15. Oktober 2012

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) veröffentlichen heute die Prognose der 2013 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen

15. Oktober 2012, Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart Die ÜNB haben im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen durch unabhängige Gutachter die EEG-Umlage 2013 ermittelt. Insgesamt ergibt sich ein Umlagebetrag von 20,36 Milliarden Euro. Darin enthalten ist ein Nachholbetrag für die vergangenen zwölf Monate von knapp 2,6 Milliarden Euro, der die Differenz zwischen den im Vorjahr prognostizierten und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausgleicht.
Die EEG-Umlage ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Dies bedeutet, dass die Verbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor im Jahr 2013 mit 5,277 Cent pro Kilowattstunde beitragen. Damit liegt die EEGUmlage im Jahr 2013 knapp 47 Prozent über Vorjahresniveau (3,592 Cent pro Kilowattstunde).
Hauptfaktoren für die diesjährige Erhöhung der EEG-Umlage im Vergleich zum Vorjahr sind:
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) veröffentlichen heute die Prognose der 2013 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage für das Jahr 2013. Für das Jahr 2013 wird erneut eine deutlich steigende Einspeisung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen bei gleichzeitig geringeren Vermarktungserlösen je Megawattstunde prognostiziert, insbesondere im Bereich Wind, Photovoltaik und Biomasse. Im Vergleich zur Umlage 2012 führt dies zu einer Erhöhung um knapp 0,35 ct/kWh (Photovoltaik), 0,30 ct/kWh (Wind) und knapp 0,25 ct/kWh (Biomasse).
Weiterer Kostenbestandteil der EEG-Umlage ist die Berücksichtigung von erheblichen Schwankungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien und den dadurch nur schwer kalkulierbaren Vergütungszahlungen. So führen beispielsweise besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung von Photovoltaikanlagen, als im Durchschnitt zu erwarten. Zur Reduktion der aus diesen zunehmenden Unsicherheiten resultierenden Risiken ist vom Gesetzgeber eine sog. Liquiditätsreserve vorgesehen, die sich 2013 in einer Erhöhung von 0,3 ct/kWh auswirkt.
Besonders energieintensive Betriebe können unter gewissen Voraussetzungen eine reduzierte EEG-Umlage in Anspruch nehmen. Diese Regelung wird zum 1.1.2013 ausgeweitet und führt zu einer Erhöhung der Umlage um 0,14 ct/kWh, die bereits in den oben genannten Daten enthalten ist. Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, welche den gesetzlichen Auftrag hat, die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung, Weitergabe der EEG-Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen zu überwachen sowie die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln.
Weitere Informationen unter http://www.eeg-kwk.net.
Ansprechpartner:
50Hertz Transmission GmbH; Volker Kamm, T +49 30 5150 3417, M +49 172 3232 759, E volker.kamm@50hertz.com
Amprion GmbH; Dr. Andreas Preuß, T +49 231 5849 13785, M +49 170 2407 116, E andreas.preuss@amprion.net
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Alexander Schilling
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