Aktuelle Projekte

Der großflächige Stromtransport – etwa auf Grund eines weiter wachsenden Stromhandels, einer zunehmenden Windenergieerzeugung oder eines größeren Anteils der verbrauchsfernen Erzeugung – erfordert Großinvestitionen in den Ausbau von Übertragungskapazitäten. So haben wir bereits 2005 begonnen, das gesamte Netz von 220.000 Volt auf 380.000 Volt umzustellen.

Eine Übersicht großer Projekte, die aktuell in der Regelzone der TransnetBW durchgeführt werden, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

(01) Birkenfeld-Pkt. Ötisheim
Name Birkenfeld-Pkt. Ötisheim
Umfang Neubau einer 380-kV-Leitung auf 14 km Länge
Ziel Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Status Raumordnungsverfahren abgeschlossen
Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens
Baumaßnahme geplant für 2015 - 2016

Historie - Das Raumordnungsverfahren

Im Raumordnungsverfahren wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft, ob die geplante Leitungsanlage mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt. Um Kollisionen mit anderen Bauvorhaben auszuschließen, wurde außerdem untersucht, ob das Vorhaben mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger abgestimmt ist.

Die vorläufigen Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens wurden im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 05.10.2012 im Kongresszentrum Pforzheim durch das Regierungspräsidium Karlsruhe bekanntgegeben. Die Vorträge finden Sie hier zum Download.



 

Ergebnis des Raumordnungsverfahrens

Mit der sogenannten Raumordnerischen Beurteilung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe seine intensiven Prüfungen abgeschlossen. Im westlichen Teil des geplanten Leitungsneubaus bis zur Kreuzung der Bundesstraße B294 wird eine Trassenführung nördlich der Autobahn als die Günstigste beurteilt ("Variante Blau"). Im östlichen Teil des Projektes ergibt die Prüfung der Raumordnungsbehörde kein eindeutiges Ergebnis.

Den gesamten Text der "Raumordnerischen Beurteilung" des Regierungspräsidiums Karlsruhe finden Sie hier.

 

Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens

Bei der Bauplanung der neuen 380 kV Stromleitung werden viele öffentliche und private Interessen berührt. Einerseits ist die Leitung energiewirtschaftlich notwendig um die Region auch zukünftig sicher mit Strom versorgen zu können, andererseits sind Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft  sorgfältig zu berücksichtigen. Im Planfeststellungsverfahren werden diese Interessen koordiniert, durch das Regeirungspräsidium detailliert analysiert und gegeneinander abgewogen. Dadurch wird sichergestellt, dass in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, jeder Einwand der betroffenen Bürger und Institutionen berücksichtigt ist.

 

TransnetBW wird in den nächsten Monaten jede der drei Trassenoptionen östlich der Bundesstraße B294 durch eine externe Gutachterin intensiv nach ökologischen Gesichtspunkten prüfen lassen, um mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Auf Basis der dann gewonnenen Erkenntnisse kann eine optimale Trassenführung definiert und beantragt werden.

 

Beteiligungsmöglichkeiten

Im Raumordnungsverfahren (abgeschlossen):

Die eingereichten Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren wurden nach § 19 Abs. 5 LplG einen Monat zur Einsicht bei den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Jedermann konnte sich bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde zu dem Vorhaben äußern.
Die Gemeindeverwaltung hat öffentlich bekanntgegeben, wann und wo die Unterlagen zur Einsicht auslagen. Außerdem stellen wir Ihnen die Antragsunterlagen hier zum Download zur Verfügung.
Innerhalb der genannten Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach konnten Äußerungen zu diesem Vorhaben schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt abgegeben werden.

Im Planfeststellungsverfahren

Der nächste Schritt ist das  Planfeststellungsverfahren. Auch in diesem Verfahrensschritt haben wieder alle Bürger die Möglichkeit, sich zu den Plänen zu äußern. Die TransetBW sowie die örtlichen Gemeindeverwaltungen werden rechtzeitig auf die Fristen aufmerksam machen und schon vor Antragsstellung auf die Bürger vor Ort zugehen.

