neben ihrer zentralen Unterstützerrolle bei den erforderlichen Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Marktteilnehmer auch ihre eigenen CO2-Emissionen reduzieren. Das größte CO2-Reduktionspotenzial steckt dabei in der Beschaffung von Verlustenergie. Die Netzbetreiber wollen diese technisch unvermeidbaren Verluste, die 6 % des Bruttostromaufkommens ausmachen, aus erneuerbaren Energien decken. Das derzeitige Energierecht blockiert jedoch die Hebung dieses „grünen“ Potenzials, da die Nutzung von erforderlichen Herkunftsnachweisen Stromnetzbetreibern untersagt ist.

Die N8-Unternehmen plädieren dafür, das Herkunftsnachweisregister für die Deckung der Verlus-tenergie aus erneuerbaren Energien zu öffnen.

Digitalisierung

Um die zentrale Rolle der Energiewirtschaft im Zuge der Energiewende wahrzunehmen, bedarf es ihrer weitreichenden Digitalisierung. In Zeiten, in denen jährlich mehrere Großkraftwerke vom Netz gehen und ein verlässlich einsetzbares Großkraftwerk durch tausende volatile, wetterabhängige und dezentrale Kleinerzeuger ersetzt wird, können letztere nur mit einer tiefgreifenden Digitalisierung ins System eingebunden werden. Netzbetreiber aller Spannungsebenen liefern die hier-für notwendige Infrastruktur und optimieren die Prozesse.

Der Abstimmungs- und Steueraufwand zwischen den Akteuren hat sich deutlich erhöht und wird zukünftig signifikant weiter ansteigen. Die Netzbetreiber haben dies frühzeitig erkannt und tätigen bereits heute nötige Investitionen sowohl an der Kundenschnittstelle als auch in die erforderlichen internen Prozesse. Gleichzeitig befinden sich zahlreiche branchenweite Projekte zur Digitalisierung der Energiewende in der Umsetzung, wie zum Beispiel Redispatch 2.0.

Auch die Kopplung des Stromsektors mit weiteren Sektoren wie Verkehr und Wärme steigert die Komplexität des Systems. Der Kunde rückt zugleich noch stärker ins Zentrum. Er agiert als aktiver Teilnehmer des Energiemarkts und kann Flexibilität und andere Systemdienstleistungen bereitstel-len. Auch hierbei wollen wir den Kunden durch weitgehende Automatisierung von Prozessen und Kommunikation unterstützen: zum Beispiel beim Aufbau einer sicheren Steuerungs- und Kommu-nikationsinfrastruktur für Millionen von PV-Anlagen und Elektro-Fahrzeuge. Die Grundlage hierfür wurde mit dem Messstellenbetriebsgesetz schon geschaffen, jedoch nicht in ausreichendem Maße.

Die N8-Unternehmen plädieren für eine Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes sowie der Technischen Richtlinien, damit ein einfacherer und kosteneffizienter Betrieb erfolgen kann.

Nur auf Basis einer gesicherten Steuerungsmöglichkeit und einer sicheren Kommunikationsinfra-struktur kann insbesondere die sehr hohe Nachfrage nach privaten Ladepunkten zeitnah bedient und somit auch die neue Flexibilität für das Energiesystem erschlossen werden.

Aus Sicht der N8-Unternehmen ist eine schnelle Wiederaufnahme des Gesetzgebungsprozesses zum “SteuVerG” erforderlich.

Um die dafür erforderlichen Investitionen in Digitalisierung rechtzeitig tätigen zu können, benötigen die Netzbetreiber die Sicherheit, dass im Rahmen der Anreizregulierung die operativen Kosten für Netzintelligenz auch innerhalb der Regulierungsperiode berücksichtigt werden.

Hürden beim Netzausbau abbauen, Akzeptanz stärken

Die Elektrifizierung verschiedener Sektoren ist Voraussetzung zur Erreichung der Klimaziele. Zu-gleich ist eine Vervielfachung der schon heute installierten Leistung an erneuerbaren Energien notwendig. Bereits in den nächsten 10 bis 15 Jahren wird dadurch ein massiver Hochlauf der erneuerbaren Erzeugungsleistung erforderlich, für den jetzt die Weichen gestellt werden müssen. Diese beschleunigte Umsetzung der Energiewende ist eine gemeinsame Aufgabe von Politik, Naturschützern, Erneuerbaren-Verbänden und Netzbetreibern. Sie müssen das Verhältnis von Klimaschutz und Naturschutz neu denken und einen breiten gesellschaftlichen Konsens herbeiführen.

Wesentlicher Erfolgsfaktor für das Gelingen einer beschleunigten Energiewende ist dabei eine zügige Sektorenkopplung, um eine Dekarbonisierung weiterer Sektoren zu ermöglichen und deren Flexibilitätspotentiale zu erschließen. Die Strominfrastruktur bildet dabei das Bindeglied zwischen allen Energieträgern und -verwendungsformen. Gemeinsame Szenarien für die Sektoren sind unerlässlich für das Energiesystem der Zukunft. Die Infrastrukturplanung muss dabei möglichst unbürokratisch mit dem Ziel größtmöglicher Effizienz und schneller Umsetzbarkeit sein.

Die N8-Unternehmen setzen sich für standardisierte und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren ein, um den für die Energiewende notwendigen Netzausbau schneller umsetzen zu können. Hierfür sind bundeseinheitliche Prozesse und Vorgaben sowie eine umfassende Digitalisierung der Verfahren notwendig.

Ferner sollte erwogen werden, wie die von Ausbauprojekten betroffenen Kommunen und Gemeinden stärker von der Energieinfrastruktur in ihrem Gemeindegebiet profitieren können, ohne die Gesamtkosten der Energiewende zu erhöhen.

Der Investitionsbedarf sowohl für Optimierung und Verstärkung des Bestandsnetzes als auch für erforderliche Ausbauprojekte ist enorm, insbesondere um die Integration des notwendigen Zubaus erneuerbarer Energien sowie die intelligente Einbindung verteilter Erzeuger und Verbraucher zu gewährleisten. Um die damit verbundenen Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es deshalb auch einer Neuausrichtung und -bewertung der Parameter des Regulierungsrahmens.

Aus Sicht der N-8 Unternehmen muss in Zeiten globaler Finanzmärkte gewährleistet sein, dass auch Netzinfrastrukturprojekte ein wettbewerbsfähiges Investitionsklima (insbesondere EK-Zins) vorfinden. Dies ist auch erforderlich, um den Standortvorteil der hohen Versorgungssicherheit für Europas größte Volkswirtschaft zu erhalten.