Kapazitätsreserve
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Kapazitätsreserve
TransnetBW GmbH
Sebastian Schleich
Netzwirtschaft / Produkte & Nichtstandardisierte Märkte
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Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in Verbindung mit der Kapazitätsreserveverordnung (KapResV) die Bildung einer Kapazitätsreserve in Höhe von 2 GW vor. Die Kapazitätsreserve soll im Fall einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems Leistungsbilanzdefizite infolge des nicht vollständigen Ausgleichs von Angebot und Nachfrage an den Strommärkten im deutschen Netzregelverbund ausgleichen. Die Leistung kann von Erzeugungsanlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten vorgehalten werden. Die Kapazitätsreserve wird über ein Ausschreibungsverfahren gebildet, welches die deutschen Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam durchführen.
Weitere Informationen zur Kapazitätsreserve sowie zum Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der gemeinsamen Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber Netztransparenz.de.
Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen mit unserem Kontakt zur Verfügung.