System­dienstleistungen

Markt­gestützte Beschaffung von Schwarz­start­fähigkeit

Bekanntmachung der Beschaffung für die Beschaffungs­region TransnetBW West

Hinweis: Dokument 4 wurde am 16.01.2024 aktualisiert und ausgetauscht. Dokument 5 und Dokument 8 wurden am 23.02.2024 veröffentlicht. Die Infografik zur Erläuterung der Parameter Wmin und Tmin wurde am 30.04.2024 präzisierend aktualisiert.

Vor­bemerkungen

Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet.

Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.

Bekannt­machung und Fristen des Verfahrens

Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion TransnetBW West (im Folgenden: Beschaffungsregion) teilzunehmen.

Gegenstand der Beschaffung ist grundsätzlich die Bezuschlagung von 2 Schwarzstartanlagen. Da die Deckung des Bedarfes an Schwarzstartfähigkeit für die Beschaffungsregion auch davon abhängt, welche Anlagen an der Beschaffung teilnehmen (z.B. ob sie bereits Redundanzen aufweisen), kann in bestimmten Ausnahmefällen auch die Bezuschlagung von nur 1 Schwarzstartanlage ausreichend sein. Die Zuschlagserteilung erfolgt auch in diesem Fall in der Reihenfolge gemäß der in Abschnitt "Bewertung der Angebote & Zuschlagserteilung" benannten Bewertungskriterien.

Die Beschaffung wird anhand der nachfolgenden Beschaffungsschritte durchgeführt:

Tabelle 1: Beschaffungsschritte und Zeitplan
Nr.Datum bzw. FristBeschaffungsschritt
012.01.2024Datum der Bekanntmachung
110.07.2024, 24:00 UhrDatum, bis zu dem Anbieter die zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen erforderlichen Dokumente abzugeben haben (Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen)
207.10.2024, 24:00 UhrDatum, bis zu dem der beschaffende ÜNB eine Rückmeldung zu etwaigen bei einer Angebotsabgabe erforderlichen Anpassungen geben wird (ÜNB-Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen)
319.12.2024, 24:00 UhrDatum, bis zu dem Anbieter ein verbindliches Angebot abzugeben haben (Angebotsabgabefrist)
430.06.2025, 24:00 UhrDatum, bis zu dem der ÜNB spätestens die Auswahlentscheidung trifft und ggü. den Anbietern kommuniziert (Bewertung der Angebote & Zuschlagserteilung)

Der ÜNB hat das Recht, den Zeitplan gem. Tabelle 1 einseitig anzupassen, wenn es während des Beschaffungsverfahrens zu Anpassungen der Festlegung BK6-21-023 der BNetzA kommen sollte, die eine Änderung des Zeitplans erforderlich machen.

An die Zuschlagserteilung schließen sich folgende Zeiträume an:

Tabelle 2: Vorlauf- und Erbringungszeitraum
Beginn der VorlaufzeitEntspricht Datum der Zuschlagserteilung, spätestens der Frist aus Tabelle 1, Beschaffungsschritt 4
Ende der Vorlaufzeit01.07.2028, 00:00
Beginn des ErbringungszeitraumsEntspricht Ende der Vorlaufzeit
Ende des Erbringungszeitraums30.06.2033, 24:00

Mit Erteilung des Zuschlags beginnt die Vorlaufzeit. Somit beträgt die Vorlaufzeit mindestens 3 Jahre. Während der Vorlaufzeit muss der bezuschlagte Anbieter die Schwarzstartanlage, sofern erforderlich, vollständig errichten oder ertüchtigen, um während des Erbringungszeitraums sämtliche Anforderungen gemäß Mustervertrag zu erfüllen. Sofern die Zuschlagserteilung vor dem spätestens möglichen Datum gemäß Tabelle 1, Nr. 4 erfolgt, verlängert sich die Vorlaufzeit entsprechend. Beginn und Ende des Erbringungszeitraums sowie Ende der Vorlaufzeit bleiben in diesem Fall unverändert.

