Strompreisbremse

Entlastungs­seite

Nach dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) erfolgt die Entlastung der Letztverbraucher über die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU). Die EltVU und auch die sonstigen Letztverbraucher, die Strom ohne Lieferung eines EltVU aus dem Netz beziehen, haben wiederum einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), in dessen Regelzone der Letztverbraucher Strom über die betreffenden Netzentnahmestellen entnimmt.

Datenmeldung zur Jahresendabrechnung über das EEG/StromPBG-Portal

Für die Erfassung der notwendigen Daten §§ 30 bzw. 31 StromPBG nutzt TransnetBW das eigene EEG/StromPBG-Portal. Die Möglichkeit zur geprüften Jahresendabrechnung wird im April 2024 freigeschaltet. Information zur Umsetzung und zu den geltenden Fristen der Jahresendabrechnung sind im EEG/StromPBG-Portal hinterlegt (Startseite/Dokumente).

Über das EEG/StromPBG-Portal werden die Datenerfassung sowie die Auszahlung der Entlastungsbeträge gesteuert. Beachten Sie bitte, dass nach dem StromPBG für die Entlastung nur eine deutsche Bankverbindung verwendet werden darf.

Weitere Hinweise zur Strompreisbremse hat das BMWK auf seiner Homepage veröffentlicht.

Neuanmeldung

Sofern Sie noch nicht im EEG/StromPBG-Portal angemeldet sind, jedoch eine Entlastung im Rahmen einer geprüften Jahresendabrechnung als EltVU oder als sonstiger Letztverbraucher geltend machen möchten, dann wenden Sie sich ebenfalls an das EEG-Team von TransnetBW.