 Antragsunterlagen

00 Inhaltsverzeichnis

07 Teil III Raumordnerische UVU
00 Titelblatt 08 Teil III Anhang Karte 1 Schutzgut Mensch
01 Teil I Erlaeuterungsbericht 09 Teil III Anhang Karte 2 Schutzgut Pflanzen Tiere
02 Teil I Uebersichtsplan 10 Teil III Anhang Karte 3 Schutzgut Landschaftsbild
03 Teil I Anhang Laermkarten 11 Teil III Anhang Artenschutzrechtliche Einschaetzung
04 Teil I Anhang Einhaltung der Anforderung der 26 BImSchV 12 Teil III Anhang FFH Pruefung
05 Teil I Anhang Fotovisualisierung Kieselbronn 13 Teil IV Allg Zusammenfassung der Teile I II III
06 Teil II Raumstrukturelle Auswirkungen  

Downloads

(02) Bruchsal-Kändelweg
Name Bruchsal-Kändelweg
Umfang Neubau einer 380-kV-Schaltanlage mit 380/110-kV Transformator
Ziel Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Status Laufende Baumaßnahme.
Baumaßnahme geplant für 2011 - 2013
(03) Bünzwangen-Goldshöfe
1.0 Warum ist eine neue 380-kV-Leitung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe notwendig?

Die neue Leitung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe ist notwendig, um im bestehenden Höchstspannungsnetz die Versorgung im mittleren Neckarraum zu sichern.

 

Weiterhin besteht in Baden-Württemberg schon heute ein wichtiger Stromfluss vom Nordosten in Richtung Süden. Im Zuge der Energiewende wird sich der Energiefluss stark erhöhen, da künftig noch mehr Windenergie aus dem Norden in das Netz von Baden-Württemberg eingespeist werden muss.

 

Die Verbindung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe wirkt einer Netzüberlastung entgegen und trägt so auch weiterhin zur Versorgungssicherheit in der Region bei.

 2.0 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)

Der vordringliche Bedarf einer neuen 380-kV-Leitung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe ist gesetzlich im Energieleitungsausbaugesetz festgestellt.

 

Die Leitung soll am Raum Lindach vorbeigeführt werden, da sich hier eine Vielzahl von 110-kV-Leitungen des Verteilnetzes aus verschiedenen Richtungen Württembergs treffen. Der Raum Lindach ist wichtig, da dort später eine zentrale Anbindung der verschiedenen 110-kV-Leitungen an die neue Leitung Bünzwangen-Goldshöfe erfolgen kann.

 

Im Energieleitungsausbaugesetz ist von einer „Umrüstung der bestehenden 110-kV-Leitung zwischen Punkt Lindach und Umspannwerk Goldshöfe“ die Rede.

 

Mit „Umrüstung“ ist keine bauliche Aufrüstung der bestehenden 110-kV-Leitung von 110 kV auf 380 kV gemeint. Möglich wäre die Mitführung des 110-kV-Stromkreises auf der neuen 380-kV-Leitung. In diesem Fall könnte die bestehende 110-kV-Leitung rückgebaut werden. TransnetBW strebt bei der Trassensuche eine Infrastrukturbündelung an. Das heißt, dass die neue 380-kV-Leitung partiell in der Trasse der bestehenden 110-kV-Leitung gebaut werden könnte. Partiell bedeutet, dass eine Orientierung am bestehenden Trassenverlauf nur abschnittsweise möglich ist. Ein vollständiger Neubau in bestehender Trasse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und auch nicht im Sinne von TransnetBW: Die 380-kV-Leitung würde in bestimmten Abschnitten zu nah an Wohnbebauungen heranrücken, sodass entsprechende Grenzwerte und Richtlinien nicht mehr eingehalten werden könnten. TransnetBW verfolgt das Ziel, die neue Leitung in einem größtmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen zu führen.

 3.0 Verfahren

Die Planung von Trassen ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem die Trassenführung im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren definiert wird. Noch bevor unsere Experten aus der Genehmigungsplanung Trassenvarianten untersuchen und mit diesen in die behördlichen Verfahren gehen, möchten wir in den öffentlichen Dialog treten.

 

Dafür haben wir einen dreistufigen Dialogprozess aufgesetzt: Um den unterschiedlichen Regionen im Einzelnen gerecht zu werden, haben wir das Gebiet zwischen Bünzwangen und Goldshöfe in vier Abschnitte eingeteilt.

 

Zuerst möchten wir in allen vier Abschnitten den Bürgerinnen und Bürgern mit Informationsveranstaltungen die Möglichkeit geben, sich ein klares Bild über das Projekt, das Verfahren und die Dialogangebote zu verschaffen.

 

Im Rahmen von Trassierungswerkstätten werden dann gemeinsam Varianten der Trassenkorridore erarbeitet. Der Bürger hat damit die Möglichkeit, sich aktiv an der Trassenplanung zu beteiligen.

 

Aus den Trassierungswerkstätten gehen drei Trassenkorridore hervor, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens beantragt werden. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung fließen damit unmittelbar in das Genehmigungsverfahren ein.

