EEG-Umlage
TransnetBW GmbH
EEG & Umlagen
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisung und Vergütung von Strom aus regenerativen Quellen und ist damit Treiber für den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland. Zweck dieses Gesetzes ist es eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.
Schlüssel zu einer nachhaltigen Energieversorgung
Die erneuerbaren Energien sind in Deutschland zum Fundament einer zukünftigen Energieversorgung geworden. Zu ihrer Förderung hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Instrumentarien erarbeitet, allen voran das EEG. Ziel dieses Gesetzes ist – im Interesse des Klima- und Umweltschutzes – insbesondere die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Zur Erreichung dieses Ziels soll ihr Anteil an der Stromerzeugung bis 2030 auf mindestens 80 % gesteigert werden.
Darüber hinaus fördert der Gesetzgeber die Erzeugung von Strom in sogenannten Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen über das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), da eine gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme sehr effizient und damit umweltfreundlich ist.
Als Übertragungsnetzbetreiber sind wir für die Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben verantwortlich und damit zentraler Akteur bei der Förderung der erneuerbaren Energien.
EEG-Förderung
Ganz vereinfacht gesagt, wird der EEG-Strom über ein mehrstufiges System vom EEG-Anlagenbetreiber an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geliefert, welcher den aufgenommenen EEG-Strom an der Strombörse vermarktet. Sofern die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Zahlungsansprüchen liegen, wurde den ÜNB bis zum 30. Juni 2022 der Differenzbetrag über die EEG-Umlage, die auf alle Stromverbraucher gleichmäßig umgelegt wurde, erstattet. Die EEG-Umlage war somit ein Teil des Strompreises und ein wesentlicher Teil zur Förderung der erneuerbaren Energien.
Ab dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf null ct/kWh gesenkt und gesetzlich mit Wirkung zum 1. Januar 2023 vollständig abgeschafft. Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien, also der Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der ÜNB, erfolgt zukünftig aus dem Sondervermögen des „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF). Die Mittel dieses Staatsfonds stammen vorwiegend aus dem Emissionshandel sowie aus Bundeszuschüssen.
So erfolgt die vertikale Wälzung der EEG-Förderkosten:
Das EEG/StromPBG-Portal dient der Erfassung von relevanten Daten für die Marktpartner in der TransnetBW-Regelzone. Hier können Sie Ihre Daten melden und einsehen. Der Zugriff erfolgt zentral über unser Marktpartnerportal.
Das TAM-Meldeportal dient der Erfüllung der Meldepflichten über Förder- und Entlastungssummen nach dem EEG, EnFG sowie StromPBG. Das gemeinsame Meldeportal der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ist die zentrale Stelle zur Abgabe der TAM-Meldungen. Die ÜNB führen die Datenerhebung über Förder- und Entlastungssummen zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen durch (Transparency Award Module = „TAM-Meldungen“).
Ihr Zugang zum EEG/StromPBG-Portal zur Erfassung und Einsicht von relevanten, marktpartnerbezogenen Daten.
Informationsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
Dieser Leitfaden gibt das Grundverständnis der BNetzA zur Anwendung der Regelungen zur Eigenversorgung wieder.
Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft
Der Leitfaden konkretisiert die gesetzlichen Regelungen bei EEG-Umlagepflichten.
Das von der BNetzA geführte MaStR dient der Erfassung von Stammdaten von Strom- und Gaserzeugungsanlagen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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