02. Mai 2017
Übertragungsnetzbetreiber übergeben zweite Entwürfe der Netzentwicklungspläne 2030
- Anmerkungen aus Konsultationsbeiträgen in Netzentwicklungspläne eingeflossen
- Stellungnahmen thematisieren grundsätzlichen Prozess sowie Fragen aufgrund regionaler Betroffenheit
- Maßnahmen des BBP 2015 auch im NEP 2030 robust
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute die zweiten Entwürfe des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030, Version 2017 und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2030, Version 2017 der Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben und auf www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. In die zweiten Entwürfe sind Anregungen aus der öffentlichen Konsultation zu den ersten Entwürfen von NEP und O-NEP 2030 eingeflossen, die vom 31. Januar bis 28. Februar 2017 durchgeführt wurde. Insgesamt gingen 2.133 Stellungnahmen ein, davon 2.116 zum NEP und 17 zum O-NEP.
Konsultation der ersten Entwürfe
Die Konsultationsbeiträge zum ersten Entwurf des NEP 2030
thematisieren neben grundsätzlichen Fragen zu in den Szenarien getroffenen Annahmen und Erfordernissen der Netzentwicklung auch Fragen, die sich aus regionaler Betroffenheit ergeben.
Vor allem die Alternativen zur Entlastung des Netzknotens
Grafenrheinfeld (P43mod und P44mod), der Abschnitt
Raitersaich – Ludersheim des Projekts P53, die Ostküstenleitung in Schleswig-Holstein (P72) sowie der Verlauf der drei großen HGÜ-Verbindungen von Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg, von Schleswig-Holstein nach Bayern und von Sachsen-Anhalt nach Bayern waren Gegenstand zahlreicher Stellungnahmen.
Die Stellungnahmen zum O-NEP behandelten vor allem die Themen zeitliche Staffelung von Maßnahmen und Projekttermine, Ausgestaltung des Szenariorahmens, Berücksichtigung des Flächenentwicklungsplans und des durch das WindSeeG eingeleiteten Systemwechsels sowie die Auswahl geeigneter Netzverknüpfungspunkte und den damit zusammenhängenden Netzausbau an Land.
Um- und Ausbaubedarf des Strom-Höchstspannungsnetzes
Das Volumen der Netzverstärkungen auf Bestandstrassen (Umbeseilung oder Stromkreisauflagen, Neubau einer leistungsfähigeren Leitung in bestehenden Trassen) beträgt je nach Szenario
zwischen 7.600 und 8.500 Trassenkilometer. Der Ausbaubedarf neuer Leitungstrassen liegt mit rund 3.600 Kilometern – davon sind 2.400 Kilometer Gleichstromverbindungen – geringfügig unter dem des ersten Entwurfs (3.800 km gesamt, 2.600 km Gleichstromverbindungen). Grund dafür ist die Anpassung der Längen der Gleichstromverbindungen an die Angaben des BBPlG-Monitorings Q1/2017 der BNetzA. Die Übertragungskapazität der Gleichstromverbindungen beträgt in allen Szenarien für das Jahr 2030 insgesamt 8 GW. Alle Maßnahmen des BBP 2015 erweisen sich im NEP 2030 als robust gegenüber den veränderten Rahmenbedingungen.
Investitionskosten NEP 2030
Die Investitionskosten für die Zubaunetz-Maßnahmen werden im NEP 2030 überwiegend auf Basis von Standardkosten ermittelt und haben einen vorläufigen Charakter. Das Gesamtvolumen der
Investitionen liegt für das Zieljahr 2030 je nach Szenario zwischen 32 bis 34 Mrd. € unter der Annahme, dass die Gleichstromverbindungen DC1 sowie DC3-5 vollständig als Erdkabel ausgeführt werden. Auch die vorläufigen Investitionskosten sind aufgrund der Anpassung an das BBPlG-Monitoring Q1/2017 im zweiten Entwurf des NEP 2030 etwas geringer als im ersten Entwurf (34 bis 36 Mrd. €).
Alternativen zur Entflechtung von Grafenrheinfeld
Im zweiten Entwurf des NEP haben die ÜNB im Rahmen einer
Prüfung von Alternativen für die Projekte P43 (Mecklar – Bergrheinfeld/West) und P44 (Altenfeld – Grafenrheinfeld) eigenständige Netz-analysen mit den Alternativen P43mod und P44mod durchgeführt. Die Untersuchungen bestätigen die bereits im NEP 2025 festgestellte größere netztechnische Effizienz der Projekte P43 und P44 gegenüber den Alternativen.
Projektcharakterisierung
Der zweite Entwurf des NEP 2030 nimmt im Rahmen eines Pilotprojekts erstmals eine Projektcharakterisierung vor. Die ÜNB
wenden hierfür eine Methode an, die im Zuge des NEP 2025 vorgestellt, öffentlich zur Konsultation gestellt und auf dieser Basis weiterentwickelt wurde. Die Projektcharakterisierung baut auf den Netzanalysen auf und wurde für alle Maßnahmen des Zubaunetzes des Szenarios B 2030 durchgeführt. Sie dient der Charakterisierung und Veranschaulichung des Nutzens einer Maßnahme, jedoch nicht dem Nachweis ihrer Erforderlichkeit. Dieser wird bereits im Rahmen der Netzanalysen erbracht.
Die Ergebnisse dieser Projektcharakterisierung sind in Form von Spinnengrafiken sowie beschreibenden Texten in die Projektsteckbriefe im Anhang eingefügt.
Offshore-Netzausbau
Mit dem vorliegenden O-NEP 2030 haben die ÜNB letztmalig einen O-NEP erarbeitet. Künftig tritt an seine Stelle der sogenannte Flächenentwicklungsplan.
Die Ausbaumaßnahmen des Start-Offshorenetzes im O-NEP 2030 haben eine Gesamtlänge von rund 850 Kilometern. Die Investitionen belaufen sich auf rund 4 Mrd. €. Die Länge des Zubau-Offshorenetzes beträgt in den Szenarien A 2030, B 2030 und
C 2030 jeweils 2.277 Kilometer und im Szenario B 2035 3.702
Kilometer. Die Gesamt-Übertragungskapazität des Zubau-
Offshorenetzes reicht dabei von 7,4 GW für das Zieljahr 2030 bis zu 11,4 GW für das Zieljahr 2035.
Das Gesamtvolumen der Investitionen beträgt einschließlich der Kosten für das Start-Offshorenetz bis 2030 insgesamt rund 17 Mrd. € und bis 2035 rund 24 Mrd. €.
Weitere Information unter www.netzentwicklungsplan.de
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