Netzzugang und Entgelt

Anschluss EEG-Anlage

Wir schließen EEG-Anlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023 an.

Allgemein

Um Ihre Erneuerbaren-Energien Anlage an ein Netz anzuschließen, ist Ihr Ansprechpartner für Ihr Netzanschlussbegehren der Anschlussnetzbetreiber. Dieser kann bei den Stromverteilnetzbetreibern über das gemeinsame Netzportal (VNBdigital)  gefunden werden. 

Falls der Netzanschluss am 220- 380-kV Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg erfolgen soll, können Sie sich gerne mit Ihrem Netzanschlussbegehren über den folgenden Link an die TransnetBW GmbH netzzugang@transnetbw.de  richten.  

Gemäß § 8 Anschluss EEG 2023 ist der Netzbetreiber verpflichtet eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unverzüglich und vorrangig an sein Netz anzuschließen. Hierbei ist im Hinblick auf die Spannungsebene die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage auszuwählen unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der günstigsten Prämisse zum Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt). 

Die folgenden Dokumente können Sie hier gerne als Muster einsehen:

Technische Mindestanforderungen

Bei Errichtung, Änderung und Betrieb von Netzanschlüssen für Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetze, Anlagen direkt angeschlossener Kundinnen und Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an das Übertragungsnetz von TransnetBW sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Dazu gehören insbesondere die Regelwerke, die in den nachstehend als Download verfügbaren „Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss und den Netzzugang zum Übertragungsnetz der TransnetBW GmbH“ aufgeführt sind.

Ihr Kontakt

Netzzugang

TransnetBW GmbH
Abteilung Netzzugang
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart

netzzugang@transnetbw.de