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Redispatch 2.0

Das Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG 2.0) enthält neue Vorgaben für das Management von Netz­engpässen, die unter anderem von Netz­betreibern zum 1. Oktober 2021 umgesetzt sein müssen (Redispatch 2.0).

Regelungen des NABEG 2.0

Konkret bedeutet dies, dass zukünftig alle Erzeugungs- und Speicher­anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 100 Kilowatt, inklusive EE-Anlagen und KWK-Anlagen, in einen planwert­basierten Redispatch einbezogen werden. Darüber hinaus soll im Unterschied zu den bisherigen Einspeise­management-Maßnahmen ein bilanzieller Ausgleich durch die Netzbetreiber erfolgen. Um diese Vorgaben umzusetzen, müssen die Netzbetreiber umfangreiche Koordinierungs­aufgaben erfüllen und sind zur Umsetzung der dafür erforderlichen Daten­austausche verpflichtet. Die Regelungen des NABEG 2.0 sind potenziell für alle rund 900 Verteil­netz­betreiber in Deutschland von großer Bedeutung.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Redispatch 2.0 hat die Bundes­netz­agentur Festlegungen mit Vorgaben zu Prozessen und Daten­inhalten verfasst.

DA/RE

Für alle Netz­betreiber ist die Teilnahme am zukünftigen Redispatch-Prozess eine Heraus­forderung – insbesondere aber für kleine Netz­betreiber, da diese interne Prozesse zur Engpass­prognose erst implementieren müssen oder eine Einigung zwischen Netz­betreibern im Hinblick auf Maßnahmen zur Umsetzung gefunden werden muss.

Deshalb haben TransnetBW und Netze BW frühzeitig das Projekt „DA/RE“ initiiert. DA/RE steht für „DAtenaustausch/REdispatch“. Der Name gibt also das Ziel vor. DA/RE bietet eine Plattform­lösung, die Netz­betreiber weitreichend unterstützt, sowohl bei den Informations­pflichten als auch bei der Maßnahmen­koordinierung. DA/RE organisiert die vertikale Abstimmung und den dafür erforderlichen Daten­austausch zwischen den Netz­betreibern und den Einsatz­verantwortlichen der Erzeugungs­anlagen. DA/RE wählt dazu die effizientesten Anlagen zur Lösung der prognos­tizierten Engpässe aus und ermöglicht eine effektiv koordinierte Aktivierung der Redispatch-Maßnahmen.


Zeitlicher Ablauf

Die Initiatoren TransnetBW und Netze BW haben bereits vor der Verabschiedung des NABEG 2.0 den Bedarf für eine stärkere Abstimmung und Koordination zwischen Netz­betreibern erkannt. Deshalb startete das Projekt DA/RE schon im Juni 2018 mit einer Konzeptions­phase. Im April 2019 begann die erste Pilotphase, in der das Konzept in der Praxis erprobt und validiert wurde. Die Pilotphase endete Ende 2019 erfolgreich. Damit im September 2021 die DA/RE-Plattform reibungslos funktioniert, läuft seit dem Frühjahr 2021 eine finale Testphase, in der die Plattform und die Prozesse mit den Testpartnern erprobt werden.

Connect+

Connect+ ist ein deutschland­weiter Zusammen­schluss von 17 Verteil- und den vier Übertragungs­netz­betreibern. Ziel des Projekts ist es, den flächen­deckenden und einheitlichen Daten­austausch zwischen Netzen und Betreibern von Stromerzeugungs­anlagen sicherzustellen, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Minimierung von Netz­engpässen nach Vorgaben des NABEG 2.0 zu gewährleisten.

Um diese fristgerecht erfüllen zu können, entwickelt Connect+ einen für alle Markt­teilnehmer nutzbaren „Single-Point-of-Contact“ (SPoC). Für den neuen Redispatch-Datenaustausch steht damit ein einheitlicher Datenweg an der Schnittstelle zwischen dem Einsatz­verantwortlichen (Dienstleister für Markt­teilnehmer und Anlagen­betreiber) und den Netz­betreibern zur Verfügung.

Diese Schnittstelle wird im Redispatch 2.0 als Postverteilkonzept (PVK) bezeichnet. Das IT-System für den Austausch der Daten, die das Postverteilkonzept betreffen, können alle Einsatz­verantwortlichen nutzen. Netz­betreiber, die keine anderen geeigneten IT-Systeme zur Verfügung haben, können das IT-System zusätzlich für den Daten­austausch zwischen Netz­betreibern (sog. Netzbetreiber­koordinierungs­konzept bzw. „NKK“) nutzen.

Zusammenspiel DA/RE und Connect+

Die in Connect+ vorgesehene IT-Lösung für den PVK-Datenaustausch mit den Markt­teilnehmern wird an DA/RE angebunden. Somit können auch die Einsatz­verantwortlichen von NABEG-Anlagen in den Netz­gebieten von DA/RE-Teilnehmern die geplante bundesweit einheitliche Marktteilnehmer-Schnittstelle nutzen. EIV schicken ihre Redispatch-Daten an Connect+. Von dort aus werden die Daten dann an DA/RE weitergeleitet, sofern sich die betreffenden Anlagen im Netz­gebiet eines DA/RE-Netz­betreibers befinden. Umgekehrt werden auch Abrufe aus DA/RE heraus über Connect+ an die EIV geroutet, sodass hier der Single-Point-of-Contact gewahrt wird.

Darüber hinaus ist durch Anbindung der DA/RE-Plattform an das IT-System von Connect+ sichergestellt, dass der Datenaustausch zwischen DA/RE-Nutzern und DA/RE-Nicht-Nutzern im NKK möglich ist. DA/RE stellt für Netzbetreiber, die sich an die DA/RE-Plattform direkt anschließen, den Single-Point-of-Contact dar, das heißt, ein doppelter Anschluss an beide Plattformen ist nicht notwendig. Der volle Funktions­umfang von DA/RE steht allerdings nur den DA/RE-Nutzern zur Verfügung.

