bilanzierung und abrechnung

Bilanz­kreise und Bilanz­kreis­vertrag

Das neue BKV-Portal

Über das BKV-Portal können Bilanzkreisverantwortliche in der Regelzone TransnetBW die Anlagen aus bestehenden Bilanzkreisverträgen verwalten oder auch einen neuen Bilanzkreisvertrag abschließen.

Um das BKV-Portal nutzen zu können, ist es erforderlich sich im ersten Schritt auf dem Marktpartnerportal anzumelden und sich für das gewünschte Unternehmen zu registrieren. Zugang zum Marktpartnerportal erhalten Sie über den Link auf der linken Seite.

Eine Anleitung zur Anmeldung und Registrierung im Marktpartnerportal können Sie sich über folgenden Link downloaden:

Neuer Standardbilanzkreisvertrag mit Wirkung zum 01.10.2024

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23.11.2023 den Antrag der Übertragungsnetzbetreiber zu den Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche in Form eines neuen Bilanzkreisvertrages (Strom) genehmigt (Az. BK6-23-102). Nachfolgend erfolgte eine Anpassung der Tenorziffer 2 mit Beschluss vom 18.01.2024.  Die Genehmigung erfolgte auf Grundlage der Art. 5 Abs. 4 i.V.m. 18 Abs. 1 b) und 6 der Europäischen Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (Verordnung (EU) 2017/2195, „EB-VO“).

Mit Wirkung zum 01.10.2024 ersetzt der neue Bilanzkreisvertrag Strom vollständig den aktuell gültigen Standardbilanzkreisvertrag (Genehmigung der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag Strom) vom 12.04.2019, Az. BK6-18-061).

Für die erforderliche Vertragsumstellung, die ab März 2023 beginnt, werden die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen von bestehenden Vertragsverhältnissen in Kürze auf alle Bilanzkreisverantwortlichen zukommen.

Abschluss eines Bilanzkreis­vertrages

Den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bilanzkreisvertrag erwartet das Team Bilanzkreismanagement in zweifacher Ausfertigung und unterzeichnet per Post an folgende Adresse zurück:

TransnetBW GmbH
Bilanzkreismanagement
Osloer Str. 15-17
70173 Stuttgart

Für den Abschluss eines Bilanzkreisvertrages in der Regelzone der TransnetBW sind folgende Dokumente neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Vertrag relevant:

  • Aktueller Handelsregisterauszug des Unternehmens
  • Kopie des Stromsteuererlaubnisscheins, sofern eine Endkunden- oder Selbstversorgung erfolgt
  • Legitimationsnachweis des/der Unterschriftsberechtigten
  • Ggf. Erklärung zu den Börsenregelungen des Bilanzkreisvertrags
  • Vollmachten, sofern der Abschluss des Bilanzkreisvertrages und/oder die fahrplantechnische Bewirtschaftung des Bilanzkreises durch einen Dienstleister erfolgt
  • Aktueller Jahresabschluss, ggf. weitere Unterlagen nach Anforderung durch die TransnetBW
  • Aktuelles Zertifikat (mit der Datei-Extension: .cer) für die in Anlage 2 des Bilanzkreisvertrags angegebene 1:1-EDIFACT-Adresse
  • Aktuelles Zertifikat (mit der Datei-Extension: .cer) für die in Anlage 2 des Bilanzkreisvertrags angegebene Fahrplanadresse

Eine Übersicht über die in der Regelzone der TransnetBW aktuell gültigen Bilanzkreise finden Sie in dem Dokument „Bilanzkreisübersicht“ im Downloadbereich.

Zusätzlich finden Sie hier die FAQ zum neuen Bilanzkreisvertrag und den Umsetzungsleitfaden zum Urgent-Call.

Bilanzkreise

Bilanzkreise sind virtuelle Energiekonten, die es den Marktteilnehmern ermöglichen, alle ihnen zugeordneten tatsächlichen Einspeisungen und Entnahmen zu saldieren und durch Fahrpläne ausgeglichen zu halten. Der jeweilige Bilanzkreisverantwortliche (BKV) ist für die ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz seiner Bilanzkreise verantwortlich.

Bilanzkreise erhalten eine eindeutige Kennung, den Energy Identification Code (EIC). Der EIC für (Sub-)Bilanzkreise wird durch den BDEW bzw. bei dem jeweils zuständigen LIO (Lokal Issuing Office) der ENTSO-E vergeben.

Bestehende Bilanz­konten in der Regel­zone der TransnetBW

Bestehende Bilanzkonten (11YW1…) in der Regelzone der TransnetBW sind vergleichbar wie Sub-Bilanzkreise zu führen, allerdings von der Teilnahme am Fahrplanmanagement ausgeschlossen. Der jeweilige BKV ist für die lückenlose Zuordnung seiner Bilanzkonten verantwortlich. Die sonstigen Bestimmungen des Bilanzkreisvertrages gelten für Bilanzkonten in gleichem Maße. Neue Bilanzkonten werden nicht mehr vergeben.

Downloads BKM

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Bilanzkreismanagement

TransnetBW GmbH
Marktzugang & Erneuerbare 
Bilanzkreismanagement
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart

bilanzkreise@transnetbw.de

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Berthold, Toni
Ehrler, Julian
Kuhn, Carolin
Neuffer, Leonie
Nossek, Sven
Schönherr, Maik
Zahner, Gregor