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Netzzugang
TransnetBW GmbH
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
Netzzugang und Entgelt
Preisblätter
Seit dem Jahr 2023 sind die Übertragungsnetzentgelte vereinheitlicht. Deshalb werden die Erlösobergrenzen der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sowie die deutschlandweit prognostizierten Entnahmemengen herangezogen.
Als Übertragungsnetzbetreiber ist TransnetBW in Baden-Württemberg für die Bereitstellung und den bedarfsgerechten Ausbau des Übertragungsnetzes sowie für die Integration erneuerbarer Energien und bestehender Kraftwerke verantwortlich. Die Netznutzungsentgelte sind Entgelte, die Stromnetzbetreiber im liberalisierten Energiemarkt von den Nutzerinnen und Nutzern ihrer Elektrizitätsversorgungsnetze erheben.
TransnetBW berechnet jährlich die Netznutzungspreise für den Zugang zu seinem Übertragungsnetz auf Basis gesetzlicher Vorgaben. Das vorläufige Preisblatt 2027, in das der vorgesehene Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten eingerechnet wurde, steht zum Download bereit.
Zu Informationszwecken ist darüber hinaus auf https://www.netztransparenz.de/de-de/Über-uns/netzentgelte das theoretische Preisblatt mit vorläufigen Entgelten für das Jahr 2027 ohne Berücksichtigung des Zuschusses verfügbar.
Preisblätter
Die Netzbetreiber sind nach § 120 Absatz 4 bis 6 EnWG verpflichtet, ein Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 StromNEV für dezentrale Einspeisungen je Netz- und Umspannebene zu erstellen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Das Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte steht zum Download zur Verfügung.
Preisblätter
Die Netzbetreiber sind nach § 19 Abs. 5 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) verpflichtet, individuelle Netzentgelte nach den Absätzen 1 bis 4 des § 19 StromNEV zu veröffentlichen, sofern diese vereinbart wurden.
Das Dokument zu Sonderformen der Netznutzung steht zum Download zur Verfügung.
Kostenstruktur
Kostenstruktur
Bereitstellung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren sowie aller hier im Einzelnen nicht genannten Betriebsmittel des Übertragungsnetzes (Entnahmeebene „HöS-Netz“ und Entnahmeebene „Umspannung HöS/HS“).
Dienstleistungen, die zur Übertragung und Verteilung des Stroms notwendig sind und die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Stromversorgung bestimmen. Dazu gehören u. a. Primärregelleistung und -arbeit, die Vorhaltung von Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung und die Betriebsführung des Übertragungsnetzes, einschließlich der Entnahmeebene Umspannung HöS/HS.
Der durch den Transport von Strom im Übertragungsnetz entstehende elektrische Verlust.
Kostenstruktur
Die Preise für die Netznutzung bestehen jeweils aus einem Jahresleistungspreis und einem Arbeitspreis. Sie sind abhängig von der Jahresbenutzungsdauer und von der vom Netzkunden genutzten Entnahmeebene sowie der optionalen Nutzung sonstiger Leistungen.
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