KWK-Gesetz-Aufschläge
0,378 ct/kWh
Weiterführende Informationen zu den entsprechenden Umlagen finden Sie unter netztransparenz.de.
0,254 ct/kWh
Weiterführende Informationen zu den entsprechenden Umlagen finden Sie unter netztransparenz.de.
0,226 ct/kWh
Weiterführende Informationen zu den entsprechenden Umlagen finden Sie unter netztransparenz.de.
0,280 ct/kWh
Weiterführende Informationen zu den entsprechenden Umlagen finden Sie unter netztransparenz.de.
0,345 ct/kWh
Weiterführende Informationen zu den entsprechenden Umlagen finden Sie unter netztransparenz.de.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) befindet sich derzeit in der Novellierung und soll bis Ende des Jahres 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Aufgrund der aus dem aktuellen Novellierungsprozess zum KWKG resultierenden Rechtsunsicherheit ist es erforderlich, die KWKG-Umlage für das Jahr 2017 sowohl auf Basis des derzeit gültigen Gesetzes als auch auf Basis des Regierungsentwurfs zu erstellen. Die Übertragungsnetzbetreiber gehen davon aus, dass die Gesetzesnovelle zum KWKG bis Ende des Jahres 2016 verabschiedet wird und das „neue“ Gesetz ab 1.1.2017 umgesetzt werden kann. Daher ist für den Wälzungsprozess die indikative KWKG-Umlage als Aufschlag auf Netzentgelte in Ansatz zu bringen. Die zusätzlich nach derzeitigem KWKG veröffentlichten „alten“ KWK-Aufschläge dienen zur Wahrung der Anforderungen aus dem gültigen Gesetz und stellen eine Rückfallebene dar, falls die KWKG-Novelle wider Erwarten nicht zum 1.1.2017 in Kraft treten sollte.
Die entsprechenden Umlagen finden Sie unter netztransparenz.de.
LV Gruppe A' | LV Gruppe B' | LV Gruppe C' |
---|---|---|
0,445 ct/kWh | 0,040 ct/kWh | 0,030 ct/kWh |
Letztverbrauchsgruppen
nach § 26 ABs. 2 KWKG 2016
Letztverbrauchergruppe A'
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle
Letztverbrauchergruppe B'
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale KWKG-Umlage von 0,04 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe C'
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,030 ct/kWh
Abnahmemenge | gültig für | Preis bis 31.12.2014 ct / kWh |
Preis ab 01.01.2015 ct / kWh |
---|---|---|---|
Abnahme der ersten 100.000 kWh/a | alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher | 0,178 | 0,254 |
Abnahme über die ersten 100.000 kWh/a hinaus | nicht stromintensives, produzierendes Gewerbe |
0,055 | 0,051 |
Abnahme über die ersten 100.000 kWh/a hinaus | stromintensives, produzierendes Gewerbe |
0,025 | 0,025 |
Abnahmemenge | gültig für | Preis bis 31.12.2013 ct / kWh |
Preis ab 01.01.2014 ct / kWh |
---|---|---|---|
Abnahme der ersten 100.000 kWh/a | alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher | 0,115 | 0,178 |
Abnahme über die ersten 100.000 kWh/a hinaus | nicht stromintensives, produzierendes Gewerbe |
0,050 | 0,055 |
Abnahme über die ersten 100.000 kWh/a hinaus | stromintensives, produzierendes Gewerbe |
0,025 | 0,025 |
Abnahmemenge | gültig für | Preis bis 31.12.2012 ct / kWh |
Preis ab 01.01.2013 ct / kWh |
---|---|---|---|
Abnahme der ersten 100.000 kWh/a | alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher | 0,064 | 0,115 |
Abnahme über die ersten 100.000 kWh/a hinaus | nicht stromintensives, produzierendes Gewerbe |
0,050 | 0,050 |
Abnahme über die ersten 100.000 kWh/a hinaus | stromintensives, produzierendes Gewerbe |
0,025 | 0,025 |