Aktuelle Projekte
Der großflächige Stromtransport – etwa auf Grund eines weiter wachsenden Stromhandels, einer zunehmenden Windenergieerzeugung oder eines größeren Anteils der verbrauchsfernen Erzeugung – erfordert Großinvestitionen in den Ausbau von Übertragungskapazitäten. So haben wir bereits 2005 begonnen, das gesamte Netz von 220.000 Volt auf 380.000 Volt umzustellen.
Eine Übersicht großer Projekte, die aktuell in der Regelzone der TransnetBW durchgeführt werden, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
| Name | Birkenfeld-Pkt. Ötisheim |
| Umfang | Neubau einer 380-kV-Leitung auf 14 km Länge |
| Ziel | Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit |
| Status | Raumordnungsverfahren abgeschlossen Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens |
| Baumaßnahme geplant für | 2015 - 2016 |
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Historie - Das Raumordnungsverfahren Im Raumordnungsverfahren wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft, ob die geplante Leitungsanlage mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt. Um Kollisionen mit anderen Bauvorhaben auszuschließen, wurde außerdem untersucht, ob das Vorhaben mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger abgestimmt ist.
Ergebnis des Raumordnungsverfahrens Mit der sogenannten Raumordnerischen Beurteilung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe seine intensiven Prüfungen abgeschlossen. Im westlichen Teil des geplanten Leitungsneubaus bis zur Kreuzung der Bundesstraße B294 wird eine Trassenführung nördlich der Autobahn als die Günstigste beurteilt ("Variante Blau"). Im östlichen Teil des Projektes ergibt die Prüfung der Raumordnungsbehörde kein eindeutiges Ergebnis. Den gesamten Text der "Raumordnerischen Beurteilung" des Regierungspräsidiums Karlsruhe finden Sie hier.
Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens Bei der Bauplanung der neuen 380 kV Stromleitung werden viele öffentliche und private Interessen berührt. Einerseits ist die Leitung energiewirtschaftlich notwendig um die Region auch zukünftig sicher mit Strom versorgen zu können, andererseits sind Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft sorgfältig zu berücksichtigen. Im Planfeststellungsverfahren werden diese Interessen koordiniert, durch das Regeirungspräsidium detailliert analysiert und gegeneinander abgewogen. Dadurch wird sichergestellt, dass in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, jeder Einwand der betroffenen Bürger und Institutionen berücksichtigt ist.
TransnetBW wird in den nächsten Monaten jede der drei Trassenoptionen östlich der Bundesstraße B294 durch eine externe Gutachterin intensiv nach ökologischen Gesichtspunkten prüfen lassen, um mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Auf Basis der dann gewonnenen Erkenntnisse kann eine optimale Trassenführung definiert und beantragt werden.
Beteiligungsmöglichkeiten Im Raumordnungsverfahren (abgeschlossen): Die eingereichten Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren wurden nach § 19 Abs. 5 LplG einen Monat zur Einsicht bei den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Jedermann konnte sich bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde zu dem Vorhaben äußern. Der nächste Schritt ist das Planfeststellungsverfahren. Auch in diesem Verfahrensschritt haben wieder alle Bürger die Möglichkeit, sich zu den Plänen zu äußern. Die TransetBW sowie die örtlichen Gemeindeverwaltungen werden rechtzeitig auf die Fristen aufmerksam machen und schon vor Antragsstellung auf die Bürger vor Ort zugehen. |
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Downloads
- Infoveranstaltung RP Karlsruhe .pdf, 1.5 MB , Deutsch
- Infoveranstaltung TransnetBW .pdf, 2.5 MB , Deutsch
- Raumordnerische Beurteilung von 24.10.2012 .pdf, 459 KB , Deutsch
| Name | Bruchsal-Kändelweg |
| Umfang | Neubau einer 380-kV-Schaltanlage mit 380/110-kV Transformator |
| Ziel | Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit |
| Status | Laufende Baumaßnahme. |
| Baumaßnahme geplant für | 2011 - 2013 |
| 1.0 Warum ist eine neue 380-kV-Leitung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe notwendig? |
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Die neue Leitung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe ist notwendig, um im bestehenden Höchstspannungsnetz die Versorgung im mittleren Neckarraum zu sichern.
