Porträt

Corporate Governance

risikomanagement

Transparente Prozesse für den Geschäftserfolg

Um wirtschaftliche Chancen zu nutzen und den Erfolg des Unternehmens langfristig zu sichern, haben wir ein integriertes Risikomanagement etabliert. Im Abgleich mit regulatorischen Vorgaben überprüfen wir kontinuierlich mögliche Geschäftsrisiken wie Markt- und Handelsrisiken, Kredit-, Prozess-, Umwelt- und Projektrisiken. Unser internes Kontrollsystem (IKS) prüft insbesondere wesentliche Prozesse der Rechnungslegung, die unabhängige interne Revision hat vor allem die Ordnungsmäßigkeit von Prozessen und die Wirksamkeit etablierter Kontrollen im Blick. Risikobewertung, IKS- und Revisionsberichte werden an Geschäftsführung und Aufsichtsrat übermittelt und zur Wirtschaftsprüfung offengelegt.

corporate compliance

Gelebte Unternehmens­kultur

Das Compliance-Management-System von TransnetBW gewährleistet die dauerhafte Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen. Das Unternehmen hat einen Verhaltenskodex aufgestellt, der für alle Führungskräfte und Mitarbeitende verbindlich gilt. Der Verhaltenskodex dient den Mitarbeitenden als Orientierungshilfe bei der täglichen Arbeit und gibt einen verbindlichen Handlungsrahmen vor. Damit bekennt sich TransnetBW zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, formuliert die Erwartungen als Arbeitgeber und setzt Maßstäbe für das Verhalten im Geschäftsverkehr. Mit einer Vielzahl von präventiven Maßnahmen unterstützt TransnetBW alle Mitarbeitende, innerhalb des Unternehmens und vor allem im Austausch mit Geschäftspartnern einwandfrei zu handeln und angemessen im Sinne des Unternehmens aufzutreten.

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Grundsatzerklärung von TransnetBW
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Der Geschäftspartner-Verhaltenskodex definiert rechtliche, soziale und ethische Grundsätze und Anforderungen von TransnetBW an seine Lieferanten und Geschäftspartner und schafft damit die Grundlage für eine vertrauensvolle und langfristige Geschäftsbeziehung. Die Grundsätze und Anforderungen beruhen auf dem Verhaltenskodex von TransnetBW und auf den Prinzipen des UN Global Compact.

Compliance-Verstöße erkennen und verhindern

Melden Sie potenzielles Fehlverhalten oder einen Verstoß im Zusammenhang mit der Tätigkeit unseres Unternehmens und helfen Sie damit Schäden von TransnetBW, unseren Beschäftigten, unseren Geschäftspartnern sowie von allen von Compliance-Verstößen potenziell betroffenen Personen abzuwenden oder zu verringern.

Melden Sie insbesondere Verstöße gegen die allgemein geltenden Rechtsvorschriften oder Richtlinien/Standards von TransnetBW, die den Interessen des Unternehmens oder Dritten schaden. Darunter fallen u.a.

  • wirtschaftskriminelle Handlungen wie Fraud
  • Korruptions- und Kartellrechtsdelikte
  • Datenschutz-Verstöße
  • Verletzungen von Umweltvorschriften sowie Menschenrechten. 

Zur Meldung von Compliance-Verstößen sind bei TransnetBW verschiedene Meldewege etabliert. Die Kontaktdaten finden Sie nachstehend. Sie haben die Möglichkeit, sich anonym an die Ombudsperson zu wenden.

TransnetBW hat Rechtsanwalt Dr. Harald W. Potinecke von der Kanzlei CMS Hasche Sigle zur Ombudsperson bestellt. Er ist, neben dem Compliance-Büro von TransnetBW, Ansprechpartner für alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner und externe Dritte zur Meldung von Unregelmäßigkeiten oder Verstößen im Zusammenhang mit der Tätigkeit unseres Unternehmens, insbesondere Verdachtsfälle in Bezug auf wirtschaftskriminelle Handlungen.

1. Das Compliance-Büro oder die Ombudsperson nehmen Ihre Meldung entgegen.  

2. Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung.  

3. Der Hinweis wird geprüft, bearbeitet und bei Bedarf entsprechende Folgemaßnahmen in die Wege geleitet.

4. Binnen drei Monaten nach der Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand.

Das Compliance-Büro prüft alle Hinweise unabhängig und frei von Interessenskonflikten. Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen unter anderem zum Zweck der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Konzern­gesellschaften) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen (wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht). Die Vertraulichkeit der Hinweisgebenden wird über den gesamten Verfahrensablauf sichergestellt. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung rechtlicher Pflichten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. C DSGVO.