12. März 2018

Konsultation: Grenzüberschreitende Beschaffung von Sekundärregelleistung zwischen Deutschland und Österreich

Im Rahmen der Sekundärregelleistungskooperation zwischen Deutschland und Österreich wird gemäß Artikel 33 (1) in Verbindung mit Artikel 10 der Guideline on Electricity Balancing (EBGL) eine Konsultation der Stakeholder über die Ausgestaltung eines grenzüberschreitenden Austausches und der Beschaffung von Sekundärregelleistung (SRL) durchgeführt. Darüber hinaus wird in diesem Rahmen eine Ausnahme von der Zulassung der grenzüberschreitenden Übertragung der Regelleistungsvorhaltung zwischen SRL-Anbietern gemäß Artikel 34 (1) der EBGL beantragt. Diese Übertragung soll weiterhin in den jeweiligen Regelzonen erfolgen.

Die Konsultation wird vom 12. März 2018 auf der deutschen (https://www.regelleistung.net/ext/static/consultation-srl-cooperation-atde-2018-02) und österreichischen (http://www.apg.at) Website gestartet und endet am 15. April 2018. Die kooperierenden ÜNB laden die Marktteilnehmer ein an der Konsultation teilzunehmen, damit das Feedback bei der Entwicklung des grenzüberschreitenden Austausches und Beschaffung von SRL berücksichtigt werden kann. Nur durch eine rege Teilnahme kann sichergestellt werden, dass die vorgesehene Marktanpassung den Bedürfnissen aller relevanten Beteiligten, gerecht wird, seien es ÜNB, Regelreserveanbieter, Marktteilnehmer oder sonstige Stakeholder.

Die grenzüberschreitende Beschaffung soll zeitgleich mit der Einführung der Kapazitätsvergabe an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich am 1. Oktober 2018 starten.

Die Einführung eines grenzüberschreitenden Austausches und der Beschaffung von SRL zielt darauf ab, die SRL möglichst effizient zu beschaffen und dadurch die bereits bestehende Regelreservekooperation zwischen Deutschland und Österreich weiter zu intensivieren. Eine entsprechende Kooperation zum grenzüberschreitenden Austausch und zur Beschaffung von SRL wäre einzigartig in Kontinentaleuropa und stellt ein Pilotprojekt im Hinblick auf die kürzlich inkraftgetretene EBGL dar.

Die konsultierenden ÜNB sind sich bewusst, dass das Feedback der Stakeholder einen entscheidenden Faktor für die Schaffung eines gut funktionierenden Marktdesigns darstellt.

Die langfristigen Kapazitäten an der deutsch-österreichischen Grenze von mindestens 4,9 GW gemäß der Pressemitteilung der Regulierungsbehörden Bundesnetzagentur und E-Control vom 15. Mai 2017 sollen grundsätzlich für die Vergabe langfristiger Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Mit dieser Konsultation haben die Marktteilnehmer die Gelegenheit zur möglichen Reservierung von bis zu 280 MW für den Regelreserveaustausch innerhalb der 4,9 GW Stellung zu nehmen und das vorgeschlagene Verfahren zur etwaigen Reservierung von langfristigen Kapazitäten für den Austausch von Regelreserve zu kommentieren.

Die finale Zuweisung von grenzüberschreitender Kapazität in einer Höhe von bis zu 280 MW für den Regelenergieaustausch erfolgt auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich mit dem Dayahead Markt. Darüber hinaus können sich interessierte Parteien laufend über das Fortschreiten des Projekts zur Einführung der Kapazitätsbewirtschaftung auf der Grenze DE-AT informieren.