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Netzzugang
TransnetBW GmbH
Abteilung Netzzugang
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
Netzzugang und Entgelt
Wir schließen Verteilnetzbetreiber gemäß § 17, 19 EnWG 2023 an.

Gemäß § 17, 19 EnWG 2023 und den VDE-Anwendungsregeln ist der Netzbetreiber (kürzeste Entfernung, wirtschaftlich günstiger Verknüpfungspunkt) verpflichtet, einen Verteilnetzbetreiber unverzüglich und vorrangig an sein Netz anzuschließen. Hierbei ist im Hinblick auf die Spannungsebene die in der Luftlinlie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage auszuwählen unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der günstigsten Prämisse zum Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt).
Entsprechende Muster der dabei verwendeten/anzuwendenden Dokumente können Sie hier einsehen:
Bei Anschluss, Änderung und Betrieb von Netzanschlüssen für öffentliche und geschlossene Verteilnetze an das Übertragungsnetz von TransnetBW sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere die Anwendungsregeln VDE-AR-N 4141-1 und VDE-AR-N 4141-4.
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