Für die Beschaffung gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Dokument 1 – Auflistung der Teilnahmevoraussetzungen Hinweis: In den Teilnahmevoraussetzungen werden unter anderem technische Anforderungen wie die mindestens erforderliche Wirkleistung der Schwarzstartanlage „Perf“ sowie die zu bevorratende Mindestmenge an Primärenergie „Wmin“ benannt bzw. auf die relevanten Abschnitte im Mustervertrag verwiesen.
  • Dokument 2 – Höchstspannungsnetzknoten der Beschaffungsregion
  • Dokument 3 ZIP– Mustervertrag inkl. Anhänge
  • Dokument 4 – Bewertungsmatrix für technische und systemische Kriterien

Hinweise:

  • Alternative Angebote für dieselbe Schwarzstartanlage sind zulässig, sofern sich die Angebote in den technischen Konzepten oder Leistungsmerkmalen signifikant unterscheiden und eindeutig als (nicht kumulativ bezuschlagbare) Alternativen gekennzeichnet sind.
  • Zum Mustervertrag: Gelb markierte Stellen sind nach Bezuschlagung im Rahmen des Vertragsschlusses zu befüllen. Grau markierte Stellen dienen der Erläuterung von Regelungen, die nicht für jeden Vertrag einschlägig sind.
  • Eine Grafik zur Erläuterung der  Parameter „Wmin“ und „Tmin“ finden Sie hier.

Zur Teilnahme an der Beschaffung (Beschaffungsschritt 1 & 3) nutzen Sie bitte folgende Dokumente:

  • Dokument 5 – Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen
  • Dokument 6 – Bescheinigung über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung (sofern relevant)
  • Dokument 7 – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschluss- und Transitnetzbetreibers (sofern relevant)
  • Dokument 8 – Formular zur Angebotsabgabe
  • Anhang 8 des Mustervertrags – Bürgschaft (sofern Anbieter sich entscheidet, diese bereits im Gebotsverfahren beizulegen)

Erläuterung der Beschaffungs­schritte

Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen

Für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen (Beschaffungsschritt 1) ist das Dokument 5 „Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen“ an den ÜNB zu übermitteln. Gemeinsam mit dem Dokument sind, sofern für den Anbieter relevant, die Dokumente 6 (Bescheinigung über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung) und 7 (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschluss- und Transitnetzbetreibers) einzureichen. Ob die Dokumente für den jeweiligen Anbieter relevant sind, kann den Teilnahmevoraussetzungen (Dokument 1) entnommen werden. Nur Anbieter, die an dem Beschaffungsschritt 1 teilnehmen und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, sind im Anschluss zur Angebotsabgabe (Beschaffungsschritt 3) berechtigt.

 

ÜNB Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen

Im Beschaffungsschritt 2 meldet der ÜNB dem Anbieter zurück, ob er aus Sicht des ÜNB alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt oder welche Anpassungen er vorzunehmen hat, um ein zulässiges Angebot abgeben zu können. Der ÜNB behält sich vor, mit der Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen vom Anbieter weitere Unterlagen zum Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen anzufordern. Entsprechende Anpassungen und ggf. angeforderte Unterlagen sind zur erneuten Prüfung durch den ÜNB spätestens vier Wochen vor der Angebotsabgabefrist (Beschaffungsschritt 3) vom Anbieter einzureichen. Im Anschluss meldet der ÜNB dem Anlagenbetreiber zurück, ob mit den angepassten bzw. ergänzten Unterlagen alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

 

Angebotsabgabe

Darüber hinaus sind nachfolgende Dokumente anzufügen. Für die verbindliche Angebotsabgabe sind diese Unterlagen ebenfalls anzufügen, falls der Anbieter die Dokumente bereits im Beschaffungsschritt 1 eingereicht hat.

  • Dokument 5 – Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen
  • Sofern relevant: Dokument 6 – Bescheinigung über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung
  • Sofern relevant: Dokument 7 – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschluss- und Transitnetzbetreibers
  • Sofern Anbieter sich entscheidet, diese bereits im Gebotsverfahren beizulegen: Anhang 8 des Mustervertrags – Bürgschaft

Bis zum Ende der Frist des Beschaffungsschritt 3 hat der Anbieter die Möglichkeit, ein bereits eingereichtes Angebot zu ändern oder zu widerrufen.

 

Bewertung der Angebote & Zuschlagserteilung

Die Bewertung zulässiger Angebote erfolgt anhand der drei Bewertungsgruppen „Technische Kriterien auf Anlagenebene“, „Systemische Kriterien“ und „Preis“.

Sowohl für die Bewertungsgruppe „Technische Kriterien auf Anlagenebene“ als auch für die Bewertungsgruppe „Systemische Kriterien“ beträgt die insgesamt maximal erreichbare Punktzahl jeweils 30 Punkte. Die Bewertung der Kriterien erfolgt entsprechend der Vorgaben im „Dokument 4 – Bewertungsmatrix für technische und systemische Kriterien“.