 
Dokumente und Erläuterung der vorläufigen Raumwiderstandskarte Bünzwangen-Goldshöfe

Grundsätzliches: Auf der Suche nach einer möglichst konfliktarmen Trassenführung greifen die Planer auf sogenannte Raumwiderstandskarten zurück. Die Raumwiderstandskarte dient mit den vorliegenden Datengrundlagen für die Festlegung grober Trassenkorridore. Derzeit sind aber noch nicht alle Raumwiderstände bekannt. In der Raumwiderstandskarte sind daher noch nicht alle Raumwiderstände eingetragen.

 

Um die Karte weiter zu vervollständigen, müssen zusätzliche Daten erhoben und gesammelt werden. Hierzu zählen unter anderem Daten zu Schutzgütern wie beispielsweise Bodenschutzwald, Bannwald, Vorranggebiet Bodenschätze, Vorranggebiet Windkraftanlagen, Flächen zum Abbau von Rohstoffen, Deponien + Altlasten, Bauflächen gemäß Flächennutzungsplan (FNP), Flugplätze mit zugehörigem Beschränkungsbereich, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Boden- und Baudenkmäler.

 

Die Raumwiderstandskarte soll möglichst zeitnah ergänzt werden. Die Ergänzung der Raumwiderstände findet maßgeblich im Rahmen des formellen Verfahrens statt und startet mit der Antragskonferenz zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens (ROV). Federführend ist hier das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieser formelle Schritt beginnt voraussichtlich in den kommenden Monaten. Dabei werden der zu untersuchende Raum und die zu untersuchenden Raumbelange sowie Inhalte und Methode der Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung erörtert. Aus den Ergebnissen der darauf folgenden Untersuchungen können sich Änderungen der aktuellen Raumwiderstandskarte ergeben, die Auswirkungen auf die derzeit dargestellten überschlägigen Trassenkorridore haben können. Die Kriterien zur Raumwiderstandsermittlung sind bislang nicht mit den Fach-/Genehmigungsbehörden abgestimmt.

Flächenmarkierungen: Die in der Raumwiderstandskarte farblich gekennzeichneten Flächen stellen die Ergebnisse einer bereits durchgeführten Raumwiderstandsanalyse dar. In dieser Raumwiderstandskarte wurden jene Flächen markiert, die hinsichtlich einer Höchstspannungsleitung eine besondere Empfindlichkeit aufweisen.

Rot markierte Flächen stellen Flächen dar, die eine sehr hohe schutzbezogene Wertigkeit besitzen und nicht gequert werden sollen. Diese stellen demnach einen sehr hohen Raumwiderstand dar:

  • Schutzgut Mensch: Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Bebauung im Außenbereich mit Wohnfunktion, Sonderbauflächen, hochwertige Erholungsinfrastruktureinrichtungen
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Boden- und Baudenkmäler (bislang nur selektiv)

Magenta (hell) markierte Flächen stellen Flächen dar, die eine sehr hohe schutzbezogene Wertigkeit besitzen und nach Möglichkeit nicht gequert werden sollen. Diese stellen demnach einen sehr hohen Raumwiderstand dar:

  • Schutzgut Tiere und Pflanzen: Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH), Vogelschutzgebiete (SPA)

Magenta (dunkel) markierte Flächen stellen Flächen dar, die eine sehr hohe schutzbezogene Wertigkeit besitzen und nach Möglichkeit nicht gequert werden sollen. Diese stellen demnach einen sehr hohen Raumwiderstand dar:

  • Schutzgut Landschaft/Kulturgüter: 50 m Puffer um den Limes als UNESCO-Weltkulturerbe aufgrund der landschaftlichen und denkmalpflegerischen Besonderheit

Orange markierte Flächen stellen Flächen dar, die eine hohe schutzbezogene Wertigkeit besitzen und nach Möglichkeit kaum gequert werden sollen. Diese stellen demnach einen hohen Raumwiderstand dar:

  • Schutzgut Mensch: 200 m Puffer um Wohnbauflächen, Mischgebiete und Sonderbauflächen in den Ortslagen, 50 m Puffer um Bebauung im Außenbereich ohne Gewerbe
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Vorrangflächen für den Abbau von Bodenschätzen
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen: Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, IBA-Gebiete (Important Bird Area), 50 m Puffer um FFH- und SPA-Gebiete

Gelb markierte Flächen stellen Flächen dar, die eine mittlere schutzbezogene Wertigkeit besitzen und nach Möglichkeit wenig gequert werden sollen. Diese stellen demnach einen mittleren Raumwiderstand dar:

  • Schutzgut Mensch: 400 m Puffer um Wohn- und Mischgebiete sowie Sonderbauflächen und gewerbliche Bauflächen
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen: Amtliche Biotopkartierung, Waldschutzgebiete
Dargestellte Raumwiderstände sind kein feststehendes Ausschlusskriterium für eine Trassierung, sondern eine Hilfestellung zur Ermittlung konfliktärmerer Trassierungsmöglichkeiten. Die Abgrenzung der Raumwiderstände geht teilweise deutlich über rechtlich gebotene Abstände hinaus.
 