Weiterhin besteht in Baden-Württemberg schon heute ein wichtiger Stromfluss vom Nordosten in Richtung Süden. Im Zuge der Energiewende wird sich der Energiefluss stark erhöhen, da künftig noch mehr Windenergie aus dem Norden in das Netz von Baden-Württemberg eingespeist werden muss.
Die Verbindung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe wirkt einer Netzüberlastung entgegen und trägt so auch weiterhin zur Versorgungssicherheit in der Region bei. |
| 2.0 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) |
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Der vordringliche Bedarf einer neuen 380-kV-Leitung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe ist gesetzlich im Energieleitungsausbaugesetz festgestellt.
Die Leitung soll am Raum Lindach vorbeigeführt werden, da sich hier eine Vielzahl von 110-kV-Leitungen des Verteilnetzes aus verschiedenen Richtungen Württembergs treffen. Der Raum Lindach ist wichtig, da dort später eine zentrale Anbindung der verschiedenen 110-kV-Leitungen an die neue Leitung Bünzwangen-Goldshöfe erfolgen kann.
Im Energieleitungsausbaugesetz ist von einer „Umrüstung der bestehenden 110-kV-Leitung zwischen Punkt Lindach und Umspannwerk Goldshöfe“ die Rede.
Mit „Umrüstung“ ist keine bauliche Aufrüstung der bestehenden 110-kV-Leitung von 110 kV auf 380 kV gemeint. Möglich wäre die Mitführung des 110-kV-Stromkreises auf der neuen 380-kV-Leitung. In diesem Fall könnte die bestehende 110-kV-Leitung rückgebaut werden. TransnetBW strebt bei der Trassensuche eine Infrastrukturbündelung an. Das heißt, dass die neue 380-kV-Leitung partiell in der Trasse der bestehenden 110-kV-Leitung gebaut werden könnte. Partiell bedeutet, dass eine Orientierung am bestehenden Trassenverlauf nur abschnittsweise möglich ist. Ein vollständiger Neubau in bestehender Trasse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und auch nicht im Sinne von TransnetBW: Die 380-kV-Leitung würde in bestimmten Abschnitten zu nah an Wohnbebauungen heranrücken, sodass entsprechende Grenzwerte und Richtlinien nicht mehr eingehalten werden könnten. TransnetBW verfolgt das Ziel, die neue Leitung in einem größtmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen zu führen. |
| 3.0 Verfahren |
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Die Planung von Trassen ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem die Trassenführung im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren definiert wird. Noch bevor unsere Experten aus der Genehmigungsplanung Trassenvarianten untersuchen und mit diesen in die behördlichen Verfahren gehen, möchten wir in den öffentlichen Dialog treten.
Dafür haben wir einen dreistufigen Dialogprozess aufgesetzt: Um den unterschiedlichen Regionen im Einzelnen gerecht zu werden, haben wir das Gebiet zwischen Bünzwangen und Goldshöfe in vier Abschnitte eingeteilt.
Zuerst möchten wir in allen vier Abschnitten den Bürgerinnen und Bürgern mit Informationsveranstaltungen die Möglichkeit geben, sich ein klares Bild über das Projekt, das Verfahren und die Dialogangebote zu verschaffen.
Im Rahmen von Trassierungswerkstätten werden dann gemeinsam Varianten der Trassenkorridore erarbeitet. Der Bürger hat damit die Möglichkeit, sich aktiv an der Trassenplanung zu beteiligen.
Aus den Trassierungswerkstätten gehen drei Trassenkorridore hervor, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens beantragt werden. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung fließen damit unmittelbar in das Genehmigungsverfahren ein. |
| Dokumente und Erläuterung der vorläufigen Raumwiderstandskarte Bünzwangen-Goldshöfe |
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Grundsätzliches: Auf der Suche nach einer möglichst konfliktarmen Trassenführung greifen die Planer auf sogenannte Raumwiderstandskarten zurück. Die Raumwiderstandskarte dient mit den vorliegenden Datengrundlagen für die Festlegung grober Trassenkorridore. Derzeit sind aber noch nicht alle Raumwiderstände bekannt. In der Raumwiderstandskarte sind daher noch nicht alle Raumwiderstände eingetragen.
