Systemdienstleistungen
Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen
Hintergrund und Beschaffung
Momentanreserve
Momentanreserve ist eine kurzfristige, unverzögerte und inhärente Reaktion auf Wirkleistungsungleichgewichte im Stromnetz, die Frequenzgradienten begrenzt und die Netzstabilität unterstützt. Bisher wurde Momentanreserve überwiegend von Synchronmaschinen in konventionellen Kraftwerken bereitgestellt. Zukünftig werden auch netzbildende Umrichter bei der Bereitstellung von Momentanreserve eine entscheidende Rolle spielen.
Informationen zu Beschaffungsverfahren:
Auf Grundlage der Festlegung BK6‑23‑010 der Bundesnetzagentur wird die Beschaffung von Momentanreserve seit Januar 2026 marktgestützt durch die Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt.
- Alle marktrelevanten Informationen werden zentral auf www.netztransparenz.de unter folgendem Link veröffentlicht: Marktgestützte Beschaffung von Momentanreserve
Bei Fragen zu Momentanreserve können Sie sich an momentanreserve@transnetbw.de wenden.
Hintergrund und Beschaffung
Schwarzstart
TransnetBW hält als regelzonenverantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber Netzwiederaufbaupläne für ihre Regelzone bereit. In den Netzwiederaufbauplänen ist beschrieben, wie das Übertragungsnetz nach einem großflächigen Stromausfall schrittweise wieder unter Spannung gesetzt werden kann. Hierfür sind Stromerzeugungsanlagen erforderlich, die eigenständig und ohne externe Stromzufuhr ihre Stromerzeugung aufnehmen und hierdurch Teilnetze wiederaufbauen können.
Seitens der Bundesnetzagentur wurden mit den Beschlüssen BK6-21-023 und BK6-18-249 Rahmenbedingungen für die Beschaffungsverfahren der Übertragungsnetzbetreiber zur Kontrahierung dieser Schwarzstartanlagen vorgegeben.

Informationen zu den Beschaffungsverfahren:
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
"Marktgestützte Beschaffung Schwarzstartfähigkeit" auf netztransparenz.de.
Bei Fragen zu Schwarzstart können Sie sich an nfsdl@transnetbw.de
2026
Bekanntmachung für die Beschaffungsregion TransnetBW Ost vom 26.02.2026
2025
Bekanntmachung für die Beschaffungsregion TransnetBW West (Verfahren bereits abgeschlossen)
Hinweis: Dokument 4 wurde am 16.01.2024 aktualisiert und ausgetauscht. Dokument 5 und Dokument 8 wurden am 23.02.2024 veröffentlicht. Die Infografik zur Erläuterung der Parameter Wmin und Tmin wurde am 30.04.2024 präzisierend aktualisiert.
Eine Übersicht über die deutschlandweit geplanten und abgeschlossenen Ausschreibungen und weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Marktgestützte Beschaffung Schwarzstartfähigkeit" auf netztransparenz.de.
Hintergrund und Beschaffung
Blindleistung
Um den ungestörten Stromfluss im Netz zu gewährleisten, muss TransnetBW in seinem Netz für eine konstante Spannung sorgen. Hierfür ist unter anderem der Einsatz von Blindleistung erforderlich. Bereitgestellt wird diese Blindleistung unter anderem aus Netzbetriebsmitteln wie Kompensationsdrosselspulen und Kondensatorbänke (weitere Informationen finden Sie hier), sowie bei Bedarf aus Anlagen Dritter wie beispielsweise Kraftwerksgeneratoren, Stromumrichtern oder Batteriespeichern.
Marktgestützte Beschaffung
Die Bundesnetzagentur hat unter der Nummer BK6-23-072 ein Beschaffungskonzept festgelegt, welches die Spezifikationen und technischen Anforderungen an die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung beschreibt (Bundesnetzagentur - Festlegung Beschaffung Blindleistung). Laut Beschaffungskonzept der BNetzA können lediglich Blindleistungsangebote berücksichtigt werden, welche über das gemäß den zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen TAR/TAB geforderte Niveau hinausgehen. TransnetBW hat für die Beschaffung von Blindleistung mehrere Beschaffungsregionen definiert (TBW-1, TBW-2 und TBW-3, grün hinterlegt)

An der marktgestützten Beschaffung teilnehmen können Blindleistungsquellen, die an ein Umspannwerk in den entsprechenden Beschaffungsregionen von TransnetBW angeschlossen sind (Verlinkung: Infoblatt - Zuordnung der Umspannwerke auf Blindleistungsbeschaffungsregionen 180625.pdf).
Informationen zu den Beschaffungsverfahren
TBW-3 // Dienstleistungen zur Spannungsregelung („Blindleistung“)
Bekanntmachung einer marktgestützten Beschaffung in der Beschaffungsregion TBW-3
TBW-2 // Dienstleistungen zur Spannungsregelung („Blindleistung“)
Bekanntmachung einer marktgestützten Beschaffung in der Beschaffungsregion TBW-2
TBW-2 // Dienstleistungen zur Spannungsregelung („Blindleistung“)
Bekanntmachung der marktgestützten Beschaffung in der Beschaffungsregion TBW-2
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier auf Netztransparenz.de.
Bei Fragen zu Blindleistung können Sie sich an Ausschreibung-Blindleistung@TransnetBW.de wenden.
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