Offshore-Netzumlage

Die Offshore-Netzumlage (bis 2018 Offshore-Haftungsumlage) wurde in Deutschland im Jahr 2013 eingeführt, um die Risiken der verspäteten Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen an das Stromnetz zu minimieren sowie die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen zu finanzieren. Seit dem Jahr 2019 werden auch die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.

Die Regelungen zur Offshore-Netzumlage hat der Gesetzgeber vom § 17f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i.V.m. §§ 26, 28 und 30 KWKG in das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) überführt. Hintergrund ist die Neuordnung des Umlagensystems durch die Novellierung im Rahmen des sogenannten Osterpaketes. Im EnFG ist die Ermittlung, Erhebung und der Ausgleichsmechanismus der Umlagen (Offshore-Netzumlage und KWKG-Umlage) vereinheitlicht geregelt.

Das EnFG dient unter anderem der Sicherstellung der Finanzierung der im Zusammenhang mit der Offshore-Netzanbindung entstehenden Belastungen der Netzbetreiber. Zu diesem Zweck regelt das EnFG den Ausgleich der Offshore-Anbindungskosten durch die Erhebung der Offshore-Netzumlage. Die Bestimmungen zur Ermittlung der Offshore-Anbindungskosten sind weiterhin im § 17f des EnWG enthalten.

Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln und veröffentlichen auf ihrer gemeinsamen Internetseite bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres die Offshore-Netzumlage für das jeweils folgende Kalenderjahr.

Die Offshore-Netzumlage ist ein Aufschlag auf die Netzentgelte in Cent pro Kilowattstunde und wird als gesonderter Betrag auf der Stromrechnung ausgewiesen.

Offshore-Netzumlage

0,656 ct/kWh

0,591 ct/kWh

0,419 ct/kWh

0,395 ct/kWh

0,416 ct/kWh

Weiterführende Informationen zu den entsprechenden Umlagen finden Sie unter netztransparenz.de

0,416 ct/kWh

Weiterführende Informationen zu den entsprechenden Umlagen finden Sie unter netztransparenz.de

  1. LV Gruppe A´

    0,037 ct/kWh

  2. LV Gruppe B´

    0,049 ct/kWh

  3. LV Gruppe C´

    0,024 ct/kWh

  1. LV Gruppe A´

    - 0,028 ct/kWh

  2. LV Gruppe B´

    0,038 ct/kWh

  3. LV Gruppe C´

    0,025 ct/kWh

Die Offshore-Haftungsumlage für das Jahr 2016 wird ab dem 01.01.2016 von Letztverbrauchern erhoben.

  1. LV Gruppe A´

    0,040 ct/kWh

  2. LV Gruppe B´

    0,027 ct/kWh

  3. LV Gruppe C´

    0,025 ct/kWh

Die Offshore-Haftungsumlage für das Jahr 2015 wird ab dem 01.01.2015 von Letztverbrauchern erhoben.

  1. LV Gruppe A´

    -0,051 ct/kWh

  2. LV Gruppe B´

    0,050 ct/kWh

  3. LV Gruppe C´

    0,025 ct/kWh

Die Offshore-Haftungsumlage für das Jahr 2014 wird ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben.

  1. LV Gruppe A´

    0,250 ct/kWh

  2. LV Gruppe B´

    0,050 ct/kWh

  3. LV Gruppe C´

    0,025 ct/kWh

  1. LV Gruppe A´

    0,250 ct/kWh

  2. LV Gruppe B´

    0,050 ct/kWh

  3. LV Gruppe C´

    0,025 ct/kWh

KWKG-Portal 

Das KWKG-Portal dient der Erfassung von relevanten Daten bzgl. der Offshore-Netzumlage für die Marktpartner in der TransnetBW-Regelzone. Hier können Sie Ihre Daten melden und einsehen. Der Zugriff erfolgt zentral über unser Marktpartnerportal.