Um die Karte weiter zu vervollständigen, müssen zusätzliche Daten erhoben und gesammelt werden. Hierzu zählen unter anderem Daten zu Schutzgütern wie beispielsweise Bodenschutzwald, Bannwald, Vorranggebiet Bodenschätze, Vorranggebiet Windkraftanlagen, Flächen zum Abbau von Rohstoffen, Deponien + Altlasten, Bauflächen gemäß Flächennutzungsplan (FNP), Flugplätze mit zugehörigem Beschränkungsbereich, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Boden- und Baudenkmäler.
Die Raumwiderstandskarte soll möglichst zeitnah ergänzt werden. Die Ergänzung der Raumwiderstände findet maßgeblich im Rahmen des formellen Verfahrens statt und startet mit der Antragskonferenz zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens (ROV). Federführend ist hier das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieser formelle Schritt beginnt voraussichtlich in den kommenden Monaten. Dabei werden der zu untersuchende Raum und die zu untersuchenden Raumbelange sowie Inhalte und Methode der Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung erörtert. Aus den Ergebnissen der darauf folgenden Untersuchungen können sich Änderungen der aktuellen Raumwiderstandskarte ergeben, die Auswirkungen auf die derzeit dargestellten überschlägigen Trassenkorridore haben können. Die Kriterien zur Raumwiderstandsermittlung sind bislang nicht mit den Fach-/Genehmigungsbehörden abgestimmt. |
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Flächenmarkierungen: Die in der Raumwiderstandskarte farblich gekennzeichneten Flächen stellen die Ergebnisse einer bereits durchgeführten Raumwiderstandsanalyse dar. In dieser Raumwiderstandskarte wurden jene Flächen markiert, die hinsichtlich einer Höchstspannungsleitung eine besondere Empfindlichkeit aufweisen. |
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Rot markierte Flächen stellen Flächen dar, die eine sehr hohe schutzbezogene Wertigkeit besitzen und nicht gequert werden sollen. Diese stellen demnach einen sehr hohen Raumwiderstand dar:
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Magenta (hell) markierte Flächen stellen Flächen dar, die eine sehr hohe schutzbezogene Wertigkeit besitzen und nach Möglichkeit nicht gequert werden sollen. Diese stellen demnach einen sehr hohen Raumwiderstand dar:
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Magenta (dunkel) markierte Flächen stellen Flächen dar, die eine sehr hohe schutzbezogene Wertigkeit besitzen und nach Möglichkeit nicht gequert werden sollen. Diese stellen demnach einen sehr hohen Raumwiderstand dar:
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Orange markierte Flächen stellen Flächen dar, die eine hohe schutzbezogene Wertigkeit besitzen und nach Möglichkeit kaum gequert werden sollen. Diese stellen demnach einen hohen Raumwiderstand dar:
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Gelb markierte Flächen stellen Flächen dar, die eine mittlere schutzbezogene Wertigkeit besitzen und nach Möglichkeit wenig gequert werden sollen. Diese stellen demnach einen mittleren Raumwiderstand dar:
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| Dargestellte Raumwiderstände sind kein feststehendes Ausschlusskriterium für eine Trassierung, sondern eine Hilfestellung zur Ermittlung konfliktärmerer Trassierungsmöglichkeiten. Die Abgrenzung der Raumwiderstände geht teilweise deutlich über rechtlich gebotene Abstände hinaus. |
| Erläuterung der vorläufigen Raumwiderstandskarte Bünzwangen-Goldshöfe |
| Vorläufige Raumwiderstandskarte Teil 1 |
| Vorläufige Raumwiderstandskarte Teil 2 |
