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Bilanzkreismanagement
TransnetBW GmbH
Marktzugang & Erneuerbare
Bilanzkreismanagement
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
Bilanzierung und abrechnung
Ein Netzgebiet wird immer von einem Verteilnetzbetreiber (VNB) betrieben, kann mehrere Spannungsebenen umfassen und ist zähltechnisch abgrenzbar.
Ein Bilanzierungsgebiet ist die virtuelle Abbildung von einem oder mehreren Netzgebieten in einer Regelzone, das von einem VNB wirtschaftlich verantwortet wird. Die Bildung von Bilanzierungsgebieten über mehr als einen VNB ist unzulässig. Der VNB ist verantwortlich für die Zuordnung jeder Einspeise- bzw. Entnahmestelle zu genau einem Bilanzierungsgebiet.
Bilanzierungsgebiete haben einen eindeutigen Identifikator sowie einen Gültigkeitsbeginn und ein Gültigkeitsende. Eine einmal vergebene und dann ungültig gewordene Bilanzierungsgebietsidentifikation wird nicht reaktiviert oder erneut vergeben.
Bei Veränderungen der Struktur von Bilanzierungsgebieten innerhalb einer Regelzone stimmt der VNB diese mit dem Bilanzkoordinator (BiKo) ab. Dabei ist sicherzustellen, dass die Zuordnung von Zählpunkten zu genau einem Bilanzierungsgebiet und zu einer Regelzone zu jedem Zeitpunkt gegeben ist.
Innerhalb eines Bilanzierungsgebietes findet nur ein Lastprofilverfahren (synthetisch oder analytisch) Anwendung.
Das Bilanzierungsgebiet und die Bilanzierungsgebietsidentifikation ist ein zentrales und eindeutiges Ordnungskriterium für die Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern:
Jede Einzelzeitreihe eines Lieferanten (Einspeise- oder Entnahmestelle), jede Summenzeitreihe eines Lieferanten und jede Summenzeitreihe eines Bilanzkreises ist in einem Monat genau einem, in diesem Monat gültigen Bilanzierungsgebiet zugeordnet.
Netzzeitreihen (NZR) als Summe der Netzgangzeitreihen (NGZ) beschreiben die zähltechnische Abgrenzung von Bilanzierungsgebieten und sind damit die zähltechnische Grenze zwischen zwei Bilanzierungsgebieten. Sollten zähltechnisch abgrenzbare Netze eines Bilanzierungsgebietes netztopologisch nicht genau einem gemeinsamen übergeordneten Netz unterlagert sein, sind dem BiKo die NZR jedes einzelnen Netzes des entsprechenden Bilanzierungsgebietes bereitzustellen.
Um eine eindeutige Identifizierung des jeweiligen Bilanzierungsgebietes zu ermöglichen, vergeben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einen 16-stelligen EIC (Energy Identification Code). Die Nomenklatur ist so gewählt, dass die Eindeutigkeit des Bilanzierungsgebietes auch regelzonenübergreifend gewährleistet ist. Der Nummernkreis für die TransnetBW GmbH beginnt mit "11YW". Die 16. Stelle ist der Prüfziffer vorbehalten, die nach EIC-Muster gebildet wird.
Alle derzeit aktiven Bilanzierungsgebiete in der Regelzone von TransnetBW entnehmen Sie bitte unserer Veröffentlichung „VNB Bilanzierungsgebiete“ im Bereich Downloads.
Die BNetzA hat mit Ihrer Festlegung BK6-20-059 den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen festgelegt. Diese gilt für Redispatch-Maßnahmen ab dem 1. Oktober 2021. Der energetische und bilanzielle Ausgleich für steuerbare Ressourcen im Prognose- als auch im Planwertmodell sowie von Clusterressourcen erfolgt über Bilanzkreise.
Gemäß §11a StromNZV ist der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen (NB) verpflichtet, einen gesonderten Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen zu führen sofern in seinem Netzgebiet Redispatch-Maßnahmen durchgeführt werden.
Für Sie als (anfordernder oder Anschluss-) NB bedeutet dies, dass Sie diesen Redispatch-Bilanzkreis beim ÜNB rechtzeitig einrichten müssen. Ausnahmen für einen Anschluss NB sind im Kapitel 3.1.2 „Anwendungsbereich“ in der Festlegung BK6-20-059 definiert. Sofern Sie bereits über einen Bilanzkreisvertrag verfügen, ist dieser um den Redispatch-Bilanzkreis zu ergänzen. Alternativ ist auch die Abwicklung über einen Dienstleister möglich.
In beiden Fällen ist der EIC des Redispatch-Bilanzkreises vom jeweiligen BKV bei der Energie Codes & Service GmbH des BDEW zu beantragen.
Zusätzlich zu der jeweiligen EIC-Ergänzung im Bilanzkreisvertrag, ist es zur transparenten Abwicklung des Redispatch entsprechend der Austauschprozesse für den bilanziellen Ausgleich erforderlich, einen eindeutigen Bezug zwischen Bilanzkreisverantwortlichem (BKV), Verteilnetzbetreiber (VNB), Bilanzkreis und Bilanzierungsgebiet herzustellen. Bitte verwenden Sie hierzu das Formblatt aus dem Downloadbereich und senden uns dieses unterzeichnet zu.
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