bilanzierung und abrechnung

reBAP

Die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH, TransnetBW GmbH, TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH veröffentlichen im Rahmen des Netzregelverbundes (NRV) den regelzonenübergreifenden, einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP).

Einheitliches Modell zur Ausgleichs­energiepreis­bildung 

Nachfolgend wird das einheitliche Modell zur Ausgleichsenergiepreisbildung erläutert und die jeweiligen regelzonenübergreifenden Bilanzausgleichsenergiepreise (reBAP) zum Download angeboten.

Der reBAP wird grundsätzlich als Division aller in den vier Regelzonen anfallenden Regelarbeitskosten und der dazugehörigen anfallenden Regelarbeitsmengen je 1/4h berechnet.

Neben dem reBAP wird der dazugehörende Saldo der eingesetzten Regelarbeit je 1/4h der vier beteiligten Regelzonen mit aufgeführt.

Ein positives Vorzeichen entspricht dem Bezug positiver Regelarbeit durch Unterdeckung der Regelzonen. Ein negatives Vorzeichen entspricht dem Bezug negativer Regelarbeit (Abgabe überschüssiger Energie) bei Überdeckung der beteiligten Regelzonen.

Die detaillierte Berechnungsmethodik des reBAP finden Sie in folgendem Dokument:


Bis einschließlich Januar 2020 erfolgte die reBAP-Berechnung nach folgender Logik:


Ab Oktober 2013 wird die reBAP-Berechnung durch folgende Regelung ergänzt:


Bis einschließlich November 2012 erfolgte die reBAP-Berechnung gemäß nachstehender Logik:

Im Folgenden finden Sie die reBAP-Dateien zum Download.

reBAP-Dateien

Hinweis: Gemäß den Marktregeln Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) sind die viertelstündlichen Ausgleichsenergiepreise zum 20. Werktag nach Abrechnungsmonat an die Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) zu versenden und im Internet zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Die Preise sind dabei in EUR/MWh anzugeben.

Die Ausgleichsenergiepreise wurden bisher in ct/kWh im Internet veröffentlicht. Ab dem Abrechnungsmonat August 2011 werden die Ausgleichsenergiepreise auf unserer Homepage in EUR/MWh mit 2 Nachkommastellen veröffentlicht.

Korrekturen

reBAP 2012_01

Aufgrund eines Fehlers im Abrechnungssystem eines der im Netzregelverbund zusammenwirkenden Übertragungsnetzbetreiber wurden die Daten der Regelarbeitsabrechnung bei der Berechnung des reBAP im Rahmen der bisher bereits erfolgten ersten Bilanzkreisabrechnung für den Abrechnungszeitraum Januar 2012 nicht vollständig berücksichtigt. Dieser Systemfehler wurde inzwischen behoben. Um eine korrekte und diskriminierungsfreie Abrechnung zu gewährleisten, erhalten Sie in jedem Fall eine im Vergleich zur ersten Abrechnung veränderte Abrechnung, auch wenn der energetische Saldo des Bilanzkreises unverändert geblieben ist.

reBAP 2011_10

Bei der Berechnung des Preises für Ausgleichsenergie für den Monat Oktober 2011 ist bedauerlicherweise ein Fehler aufgetreten. Am 31.10.2011 wurde zusätzlich negative Minutenreservelieferung im Rahmen eines bestehenden Notreservevertrages in Anspruch genommen. Diese Regelenergie wurde sowohl mengenmäßig, wie auch monetär bei der Ermittlung des Ausgleichsenergiepreises nicht berücksichtigt. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Somit ergibt sich eine Änderung des reBAP. Diese Änderung wird gegenüber allen Bilanzkreisverantwortlichen durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber, im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung berücksichtigt.

reBAP 2010_11

Aufgrund eines Fehlers im Abrechnungssystem eines der im Netzregelverbund zusammenwirkenden Übertragungsnetzbetreiber wurden die Daten der Regelarbeitsabrechnung bei der Berechnung des reBAP im Rahmen der bisher bereits erfolgten ersten Bilanzkreisabrechnung für den Abrechnungszeitraum November 2010 nicht vollständig berücksichtigt. Dieser Systemfehler wurde inzwischen behoben. Um eine korrekte und diskriminierungsfreie Abrechnung zu gewährleisten, haben wir deshalb den reBAP für den Monat November 2010 korrigiert. Im Zuge der zweiten Bilanzkreisabrechnung erhalten Sie somit in jedem Fall eine im Vergleich zur ersten Abrechnung veränderte Abrechnung, auch wenn der energetische Saldo des Bilanzkreises unverändert geblieben ist.