Redispatch 2.0 für Markt­teilnehmer

 

Netzbetreiber

Entsprechend EnWG § 13a werden Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt in das Redispatch-Regime überführt. Gleiches gilt für Anlagen, die durch den Netzbetreiber jederzeit fernsteuerbar sind. Betreiber all dieser Anlagen sind verpflichtet, auf Aufforderung durch den Übertragungs­netz­betreiber die Wirkleistungs- und Blind­leistungs­erzeugung oder den Wirkleistungs­bezug anzupassen oder die Anpassung zu dulden.

Zentrales Element ist dabei die Koordination der Netz­betreiber untereinander. Der BDEW hat mit seinen Mitglieds­unternehmen hierzu eine Branchenlösung entwickelt: das Netzbetreiber­koordinierungs­konzept (NKK). Die darin enthaltenen Prozesse und Formate wurden durch die Bundesnetzagentur in Festlegung (u.a. der BK6-20-060) verrechtlicht. Das NKK basiert auf einheitlichen Prozessen und Formaten. Die an Netz­betreiber gestellten Anforderungen unterscheiden sich hinsichtlich spezifischer Betroffenheit:

  • Netzbetreiber ohne NABEG-Anlagen*
  • Netzbetreiber mit NABEG-Anlagen & ohne eigene Engpässe
  • Netzbetreiber mit NABEG-Anlagen & mit eigenen Engpässen

Sofern ein Netz­betreiber keine NABEG-Anlagen in seinem Netz aufweist, ist er von den Regelungen nicht betroffen. Für alle anderen Konstellationen stellen die neuen gesetzlichen Vorgaben jedoch Mindest­anforderungen an Netz­betreiber (auch wenn sie keine eigenen Engpässe aufweisen):

Anlagenbetreiber

Mit den neuen gesetzlichen Anforderungen wurden auch neue Anforderungen und Verantwortlichkeiten in Form neuer Marktrollen eingeführt.

So sind für Anlagenbetreiber die Rollen „Betreiber einer Technischen Ressource“ (BTR) und „Einsatzverantwortlicher“ (EIV) vorgesehen. Die Marktrolle des EIV umfasst beispielsweise neben der Planung und Einsatzführung einer Stromerzeugungsanlage auch die Übermittlung der Fahrpläne (bei Entscheidung für das Bilanzierungsmodell „Planwertmodell“). Für beide Marktrollen muss jeweils bei der BDEW Energie Codes & Services GmbH ein entsprechender BDEW-Code beantragt werden, mit dem diese Marktrolle identifiziert werden kann. Die Marktrollen BTR und EIV können entweder selbst ausgeübt oder an einen Dienstleister vergeben werden.

In der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen (BK6-20-059) sowie der Festlegung zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen (BK6-20-061) erwachsen für beide Marktrollen Wahlrechte bzw. Verpflichtungen:

  • Austausch von Stamm- und Bewegungsdaten zwischen EIV und Anschlussnetzbetreiber
  • Entscheidung über Art des Anlagenabrufs (Aufforderungsfall, Duldungsfall)
  • Wahl des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell, Prognosemodell)
  • Abstimmung und ggf. Ermittlung (im Planwertmodell) der Ausfallarbeit

Sofern Anlagenbetreiber die angedachten Marktrollen selbst einnehmen, ist eine Registrierung bei Connect+ für den zwischen Anlagenbetreiber und jeweiligem Anschlussnetzbetreiber erforderlichen Austausch von Stamm- und Bewegungsdaten vorgesehen. Für die Schnittstellenausgestaltung empfiehlt es sich, in Kontakt mit dem individuellen Anschlussnetzbetreiber zu treten.

Weitere grundlegende Informationen zum Redispatch 2.0 sowie BDEW-Anwendungshilfen zu Use-Cases finden Sie auf der BDEW-Homepage.

Redispatch 2.0 Abrechnung

Anlagen, welche für Redispatch-Abrufe herangezogen werden, müssen vom Anschlussnetzbetreiber (meist Verteilnetzbetreiber, VNB) abgerechnet werden. Die Kosten der Redispatch-Maßnahme trägt grundsätzlich der anfordernde Netzbetreiber (meist Übertragungsnetzbetreiber, ÜNB).

Zur Unterstützung des komplexen Abrechnungsprozesses und um die finanzielle Kompensation der abgerufenen Anlagen abzuwickeln, wurde im BDEW eine Anwendungshilfe ausgearbeitet:

Hieraus folgt insbesondere die Notwendigkeit der Übermittlung des Abrechnungsdatensatzes (i.d.R. vom VNB zum ÜNB). Das hier zu verwendende Datenaustauschformat ist momentan als XML-Datei spezifiziert. Zur Vereinfachung der Datenlieferung, wird von der TransnetBW jedoch auch eine Excel-Datei bereitgestellt:

Wir bitten insbesondere die Netzbetreiber der TransnetBW-Regelzone, sich streng an diese Formate zu halten, um eine schnelle und zuverlässige Abrechnung zu gewährleisten. Die Daten können per E-Mail übermittelt werden. Für die Übertagung der Daten wurde folgendes Postfach eingerichtet:

Relevante Bilanzkreise

  1. TransnetBW RD2.0 Bilanzkreis: 11Y0-0000-1573-1
  2. DA/RE Haupt-Bilanzkreis: 11Y0-0000-0199-1

Abrechnung

David Vodicka

TransnetBW GmbH
Abrechnung Systemdienstleistungen
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173
 Stuttgart

TNG.Redispatch@transnetbw.de