Steuer­bar­keits­check nach § 12 Abs. 2b EnWG

Mit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 wurde ein sogenannter „Steuerbarkeits­check“ für Erzeugungs­anlagen und Speicher eingeführt, der Umsetzungs­aufgaben für alle Anschluss­netz­betreiber vorsieht. Gesetzliche Grundlage ist der § 12 Abs. 2b EnWG. Hiernach sind Netz­betreiber (aller Ebenen) verpflichtet, jährlich zu testen, ob die Steuer­bar­keit von Anlagen (§ 13a Abs. 1 / §  14 Abs. 1 EnWG) gegeben ist.

Die Ergebnisse sind dem vorgelagerten Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen, der diese plausibilisieren muss.

Auf dieser Datenbasis sind die ÜNB verpflichtet, einen Bericht zu erstellen, der bis zum 30. November eines jeden Jahres an die BNetzA und das BMWK zu übermitteln ist.

Die durch die ÜNB erarbeiteten Leitlinien zum Steuerbarkeits­check sind auf der Webseite www.netztransparenz.de unter dem Menüpunkt Leitlinien Steuerbarkeitscheck EnWG § 12 Abs. 2d veröffentlicht.

Die Eingabe der Ergebnisse erfolgt über das Marktpartnerportal.