06. November 2017

SuedLink: Bundesnetzagentur legt Untersuchungsrahmen nach § 7.4 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) fest

Nachdem die Bundesnetzagentur im Frühjahr den Antrag nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) auf Vollständigkeit geprüft und die Antragskonferenzen durchgeführt hat, beginnt die Behörde nun, den Untersuchungsrahmen nach § 7.4 NABEG festzulegen. In den Festlegungsprotokollen bestimmt die Bundesnetzagentur, welche Erdkabel-Korridore bezüglich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit vertieft untersucht werden sollen. Darin wird auch vorgegeben, welche ergänzenden Informationen und Gutachten die beiden Vorhabenträger TransnetBW und TenneT noch vorlegen müssen.

Um die Bearbeitung der Unterlagen zu erleichtern und die inhaltliche Komplexität zu reduzieren, betrachtet die Bundesnetzagentur jeden Abschnitt von SuedLink separat. Für den Abschnitt D hat die Bundesnetzagentur am 17. Oktober den Untersuchungsrahmen festgelegt. Die Behörde erstellt die Festlegungsprotokolle nach und nach, bis voraussichtlich Ende des Jahres alle Protokolle vorliegen werden.

Alle bereits veröffentlichten Festlegungsprotokolle können Sie auf unserer SuedLink-Seite Bundesfachplanung einsehen.