Systemdienstleistungen
Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen
Hintergrund und Beschaffung
Momentanreserve
Bei Ungleichgewichten zwischen der bereitgestellten und verbrauchten elektrischen Energie in einem Gebiet können Frequenzabweichungen entstehen. Diese Abweichungen können quasi unmittelbar und je nach Ursache an verschiedenen Orten auftreten, beispielsweise im Falle einer Netzauftrennung. Bei solch schnellen Änderungen wird Momentanreserve benötigt, um schnell auftretende Leistungsungleichgewichte unmittelbar und effektiv abzufedern, bis die Primärregelung die Netzfrequenz stabilisiert und die Sekundärregelung die Netzfrequenz wieder auf 50 Hertz zurückführt.
Derzeit bestimmen hauptsächlich die Anzahl und Größe der verfügbaren Synchrongeneratoren die zur Verfügung stehende Momentanreserve. Im Zuge der Energiewende werden diese Kapazitäten jedoch abnehmen und die Erzeugung auf Basis von Erneuerbaren Energien und Stromspeichern wird zunehmen. Letztere müssen die Fähigkeit zur Momentanreserve-Bereitstellung zunehmend elektronisch bewerkstelligen, um den Bedarf zu decken.
Um diese Entwicklung zu unterstützen und sicherzustellen, dass auch in Zukunft ausreichend Momentanreserve-fähige Anlagen für einen stabilen Netzbetrieb sorgen, wird TransnetBW bald die marktgestützte Beschaffung von Momentanreserve auf Basis des EnWG 12h einleiten.
Die Bundesnetzagentur hat unter dem Aktenzeichen BK6-23-010 ein Verfahren eingeleitet, das der Festlegung von Spezifikationen und technischen Anforderungen an die künftige marktgestützte Beschaffung von Momentanreserve dienen soll. TransnetBW begleitet das Verfahren aktiv und wird nach Festlegung der neuen Rahmenbedingungen durch die Bundesnetzagentur entsprechende Beschaffungsverfahren umsetzen.
Hintergrund und Beschaffung
Schwarzstart
TransnetBW hält als regelzonenverantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber Netzwiederaufbaupläne für ihre Regelzone bereit. In den Netzwiederaufbauplänen ist beschrieben, wie das Übertragungsnetz nach einem großflächigen Stromausfall schrittweise wieder unter Spannung gesetzt werden kann. Hierfür sind Stromerzeugungsanlagen erforderlich, die eigenständig und ohne externe Stromzufuhr ihre Stromerzeugung aufnehmen und hierdurch Teilnetze wiederaufbauen können.
Seitens der Bundesnetzagentur wurden mit den Beschlüssen BK6-21-023 und BK6-18-249 Rahmenbedingungen für die Beschaffungsverfahren der Übertragungsnetzbetreiber zur Kontrahierung dieser Schwarzstartanlagen vorgegeben.
Bei Fragen können sich interessierte Anbieter an nfsdl@transnetbw.de wenden.
Ausschreibungsübersicht
TransnetBW führt momentan eine Ausschreibung in der Region TransnetBW West mit dem Ziel durch, die notwendigen Schwarzstartanlagen auch zukünftig vertraglich zu sichern. Eine weitere Ausschreibung ist für Juni 2025 für die Region TransnetBW Ost geplant.
Informationen zur Teilnahme finden Sie hier:
Eine Übersicht über die deutschlandweit geplanten Ausschreibungen und weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Marktgestützte Beschaffung Schwarzstartfähigkeit" auf netztransparenz.de.
Hintergrund und Beschaffung
Blindleistung
Um den ungestörten Stromfluss im Netz zu gewährleisten, muss TransnetBW in seinem Netz für eine konstante Spannung sorgen. Hierfür ist unter anderem der Einsatz von Blindleistung erforderlich. Bereitgestellt wird diese Blindleistung unter anderem aus Netzbetriebsmitteln wie Kompensationsdrosselspulen und Kondensatorbänke (weitere Informationen finden Sie hier), sowie bei Bedarf aus Anlagen Dritter wie beispielsweise Kraftwerksgeneratoren, Stromumrichtern oder Batteriespeichern.
Die Bundesnetzagentur hat unter der Nummer BK6-23-072 ein Beschaffungskonzept festgelegt, welches die Spezifikationen und technischen Anforderungen an die künftige marktliche Beschaffung von Blindleistung beschreibt (Bundesnetzagentur - Festlegung Beschaffung Blindleistung). Bis spätestens 25. Juni 2025 wird TransnetBW eine erste Beschaffungsrunde für eine erste Beschaffungsregion einleiten.
TransnetBW betrachtet folgende Regionalisierung für die Beschaffung von Blindleistung (farbig umrandet):
Laut Beschaffungskonzept der BNetzA können lediglich Blindleistungsangebote berücksichtigt werden, welche über das gemäß den zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen TAR/TAB geforderte Niveau hinausgehen.
Genaue Informationen zu den geforderten Produkten, den Teilnahmevoraussetzungen und Erbringungszeiträumen und weitere Konkretisierungen werden von TransnetBW veröffentlicht und von dieser Seite aus zugänglich sein. Diese weiterführenden Informationen und auch Informationen zur Angebotsabgabe werden spätestens bis zum 25. Juni 2025 zur Verfügung gestellt, analog zu dem Vorgehen für die Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit (siehe oben).