bilanzierung und abrechnung
Marktkommunikation
EDIFACT-Marktkommunikation
TransnetBW ist ein zentraler Ansprechpartner für die Abwicklung und Weiterentwicklung der EDIFACT-Marktkommunikation in Deutschland und tritt dabei in folgenden Marktrollen auf:
- Bilanzkoordinator (BIKO)
- Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
- Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)
- Verteilnetzbetreiber (VNB)
- Messstellenbetreiber (MSB)
Die Durchführung der Aufgaben erfolgt dabei streng nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur und orientiert sich insbesondere an folgenden Regelungen, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Seite der Bundesnetzagentur zu finden sind:
- MaBiS (Bilanzkreisabrechnung – „Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom“)
- GPKE (Lieferantenwechsel – „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“)
- WiM (Wechselprozesse – „Wechselprozesse im Messwesen Strom“)
- MPES (Wechselprozesse für Erzeuger – „Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom)“)
Neben den oben genannten Vorschriften sind insbesondere noch die Vorgaben der edi@energy bzgl. Datenaustausch (RzÜ (Regelungen zum Übertragungsweg)) zu beachten.
Über diverse Gremien des BDEW sowie des FNN ist TransnetBW aktiv an der Weiterentwicklung der standardisierten Marktprozesse beteiligt.
Aus dem Gesetz (zum Neustart) der Digitalisierung der Energiewende ist TransnetBW in seiner Marktrolle als ÜNB zudem berechtigt und verpflichtet, sämtliche Einzelzeitreihen aus Smart Meter Gateways zu empfangen und zu Bilanzkreis- bzw. Bilanzierungsgebietssummenzeitreihen zu aggregieren. Gemäß den Vorgaben der Smart Meter PKI tritt die TransnetBW als EMT (Externer Marktteilnehmer) auf.
Da mit der Einführung von intelligenten Messsystemen bei allen Marktrollen weitreichende Prozessänderungen verbunden sind, wollen wir eine erste kompakte Orientierung bieten, worauf in der Kommunikation mit dem ÜNB (in den Rollen ÜNB und BIKO) besonders zu achten ist.
- Starte Download von: Information für Marktpartner bzgl. Umgang mit iMS gegenüber ÜNBInformation für Marktpartner bzgl. Umgang mit iMS gegenüber ÜNB