Strompreisbremse

Allgemein

Bereits seit September 2021 sind auf den Europäischen Strommärkten deutlich erhöhte Strompreise festzustellen. Mit dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine hatte sich Anfang 2022 die Situation an den Strommärkten weiter zugespitzt, u.a. mit der Folge, dass die Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland komplett eingestellt wurden. Durch die Verknappung des Gasangebots stieg der Preis für Gas signifikant, was wiederum die Stromgestehungskosten für Gaskraftwerke in die Höhe trieb. Da Gaskraftwerke in der Regel die höchsten Stromgestehungskosten aufweisen, setzen sie den Börsenstrompreis in jenen Stunden, in welchen sie zur Stromproduktion herangezogen werden (Merit-Order-Prinzip). Dies führte dazu, dass 2022 die deutschen und europäischen Börsenstrompreise sehr stark gestiegen sind. Gleichzeitig führen die stark gestiegenen Börsenstrompreise zu sogenannten Überschusserlösen bei Kraftwerken mit tendenziell niedrigen Stromgestehungskosten, wie bspw. bei Wind- und Solaranlagen. Der Begriff „Überschusserlöse“ (oder auch „Zufallsgewinne“) deutet an, dass die Kraftwerksbetreiber beim Bau ihrer Kraftwerke mir derart hohen (kriseninduzierten) Gewinnen nicht gerechnet haben konnten. Während Endkunden von den hohen Strompreisen überproportional belastet sind, verzeichnen Betreiber von Kraftwerkstypen mit geringen Stromgestehungskosten überproportional hohe Gewinne.

Um in dieser für die Endverbraucher sehr angespannten Situation Abhilfe zu schaffen, verabschiedete die Europäische Kommission am 7. Oktober 2022 eine Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise (EU 2022/1854). Diese Verordnung schreibt den EU-Mitgliedsstaaten vor, notwendige Mechanismen zu implementieren, um eine Entlastung der Endverbraucher zu bewirken und setzt einen Rahmen, den die jeweiligen nationalen Regelungen zu berücksichtigen haben. Wie genau die Funktionsweise der Entlastungsmechanismen zu gestalten ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Basierend auf den Vorgaben der EU-Verordnung erarbeitete die Bundesregierung das „Strompreisbremsengesetz“ (StromPBG), welches Heiligabend 2022 in Kraft getreten ist. Grundsätzlich sieht das StromPBG vor, Überschusserlöse bei Kraftwerksbetreibern abzuschöpfen und u. a. mit diesen Einnahmen die Stromletztverbraucher bei den gestiegenen Stromkosten zu entlasten. Damit lässt sich die Logik des StromPBG in zwei Seiten aufteilen: die Entlastungs- und die Abschöpfungsseite. Der Gesetzgeber hat die Bundesnetzagentur, Anlagenbetreiber, Elektrizitäts versorgungsunternehmen, Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber in die Pflicht genommen das StromPBG in der Praxis umzusetzen und hierfür notwendige Prozesse und Schnittstellen zu etablieren.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick für die Entlastungs- und Abschöpfungsseite des StromPBG. Aktuelle Informationen erhalten die im EEG/StromPBG-Portal registrierten Marktakteure per E-Mail.

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