15. August 2012

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW haben den überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben den überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. In den Entwurf wurden die Ergebnisse des öffentlichen Konsultationsverfahrens der vergangenen Wochen eingearbeitet. Die Stellungnahmen haben den Netzentwicklungsplan verändert. Eine wesentliche Veränderung betrifft die Startnetztopologie. Hier wurden bestimmte Maßnahmen ins Ergebnisnetz verschoben. Startnetz und Ergebnisnetz sind nun schärfer abgegrenzt. Die Kennzahlen wurden entsprechend angepasst. Auf das Gesamtvolumen hatte dies keinen Einfluss, es bleibt unverändert. Des Weiteren wurden Maßnahmen des Leitszenarios B 2022 einschließlich Startnetz Inbetriebnahmejahre zugeordnet.
In den Beiträgen und Stellungnahmen wurden verschiedenste Aspekte – von energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Grundsatzfragen über Technologien bis hin zu konkreten Trassenverläufen – thematisiert. In Reaktion auf die in den Stellungnahmen aufgeworfenen Fragen enthält der überarbeitete Entwurf außerdem ausführliche Erläuterungen zu Themen wie Szenariorahmen, Infrastrukturbündelungen, NOVA-Prinzip (Netzoptimierung und Verstärkung vor Ausbau) und seiner Anwendung, zu Technologien, Übertragungsbedarf und Spannungsstabilität. Im Zusammenhang mit dem zentralen Thema „Netzplanung“ behandelt eine Vielzahl von Stellungnahmen die Frage der richtigen Dimensionierung des Netzausbaus. Die Übertragungsnetzbetreiber sind offen für neue technologische, energiewirtschaftliche und politische Entwicklungen und haben daher den zweiten Entwurf um Hinweise auf grundsätzliche Möglichkeiten zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs ergänzt. Diese Ergänzungen sind als reine Diskussionsbeiträge außerhalb des gesetzlichen Auftrags für die Erstellung des NEPs zu verstehen.
Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden kategorisiert und geprüft. Mit 2.100 Beiträgen hat die Übertragungsnetzbetreiber eine erfreulich hohe Anzahl an Stellungnahmen erreicht. Die meisten gingen per Post (46 Prozent) und über die Online-Maske (31 Prozent) auf der Internetseite http://www.netzentwicklungsplan.de ein, etwa 23 Prozent per E-Mail.
87 Prozent der Stellungnahmen stammen von Privatpersonen und 13 Prozent von Institutionen. Die Trennung zwischen Privatpersonen und Bürgerinitiativen konnte nicht in allen Fällen eindeutig vorgenommen werden. Stellungnahmen in Form von Serienbriefen wurden als eigene Stellungnahme jedes Absenders gewertet, Stellungnahmen mit Unterschriftenlisten dagegen nur als eine einzige Stellungnahme. Doppelte Einsendungen (zum Beispiel per Brief und Website) wurden möglichst herausgefiltert.
Es ist den ÜNB bewusst, dass der benötigte Netzausbau nur möglich sein wird, wenn er in der Bevölkerung und der Politik auf Akzeptanz stößt. Die ÜNB gestalten den Prozess der Netzentwicklungsplanung als einen wichtigen Schritt hin zu einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit. Der NEP in Verbindung mit den drei öffentlichen Konsultationen kann nur eine erste Etappe auf diesem Weg sein. Er schafft Transparenz hinsichtlich der getroffenen Annahmen zur Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur, den verwendeten Berechnungsmethoden und dem sich daraus ergebenden Netzausbaubedarf.
Die Netzbetreiber begrüßen den daraus resultierenden öffentlichen Dialog, weil er der nächste von vielen Schritten auf dem Weg zu einer steigenden Akzeptanz ist. Daher unterstützen die Netzbetreiber diesen Prozess mit transparenten Methoden zur Darstellung, Vorgehensweise und Begründung der einzelnen Maßnahmen. Er kann nur mit Unterstützung der Politik, sowohl auf Bundesebene als auch regional und lokal, bewältigt werden. Dies bedeutet vor allem einen breiten politischen Konsens über das „Ob“ und das „Wie“ des Netzausbaus. Es verlangt auch schnelle und transparente Genehmigungsprozesse, denn diese erhöhen die Überschaubarkeit des jeweiligen Prozesses und fördern dadurch Akzeptanz.
Für die ÜNB folgt aus den Erfahrungen dieses Konsultationsprozesses, dass sich die Prozedur der regelmäßigen Erstellung des NEP erst einspielen muss. So mussten bei diesem ersten Mal verschiedene Themen berücksichtigt und festgelegt werden, die in den folgenden Jahren routinemäßig abgearbeitet werden können. Gleichzeitig hat der erste NEP gezeigt, dass mit Ansatz und Methodik einer frühzeitigen und umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung der richtige Weg eingeschlagen wurde, um die Energiewende mit einem erfolgreichen Netzausbau begleiten zu können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
TransnetBW GmbH (bisher EnBW Transportnetze AG)
Angela Brötel, T +49 711 128 48391, M +49 151 16790830, E a.broetel@transnetbw.de

Alexander Schilling
Alexander SchillingPressesprechera.schilling@transnetbw.de+49 711 21858-3449