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Netzreserve

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässig­keit des Elektrizitäts­versorgungs­systems werden im In- und Ausland Kraftwerks­kapazitäten vorgehalten, die außerhalb des Energie­marktes auf Anforderung der Übertragungs­netz­betreiber eingesetzt werden können.

Hintergrund

Zum Einsatz kommt diese sogenannte Netzreserve in besonderen Belastungs­situationen, in denen die vorhandenen Markt­kraftwerke den Redispatch­bedarf nicht decken können. Gemäß der Netzreserve­verordnung führen die vier deutschen Übertragungsnetz­betreiber jährlich System­analysen durch, um den Bedarf an vorzuhaltender Netzreserve­leistung für zukünftige Betrachtungs­zeiträume zu ermitteln. 

Der identifizierte Bedarf an Netzreserve­leistung wird vorrangig durch bestehende Reserve­verträge zwischen den Übertragungsnetz­betreibern und den Kraftwerks­betreibern zur Stilllegung angezeigter, systemrelevanter inländischer Anlagen gedeckt. Bei darüber hinausgehendem Bedarf werden durch die Übertragungsnetz­betreiber weitere Kapazitäten im Ausland kontrahiert.

Interessen­bekundungs­verfahren

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung einer Netzreserve sowie zur Regelung des Umgangs mit geplanten Stilllegungen von Energieerzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems (Netzreserveverordnung – NetzResV) in der Fassung vom 13.05.2019 hat die Bundesnetzagentur den von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelten Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve im Hinblick auf den Winter 2023/2024 (01.10.2023 bis 31.03.2024) geprüft und den zugehörigen Bericht gemäß § 3 Abs. 1 NetzResV veröffentlicht.

In dem Bericht der Bundesnetzagentur vom 28.04.2023 wird für das Winterhalbjahr 2023/2024 ein zusätzlicher Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve in Höhe 1334 MW festgestellt, für deren Deckung zunächst eine Interessensbekundung gemäß § 4 NetzResV gestartet wird. Die Höhe der zu beschaffenden Netzreserveleistung kann in Abhängigkeit von der Sensitivität auf die ursächlichen Engpässe abweichen und ist vor dem Hintergrund möglicher Alternativen im Rahmen des Engpassmanagements sowie der gegenwärtigen weltpolitischen Situation zu sehen.

Hiermit fordern wir interessierte Anlagenbetreiber auf, eine Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 NetzResV zur Aufnahme ihrer Anlage(n) in die Netzreserve im Zeitraum vom 02.05.2023 bis 15.05.2023 abzugeben. Zur Abgabe einer Interessenbekundung sind die hierfür bereitgestellten Unterlagen zu nutzen und vollständig ausgefüllt elektronisch (versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) oder in Schriftform an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu richten:

  • für Deutschland: jeweils der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber
  • für Italien und die Schweiz: TransnetBW GmbH
  • für Frankreich und Luxemburg: Amprion GmbH

Die konkreten Voraussetzungen und Anforderungen an die Anlagen bzw. Anlagenbetreiber einschließlich der geographischen Bedarfsregion und der technischen Parameter können ebenfalls den bereitgestellten Unterlagen entnommen werden.

Die Abgabefrist für eine Interessenbekundung zur Aufnahme von Anlagen in die Netzreserve ab dem 01.10.2023 endet am 15.05.2023. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der unterschriebenen Unterlagen.

Ein eventueller Abschluss von Verträgen setzt die Zustimmung der Bundesnetzagentur voraus, insbesondere zur Auswahl der zu beauftragenden Anlagenbetreiber und den daraus entstehenden finanziellen Pflichten für den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages.

TransnetBW behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.

Bitte senden Sie Ihre an TransnetBW gerichtete Interessenbekundungen an netzreserve@transnetbw.de.

Abgeschlossene Interessenbekundungsverfahren

Probestarts von Netz­reserve-Kraftwerken

Zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft für erforderliche System­sicherheits­maßnahmen müssen aus technischen Gründen regelmäßig Probestarts inländischer Reservekraftwerke durchgeführt werden. Nach Möglichkeit erfolgen diese Probestarts im Rahmen erforderlicher System­sicherheits­maßnahmen. Sollte dies nicht realisierbar sein wird die Energie am Intraday-Markt vermarktet. Unten stehend erhalten Sie weitere Informationen zu den geplanten Probestarts.

Bei abgesagten Probestarts werden Leistung und Energiemengen auf null gesetzt.

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Abruf von Reserve­leistung im Ausland

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitäts­versorgungs­systems ruft die TransnetBW GmbH in Abstimmung mit den anderen deutschen Übertragungs­netz­betreibern in den unten genannten Zeit­räumen Netz­reserve­leistung aus dem Ausland ab.

Dadurch kann es an den jeweiligen Tagen zu Einschränkungen bei der Vergabe von Grenz­kuppel­kapazitäten an der Grenze Deutschland - Schweiz kommen.

Hinweis zur Tabelle: Wurde ein bevorstehender Einsatz ausländischer Netzreserve bereits veröffentlicht, dann jedoch nicht in Anspruch genommen (Stornierung), wird der Endzeitpunkt gleich dem Anfangszeitpunkt gesetzt.

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