Netzzugang und Entgelt

Anschluss Letztverbraucher

Verfahren zum Anschluss von Letztverbrauchern an das Übertragungsnetz der TransnetBW GmbH

Allgemein

Gemäß § 17, 19 EnWG 2023 und den VDE-Anwendungsregeln: 

VDE-AR-N 4120:2018-11

VDE-AR-N 4130:2018-11

ist der Netzbetreiber (kürzeste Entfernung, wirtschaftlich günstiger Verknüpfungspunkt) verpflichtet, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unverzüglich und vorrangig an sein Netz anzuschließen. Hierbei ist im Hinblick auf die Spannungsebene die in der Luftlinlie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage auszuwählen unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der günstigsten Prämisse zum Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt).

Entsprechende Muster der dabei verwendeten/anzuwendenden Dokumente können Sie hier einsehen:

Technische Mindestanforderungen

Bei Errichtung, Änderung und Betrieb von Netzanschlüssen für Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetze, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an das Übertragungsnetz der TransnetBW GmbH sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Dazu gehören insbesondere die Regelwerke, die in den nachstehend als Download verfügbaren „Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss und den Netzzugang zum Übertragungsnetz der TransnetBW GmbH“ aufgeführt sind.

Ihr Kontakt

Netzzugang

TransnetBW GmbH
Abteilung Netzzugang
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart

netzzugang@transnetbw.de