Rippolingen – Istein

Technologie und Umwelt

TransnetBW ist bestrebt, die Auswirkungen durch den Ersatzneubau auf Menschen, Umwelt und Natur so gering wie möglich zu halten. Dabei hält sich TransnetBW an die gesetzlichen Bestimmungen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Ersatzneubau?

  • Bei einem Ersatzneubau wird eine Leitung in oder unmittelbar neben der Bestandstrasse errichtet und die bestehende Trasse anschließend rückgebaut.
  • Die Leitung wird modernisiert und Strommasten sowie Leiterseile werden auf den aktuellen Stand gebracht – ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.
  • Für den Bau unmittelbar in der Bestandstrasse werden Mastprovisorien verwendet.

Immissionen

Grenzwerte werden eingehalten

Geräusche

Unter bestimmten Wetterbedingungen mit hoher Luftfeuchtigkeit (unter anderem Regen, Schnee oder Nebel) können in geringer Entfernung zu Freileitungen Koronaentladungen (lat. Corona = Krone, Ring) wahrgenommen werden.

Dieses als Knistern oder Brummen zu hörende Geräusch entsteht bei Ionisation der Luft (Zerteilung von Luftmolekülen) durch elektrische Entladung. Freileitungstrassen werden so geplant, dass die nach technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten bzw. möglichst unterschritten werden.

Im Projekt Rippolingen - Istein werden die Geräuschimmissionen durch bauliche Maßnahmen gesenkt. Dies geschieht vornehmlich durch das Auflegen dickerer Seile und die Anpassung der Mastgeometrie.

Elektrische und magnetische Felder

Jede elektrische Ladung ist von einem elektrischen Feld umgeben. Dieses elektrische Feld existiert bereits, wenn Elektrogeräte (unter anderem Haartrockner, Bügeleisen, Computer und Fernseher) mit einem Kabel an das Stromnetz angeschlossen sind. Je höher die Spannung, desto größer ist das elektrische Feld. Wird das Gerät eingeschaltet und der Strom fließt, entsteht zusätzlich ein magnetisches Feld. Bei Wechselstromleitungen entstehen elektrische und magnetische Wechselfelder. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei neu errichteten Anlagen die Möglichkeiten zur Minimierung der elektrischen und magnetischen Felder nach dem Stand der Technik auszuschöpfen sind.

Für die durch elektrische Anlagen erzeugten elektrischen und magnetischen Felder legt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) Grenzwerte fest.

Mensch und Natur

Auswirkungen minimieren

Wir sind bestrebt, die Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Natur so gering wie möglich zu halten.

Im Rahmen der formellen Verfahren ermitteln Umweltgutachter die Auswirkungen auf Menschen, Natur und Umwelt. Diese Erkenntnisse fließen in die Planungen ein und dienen der Vermeidung oder Minimierung von Auswirkungen, zum Beispiel durch die Reduktion von Baulärm. Ermittelt, beschrieben und bewertet werden die Auswirkungen des Vorhabens auf folgende Schutzgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern:
 

  • Menschen – insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Boden
  • Wasser
  • Luft
  • Klima
  • Landschaft
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter
     

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüft TransnetBW die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und schlägt Maßnahmen zur Minderung von Auswirkungen vor.

0Datei(en) hochgeladen