Für die Bewertungsgruppe „Preis“ beträgt die insgesamt maximal erreichbare Punktzahl 40 Punkte. Der Angebotspreis ist in Euro pro MW (bezogen auf Perf) und Jahr anzugeben. Etwaige im Angebotspreis enthaltene Opportunitätskosten sind auf Basis des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor dem Datum der Angebotsabgabefrist (also im Rahmen der vorliegenden Beschaffung auf Basis des Kalenderjahrs 2023) anteilig in Euro pro MW (ebenfalls bezogen auf Perf) und Jahr auszuweisen. Die anteiligen Opportunitätskosten werden während des Erbringungszeitraums gemäß den Regelungen in Anhang 7 des Mustervertrages über einen Index jährlich angepasst.

Der ÜNB setzt für das Beschaffungsverfahren eine Preisobergrenze in Höhe von 18.745 Euro pro MW (bezogen auf Perf) und Jahr. Ein Angebot, dessen Angebotspreis (inkl. etwaig enthaltener anteiliger Opportunitätskosten auf Basis des Kalenderjahrs 2023) oberhalb der Preisobergrenze liegt, kann nicht bezuschlagt werden.

Für die Auswahlentscheidung ist die Summe der in den einzelnen Bewertungsgruppen erreichten Punktzahlen maßgeblich. Bei gleicher Gesamtpunktzahl von zwei oder mehr Angeboten wird dasjenige Angebot bezuschlagt, welches bei den systemischen Kriterien die höhere Punktzahl erreicht hat. Ist auch dort eine gleiche Punktzahl gegeben, wird das Angebot mit dem günstigsten Preis bezuschlagt.

Die Auswahlentscheidung erfolgt seitens des ÜNB durch Erteilung des Zuschlags. Mit Erteilung des Zuschlags kommt je bezuschlagtem Angebot ein Vertrag über die Erbringung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“, gemäß dem „Dokument 3 – Mustervertrag inkl. Anhängen“ zwischen den/m entsprechenden Anbieter(n) und dem beschaffenden ÜNB zustande. Mit Erteilung des Zuschlags sind auch die gemäß Mustervertrag erforderlichen Dokumentationen zwischen entsprechenden Anbieter(n) und dem beschaffenden ÜNB abzustimmen. Die Bürgschaft gemäß Anhang 8 des Mustervertrages ist spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung an den beschaffenden ÜNB zu übersenden (sofern nicht bereits vor Zuschlagserteilung eingereicht).

Verfahren der Angebots­abgabe

Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der Unterlagen über die Vergabeplattform (https://transnetbw.synertrade.com/). Hierfür ist eine vorherige kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig. Eine entsprechende Schritt für Schritt Anleitung für den Uploadprozess ist anschließend auf der Plattform unter „Dokumente“ im jeweiligen Ausschreibungsprojekt zu finden. Der ÜNB wird den Eingang der Unterlagen spätestens am übernächsten Werktag nach Eingang bestätigen.

Bei Rückfragen zur Handhabung der Vergabeplattform können Sie über die E-Mail Adresse eu-ausschreibung@transnetbw.de in Kontakt mit uns treten.

Rückfragen

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung eines Anbieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den ÜNB unverzüglich und vor Abgabe seines Gebots darauf hinzuweisen. Dies erfolgt auf der Vergabeplattform unter „Projektforum“. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform an den ÜNB zu richten und werden von diesem schnellstmöglich beantwortet. Der späteste Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder das Verlangen nach weiteren Auskünften entspricht fünf Wochen vor Ende der Frist des Beschaffungsschrittes 3.

Hinweise zum Verfahren

Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit den ÜNB ist in deutscher Sprache zu führen.

 

Kosten des Verfahrens

Für die Teilnahme an der Ausschreibung entstehende Kosten der Anbieter werden nicht erstattet.

 

Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO i.V.m. § 12h EnWG sowie der Festlegung der BNetzA BK-6-21-023 zum Zwecke der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. Der ÜNB verarbeitet diese Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sobald der Zweck hierfür entfällt, werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht.

Weitere Hinweise zum Datenschutz sind auf der folgenden Internetseite des ÜNB sowie auf schriftliche Anfrage an die Kontaktadresse des ÜNB einsehbar:

  1. https://www.transnetbw.de/de/datenschutz

Vertraulichkeit und Schutz der Verfahrens­integrität

Anbieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des ÜNB vornehmen.