Netzzugang und Entgelt

Anschluss EEG Anlage

Verfahren zum Anschluss von Erneuerbare-Energien Anlagen an das Übertragungsnetz der TransnetBW GmbH

Allgemein

Um Ihre Erneuerbaren-Energien Anlage an ein Netz anzuschließen, ist Ihr Ansprechpartner für Ihr Netzanschlussbegehren der Anschlussnetzbetreiber. Dieser kann bei den Stromverteilnetzbetreibern über das gemeinsame Netzportal (VNBdigital)  gefunden werden. 

Falls der Netzanschluss am 220- 380-kV Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg erfolgen soll, können Sie sich gerne mit Ihrem Netzanschlussbegehren über den folgenden Link an die TransnetBW GmbH netzzugang@transnetbw.de  richten.  

Gemäß § 8 Anschluss EEG 2023 ist der Netzbetreiber verpflichtet eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unverzüglich und vorrangig an sein Netz anzuschließen. Hierbei ist im Hinblick auf die Spannungsebene die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage auszuwählen unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der günstigsten Prämisse zum Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt). 

Die folgenden Dokumente können Sie hier gerne als Muster einsehen:

Technische Mindestanforderungen

Bei Errichtung, Änderung und Betrieb von Netzanschlüssen für Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetze, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an das Übertragungsnetz der TransnetBW GmbH sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Dazu gehören insbesondere die Regelwerke, die in den nachstehend als Download verfügbaren „Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss und den Netzzugang zum Übertragungsnetz der TransnetBW GmbH“ aufgeführt sind.

 

Wichtig für Sie zu wissen: Nach Eingang Ihres Netzanschlussbegehrens für Ihre EEG-Anlage hat die TransnetBW GmbH maximal 8 Wochen  Zeit dieses Begehren zu prüfen und die erforderlichen Informationen für Sie bereitzustellen. Folgendes werden unsere Experten Ihnen als Antragssteller übermitteln: 

  • Zeitplan für die unverzügliche Herstellung des Netzanschlusses inkl. der Arbeitsschritte
  • Informationen, die Sie als Antragssteller für die Prüfung des Netzanschlusspunkts benötigen sowie die Informationen zur Netzverträglichkeitsprüfung gemäß den Netzdaten
  • Informationen, ob der Netzbetreiber bei der Herstellung zum Netzanschluss anwesend sein muss
  • einen nachvollziehbaren und detaillierten Kostenplan (Kosten, die technisch für den Netzanschluss entstehen). Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Verlegung einer Leitung oder der Nutzung fremder Grundstücke entstehen, sind nicht im Kostenplan enthalten.

Ihr Kontakt

Netzzugang

TransnetBW GmbH
Abteilung Netzzugang
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart

netzzugang@transnetbw.de