31. Juli 2014
Leitungsneubau Bünzwangen – Goldshöfe: Transnet BW nimmt Stellung zum Gutachten der Technischen Universität Graz
- Einschätzung der TransnetBW bestätigt: Gleichstrom-Verbindung nach Goldshöfe hat starken Einfluss auf die Notwendigkeit des Leitungsneubaus Bünzwangen - Goldshöfe
- Gutachten der TU Graz deckt nur einen Teil der gesamten Netzplanung ab
- TransnetBW sieht Unterschiede bei Prämissen sowie Methoden der Bedarfsermittlung
- Das Gutachten berücksichtigt nicht den gesetzlichen Auftrag, den die Übertragungsnetzbetreiber zu erfüllen haben
Stuttgart. TransnetBW hat das Gutachten der Technischen Universität Graz (TU Graz) zur Notwendigkeit des Leitungsneubaus zwischen Bünzwangen und Goldshöfe geprüft. Das Unternehmen hatte die Planungen zum Leitungsneubau Bünzwangen - Goldshöfe bereits im Dezember 2013 zurückgestellt, bis die Notwendigkeit der Verbindung unter den neuen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprüft werden kann. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass die Bundesnetzagentur die Gleichstrom-Verbindung von Norddeutschland nach Goldshöfe im deutschen Netzentwicklungsplan bisher nicht bestätigt hatte. Diese hat nach Überzeugung der TransnetBW einen wesentlichen Einfluss auf die Notwendigkeit des Leitungsneubaus Bünzwangen - Goldshöfe. Dies spiegelt auch das Ergebnis des Gutachtens der TU Graz wider.
Bei der Prüfung des Gutachtens hat die TransnetBW grundsätzlich deutliche Unterschiede zwischen der darin angewandten Methodik der Bedarfsermittlung und den nationalen und internationalen Planungsgrundsätzen für Übertragungsnetze festgestellt. Nach Einschätzung der TransnetBW ist das Ergebnis des Gutachtens unter den darin angenommenen Randbedingungen und gemäß der angewandten Vorgehensweise verständlich und nachvollziehbar; allerdings entsprechen die Annahmen des Gutachtens nicht den netzplanerischen Grundsätzen, denen die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen der Netzplanung nachkommen müssen. In der Netzplanung wird ein engpassfreies Netz zur Vermeidung von Eingriffen in den Strommarkt angestrebt. Die Untersuchungen der TU Graz gehen hingegen davon aus, dass Eingriffe in den Strommarkt ein zulässiges Planungswerkzeug darstellen.
Untersuchungsumfang
Das Gutachten der TU Graz untersucht 48 Stunden (Netznutzungsfälle) pro Jahr, für die eine durchschnittliche Einspeisung erneuerbarer Energien angenommen wird. Im Rahmen der deutschen Netzentwicklungsplanung werden dagegen Netznutzungsfälle für ein ganzes Jahr gerechnet, das heißt, es werden 8760 Stunden geprüft. Aus Sicht von TransnetBW wird die Aussagekraft des Gutachtens dadurch eingeschränkt.
Prämissen für die Berechnung
Im Gutachten der TU Graz wird die im Netzentwicklungsplan enthaltene Höchstspannungsgleichstromübertragungs(HGÜ)-Leitung C06 Kreis Segeberg - Goldshöfe nicht berücksichtigt. Diese Leitung hat jedoch nachweislich große Auswirkungen auf die Auslastung der Verbindung Bünzwangen - Goldshöfe und ist ein wesentlicher Baustein zur Vermeidung von Engpässen im Übertragungsnetz. Nach Einschätzung von TransnetBW wird durch den Verzicht auf diese Verbindung die Aussagekraft des Gutachtens zur Versorgungssicherheit erheblich gemindert.
Prüfkriterien
Nach deutschem Planungsstandard erfolgt die Beurteilung einer Maßnahme durch eine sogenannte n-1-Ausfallrechnung. Mit dieser Rechnung wird nachgewiesen, dass ein beliebiges Betriebsmittel – etwa eine Leitung oder ein Transformator – ausfallen kann, ohne dass dadurch die Versorgung der entsprechenden Region gefährdet wird. Das n-1-Kriterium ist somit von großer Bedeutung für die Sicherheit der Stromversorgung und wird auch durch die Bundesnetzagentur als Mindestanforderung vorgegeben. Diese Mindestanforderung wird im Gutachten der TU Graz nicht berücksichtigt.
Die Beurteilung einer Maßnahme erfolgt im Gutachten der TU Graz hingegen selektiv auf Basis eines einzelnen Indikators der Prüfungsmethodik der Bundesnetzagentur, der zudem nur als Hilfskriterium verwendet wird: Neue Leitungen sollen mindestens in einem Untersuchungsszenario zu 20 Prozent ausgelastet sein.
Energiemarkt
Die im Gutachten dargestellte Zielrichtung der Untersuchungen bezieht sich auf den elektrizitätswirtschaftlichen Bedarf. Das bedeutet, dass insbesondere die Wirkung der EnLAG-Leitung Bünzwangen - Goldshöfe in Bezug auf Eingriffe in den Strommarkt, des so genannten Redispatchs, sowie die Integration erneuerbarer Energien betrachtet wird. Gesetzlicher Auftrag der Übertragungsnetzbetreiber ist es jedoch, ein bedarfsgerechtes Netz zu entwickeln, das über diese Anforderungen hinaus allen Marktteilnehmern diskriminierungsfrei zur Verfügung steht.
Fazit
Die TransnetBW ist als Übertragungsnetzbetreiber in Baden-Württemberg grundsätzlich offen für Anmerkungen und Hinweise zu ihrer Netzplanung und zum Netzentwicklungsplan. Dies schließt selbstverständlich das Gutachten der Technischen Universität Graz ein, auch wenn dieses nur einen Teil der gesamten Netzplanung abdeckt.
Ihre Fragen zur Pressemitteilung beantworten wir gerne.