Umspannwerk Stalldorf

genehmigungsverfahren

Bevor der Ausbau und die Erweiterung des Umspannwerkes beginnen kann, durchläuft das Projekt ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Maßnahmen am Umspannwerk und ein Planfeststellungsverfahren für den Leitungsbau. Der Erhalt der Genehmigungen ist die Voraussetzung für die Bauvorhaben am Umspannwerk.

Genehmigung umspannwerk

Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG steckt den rechtlichen Rahmen für genehmigungsbedürftige Anlagen ab. Dies umfasst auch alle wesentlichen Änderungen innerhalb einer bestehenden Anlage. In einem Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG müssen sämtliche Auswirkungen einer Anlage auf Schutzgüter wie Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Kultur berücksichtigt und gewürdigt werden. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat Auswirkungen auf andere, die Anlage betreffende, Entscheidungen (beispielsweise die Baugenehmigung oder Waldumwandlungsgenehmigung, etc.). Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei diesem Genehmigungsverfahren nicht vorgesehen.

Die zuständige Genehmigungsbehörde für das Umspannwerk Stalldorf ist die Regierung Unterfranken.

 

Genehmigung freileitung

Planfeststellungsverfahren


Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wird auf Basis des ausgewählten Trassenkorridors der genaue Leitungsverlauf und die technische Umsetzung des Vorhabens erarbeitet. Die Planfeststellungsunterlagen werden in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht der Öffentlichkeit ausgelegt. Hier besteht für Sie die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. Einwendungen und Stellungnahmen werden im Rahmen des Erörterungstermins, der von der zuständigen Behörde organisiert und moderiert wird, diskutiert. Mit Erhalt des Planfeststellungsbeschluss ist das Genehmigungsverfahren abgeschlossen. Der Verlauf der Leitung ist flurstückgenau festgelegt und der Bau kann beginnen.

Am Umspannwerk Stalldorf muss im Rahmen des Ausbaus lediglich ein Strommast versetzt werden. Die weitere Leitungsanlage ist nicht betroffen. Diese Mastversetzung wird zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Planfeststellungsverfahren genehmigt. 

Die zuständige Genehmigungsbehörde für die Mastversetzung am Umspannwerk Stalldorf ist die Regierung Unterfranken.

Planfeststellungsverfahren
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