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Dialog Netzbau
TransnetBW GmbH
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ultranet
Von der Vorplanungsphase über die Bundesfachplanung bis hin zur Planfeststellung: Vor dem tatsächlichen Baustart durchläuft ULTRANET ein umfangreiches Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit.
leitung
ULTRANET durchläuft ein umfangreiches Genehmigungsverfahren in mehreren Schritten, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Im Laufe dieses mehrere Jahre dauernden Genehmigungsprozesses wird sichergestellt, dass alle für das Projekt wichtigen Themen berücksichtigt werden und dass alle Menschen, die das Projekt tangiert, ausreichend Möglichkeit haben, sich zu äußern und auch Gehör finden. Den gesetzlichen Rahmen für die Genehmigung von ULTRANET gibt das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vor.
ULTRANET ist ein bundeslandübergreifendes Projekt, das im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) beschlossen ist. Für alle Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplan, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen sollen, liegt das Genehmigungsverfahren seit Inkrafttreten des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) 2011 grundsätzlich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Für Vorhaben, die in den Anwendungsbereich des NABEG und in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur fallen, ist ein 2-stufiges Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgeschrieben.
konverter
In einem mehrstufigen Prozess und zur Zufriedenheit aller Beteiligten wurde das Kernkraftwerksgelände in Philippsburg als Standort für das Gleichstrom-Umspannwerk (technisch: Konverter) festgelegt.
Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt
Die Genehmigung für den Bau des Gleichstrom-Umspannwerks Philippsburg erfolgt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Karlsruhe. Anfang Juni 2018 hat TransnetBW den Genehmigungsantrag eingereicht. Am 26. März 2020 hat das Landratsamt Karlsruhe die Genehmigung für den Bau des Gleichstrom-Umspannwerks erteilt.
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Hier erhalten Sie einen Einblick in das Projekt und Informationen über die einzelnen Abschnitte.
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