Erläuterung der vorläufigen Raumwiderstandskarte Bünzwangen-Goldshöfe
Vorläufige Raumwiderstandskarte Teil 1
Vorläufige Raumwiderstandskarte Teil 2
Präsentation zum Informationsabend
Projektsteckbrief
Frage-Antwort-Katalog:
Frage-Antwort-Katalog
Erweiterter Frage-Antwort-Katalog
Pressemitteilung: TransnetBW startet Projekt Bünzwangen-Goldshöfe
Plakat: TransnetBW Informationsveranstaltung
Dialogverfahren
Dokumentation zu den Infoveranstaltungen:
Lorch-Waldhausen, 11.04.2013
Hüttlingen, 15.04.2013
Schwäbisch Gmünd, 16.04.2013
Uhingen, 18.04.2013
Informationsblatt zu den Trassierungswerkstätten
Termine der Trassierungswerkstätten
 
Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Netzbaumaßnahmen:

TransnetBW GmbH
DIALOG Netzbau, Team Netzstrategie
Anlagenmanagement
Pariser Platz
Osloer Straße 15 - 17
70173 Stuttgart

 

Telefon: +49 800 / 380 470 1
E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de

(04) Daxlanden
Name Daxlanden
Umfang Ertüchtigung der Schaltanlage; Neuanschluss des Kraftwerksblockes 8 des Rheinhafen-Dampfkraftwerkes; Neubau des 380/110-kV-Transformators
Ziel Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Anschluss von Kraftwerken
Status Baumaßnahme ist abgeschlossen.
Baumaßnahme geplant für 2009 - 2012
(05) Dellmensingen-Niederstotzingen
Name Dellmensingen-Niederstotzingen
Umfang Inbetriebnahme eines weiteren 380-kV-Stromkreises auf der bestehenden 380-kV-Leitung auf 40 km Länge
Ziel Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Status Bis auf den Bereich Stadt Senden abgeschlossen. Für den Bereich Stadt Senden ist der Planfeststellungsbeschluss erteilt.
Baumaßnahme geplant für 2010 - 2012
(06) Forst-Bruchsal-Kändelweg
Name Forst-Bruchsal-Kändelweg
Umfang Neubau einer 380-kV-Leitung auf 6 km Länge
Ziel Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Status Laufende Baumaßnahme
Baumaßnahme geplant für 2011
(07) Großgartach-Neckarwestheim
Name Großgartach-Neckarwestheim
Umfang Inbetriebnahme eines weiteren 380-kV-Stromkreises auf der bestehenden 380-kV-Leitung auf 12 km Länge
Ziel Ausbau des Übertragungsnetzes für den horizontalen Stromtransport von regenerativen Energien. Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz.
Status abgeschlossen
Baumaßnahme geplant für 2011
(08) Hüffenhardt-Großgartach
Name Hüffenhardt-Großgartach
Umfang Inbetriebnahme eines weiteren 380-kV-Stromkreises auf der bestehenden 380-kV-Leitung auf 20 km Länge
Ziel Ausbau des Übertragungsnetzes für den horizontalen grenzüberschreitenden Stromtransport. Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz.
Status Planfeststellungsbeschluss erteilt
Baumaßnahme geplant für 2011-2012
(09) Neckarwestheim-Mühlhausen
Name Neckarwestheim-Mühlhausen
Umfang

Ertüchtigung der bestehenden 220-kV-Leitung für 380-kV-Betrieb auf 26 km Länge

Ziel Ausbau des Übertragungsnetzes für den horizontalen Stromtransport von regenerativen Energien. Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz. Teil des Energieleitungsausbaugesetzes von 2009.
Status

Laufendes Planfeststellungsverfahren

Baumaßnahme geplant für

2012 - 2013

(10) Weier-Villingen
Name Weier-Villingen
Umfang

Neubau einer 380-kV-Leitung auf 70 km Länge

Ziel Ausbau des Übertragungsnetzes für den horizontalen grenzüberschreitenden Stromtransport. Bedarfsgerechter Ausbau nach §11 Energiewirtschaftsgesetz. Teil des Energieleitungsausbaugesetzes von 2009.
Status

Notwendigkeit im NEP 2012 nicht bestätigt, Projekt wird aktuell nicht weiterverfolgt.

Baumaßnahme geplant für

2019 - 2020

Ansprechpartner  Ansprechpartner
Ansprechpartner

DIALOG Netzbau

TransnetBW GmbH
DIALOG Netzbau, Team Netzstrategie
Anlagenmanagement
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart



E-Mail: DialogNetzbau@transnetbw.de