| Präsentation zum Informationsabend |
| Projektsteckbrief |
| Frage-Antwort-Katalog: |
| Frage-Antwort-Katalog |
| Erweiterter Frage-Antwort-Katalog |
| Pressemitteilung: TransnetBW startet Projekt Bünzwangen-Goldshöfe |
| Plakat: TransnetBW Informationsveranstaltung |
| Dialogverfahren |
| Dokumentation zu den Infoveranstaltungen: |
| Lorch-Waldhausen, 11.04.2013 |
| Hüttlingen, 15.04.2013 |
| Schwäbisch Gmünd, 16.04.2013 |
| Uhingen, 18.04.2013 |
| Informationsblatt zu den Trassierungswerkstätten |
| Termine der Trassierungswerkstätten |
| Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Netzbaumaßnahmen: |
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TransnetBW GmbH
Telefon: +49 800 / 380 470 1 |
| Name | Daxlanden |
| Umfang | Ertüchtigung der Schaltanlage; Neuanschluss des Kraftwerksblockes 8 des Rheinhafen-Dampfkraftwerkes; Neubau des 380/110-kV-Transformators |
| Ziel | Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Anschluss von Kraftwerken |
| Status | Baumaßnahme ist abgeschlossen. |
| Baumaßnahme geplant für | 2009 - 2012 |
| Name | Dellmensingen-Niederstotzingen |
| Umfang | Inbetriebnahme eines weiteren 380-kV-Stromkreises auf der bestehenden 380-kV-Leitung auf 40 km Länge |
| Ziel | Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit |
| Status | Bis auf den Bereich Stadt Senden abgeschlossen. Für den Bereich Stadt Senden ist der Planfeststellungsbeschluss erteilt. |
| Baumaßnahme geplant für | 2010 - 2012 |
| Name | Forst-Bruchsal-Kändelweg |
| Umfang | Neubau einer 380-kV-Leitung auf 6 km Länge |
| Ziel | Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit |
| Status | Laufende Baumaßnahme |
| Baumaßnahme geplant für | 2011 |
| Name | Großgartach-Neckarwestheim |
| Umfang | Inbetriebnahme eines weiteren 380-kV-Stromkreises auf der bestehenden 380-kV-Leitung auf 12 km Länge |
| Ziel | Ausbau des Übertragungsnetzes für den horizontalen Stromtransport von regenerativen Energien. Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz. |
| Status | abgeschlossen |
| Baumaßnahme geplant für | 2011 |
| Name | Hüffenhardt-Großgartach |
| Umfang | Inbetriebnahme eines weiteren 380-kV-Stromkreises auf der bestehenden 380-kV-Leitung auf 20 km Länge |
| Ziel | Ausbau des Übertragungsnetzes für den horizontalen grenzüberschreitenden Stromtransport. Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz. |
| Status | Planfeststellungsbeschluss erteilt |
| Baumaßnahme geplant für | 2011-2012 |
| Name | Neckarwestheim-Mühlhausen |
| Umfang |
Ertüchtigung der bestehenden 220-kV-Leitung für 380-kV-Betrieb auf 26 km Länge |
| Ziel | Ausbau des Übertragungsnetzes für den horizontalen Stromtransport von regenerativen Energien. Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz. Teil des Energieleitungsausbaugesetzes von 2009. |
| Status |
Laufendes Planfeststellungsverfahren |
| Baumaßnahme geplant für |
2012 - 2013 |
| Name | Weier-Villingen |
| Umfang |
Neubau einer 380-kV-Leitung auf 70 km Länge |
| Ziel | Ausbau des Übertragungsnetzes für den horizontalen grenzüberschreitenden Stromtransport. Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz. Teil des Energieleitungsausbaugesetzes von 2009. |
| Status |
Notwendigkeit im NEP 2012 nicht bestätigt, Projekt wird aktuell nicht weiterverfolgt. |
| Baumaßnahme geplant für |
2019 - 2020 |
Ansprechpartner
DIALOG Netzbau
TransnetBW GmbH
DIALOG Netzbau, Team Netzstrategie
Anlagenmanagement
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
E-Mail: DialogNetzbau@transnetbw.de

