Strompreisbremse

Abschöpfungs­seite

Die Abschöpfung von Überschusserlösen gemäß StromPBG erfolgte ausschließlich für die unten stehenden Zeiträume und ist dementsprechend für Anlagenbetreiber weitestgehend abgeschlossen.

  1. 01.12.2022 – 31.03.2023
  2. 01.04.2023 – 30.06.2023

Verteilnetzbetreiber haben auch über diese Zeiträume hinaus noch weitere Pflichten aus dem StromPBG. Diese erhalten Sie von uns im EEG/StromPBG-Portal (Zugang über das Marktpartnerportal der TransnetBW), sowie per Mail.

Weitere Hinweise zur Strompreisbremse hat das BMWK auf seiner Homepage veröffentlicht.