Die im Rahmen der ersten Bilanzkreisabrechnung verwendeten Werte des reBAP (reBAP_2010_11_V1) und die korrigierte Preis- und Mengenzeitreihe (reBAP_2010_11_V2) finden Sie nachfolgend zum Download bereit gestellt:

reBAP 2009_09

Bei der Regelarbeitsabrechnung ist durch einen Zählerumbau der Zählwert einer Erzeugungseinheit bei einem ÜNB nicht berücksichtigt worden. Somit wurde eine nachträgliche Korrektur der Anbieterabrechnung notwendig, die auch Auswirkungen auf die Ermittlung des gemeinsamen Ausgleichsenergiepreises hat. Wir bitten Sie den Fehler zu entschuldigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Die aktualisierte Tabelle ist über die Monatsauswahl (oben) zum Download verfügbar.


reBAP 2009_05

Durch einen Zählerumbau wurde bei der Regelarbeitsabrechnung für Mai 2009 der Zählwert einer Erzeugungseinheit bei einem Übertragungsnetzbetreiber nicht berücksichtigt wurde. Somit wurde eine nachträgliche Korrektur der Anbieterabrechnung notwendig, die auch Auswirkungen auf die Ermittlung des gemeinsamen Ausgleichsenergiepreises hatte. Aufgrund der großen Datenmenge konnte der Fehler erst nach aufwendiger und intensiver manueller Prüfung festgestellt und behoben werden. Die aktualisierte Tabelle ist über die Monatsauswahl (oben) zum Download verfügbar.

Historische Daten und Informationen

Historie für die Entwicklungsschritte des reBAP

  • vor 5/2009 hatte jeder deutsche ÜNB seine eigenen individuellen Ausgleichspreise
  • ab 5/2009 Einführung des reBAP mit 3 ÜNB ohne Amprion GmbH
  • ab 11/2009 Implementierung der Wälzungskosten in den reBAP
  • ab 5/2010 reBAP für alle 4 deutschen ÜNB

 

Einheitliches Modell zur Ausgleichsenergiepreisbildung ab Nov. 2009

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte mit Ihren Schreiben vom 17. März 2009 die ÜNB aufgefordert, das bestehende einheitliche Modell zur Ausgleichsenergiepreisbildung so zu ergänzen, dass die Umlage aller Arbeitskosten der Regelenergie auf die BKV ermöglicht wird. Das dementsprechend modifizierte Modell wurde von der BNetzA mit Schreiben vom 25.09.2009 zur Umsetzung freigegeben.

Die ÜNB haben dieses Modell einheitlich beginnend mit der Bestimmung der Ausgleichsenergiepreise für den Monat November 2009 im Dezember 2009 umgesetzt. Weiterhin wurden die so ermittelten Ausgleichsenergiepreise pro Viertelstunde symmetrisch für Über- und Unterdeckungen eines jeden Bilanzkreises zur Anwendung gebracht.


Veröffentlichung reBAP für die Bilanzkreisabrechnung

Die drei ÜNB TransnetBW GmbH, TenneT TSO GmbH (ehem. transpower Stromübertragungs GmbH) und 50Hertz Transmission GmbH (ehem. Vattenfall Europe Transmission GmbH) haben sich im Rahmen des optimierten Netzregelverbundes (ONRV) zur Einführung eines regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreises (reBAP) entschlossen. Damit galt ab Mai 2009 in den drei am ONRV beteiligten Regelzonen je 1/4h derselbe Ausgleichsenergiepreis. Zum 1. Mai 2010 ist der bestehende Netzregelverbund um die Regelzone der Amprion GmbH erweitert worden, womit die Gültigkeit desselben Ausgleichsenergiepreis sich auf alle vier deutschen Regelzonen ausweitete.

Ausgleichsenergie-Dateien