systemdienstleistungen

Kapazitätsreserve

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in Verbindung mit der Kapazitäts­reserve­verordnung (KapResV) die Bildung einer Kapazitäts­reserve in Höhe von 2 GW vor.

Hintergrund

Die Kapazitätsreserve soll im Fall einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitäts­versorgungssystems Leistungs­bilanzdefizite infolge des nicht vollständigen Ausgleichs von Angebot und Nachfrage an den Strommärkten im deutschen Netz­regel­verbund ausgleichen. Die Leistung kann von Erzeugungs­anlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten vorgehalten werden. Die Kapazitätsreserve wird über ein Ausschreibungs­verfahren gebildet, welches die deutschen Übertragungs­netzbetreiber gemeinsam durchführen.

Weitere Informationen zur Kapazitäts­reserve sowie zum Ausschreibungs­verfahren finden Sie auf der gemeinsamen Informations­plattform der deutschen Übertragungs­netzbetreiber Netztransparenz.de.

Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen mit unserem Kontakt zur Verfügung.