Strompreisbremse
Entlastungsseite
Nach dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) erfolgt die Entlastung der Letztverbraucher über die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU). Die EltVU und auch die sonstigen Letztverbraucher, die Strom ohne Lieferung eines EltVU aus dem Netz beziehen, haben wiederum einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), in dessen Regelzone der Letztverbraucher Strom über die betreffenden Netzentnahmestellen entnimmt.
Aufgrund der für die Umsetzung verfügbaren sehr kurzen Zeitspanne haben die ÜNB – so weit wie möglich – auf die bekannten und etablierten Geschäftsprozesse der EEG-Abwicklung zurückgegriffen.
Datenmeldung über das EEG-Portal
Für die Erfassung der notwendigen Daten nach §§ 22a und 30 bzw. 31 StromPBG nutzt TransnetBW das eigene EEG-Portal, welches hierfür voraussichtlich Anfang Februar 2023 bereitstehen wird.
Über das EEG-Portal werden die Datenerfassung sowie die Auszahlung der Entlastungsbeträge gesteuert. Beachten Sie bitte, dass nach dem StromPBG für die Entlastung nur eine deutsche Bankverbindung verwendet werden darf.
Bestehender Account im EEG-Portal
Sofern Sie bereits im EEG-Portal der TransnetBW GmbH
- als Elektrizitätsversorgungsunternehmen für die Belieferung von Letztverbrauchern oder
- als Letztverbraucher für den ohne Lieferung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens bezogenen, selbst verbrauchten Strom (sog. sonstiger Letztverbrauch)
registriert sind und die EEG-Umlage bei TransnetBW abgeführt haben, benötigen Sie keine zusätzliche Registrierung im EEG-Portal. Sie erhalten eine E-Mail, sobald eine Dateneingabe über das EEG-Portal möglich ist.
Sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, dann wenden Sie sich bitte an das EEG-Team von TransnetBW.
Neuanmeldung
Sofern Sie noch nicht im EEG-Portal angemeldet sind, jedoch eine Entlastung als EltVU oder als sonstiger Letztverbraucher geltend machen möchten, dann wenden Sie sich ebenfalls an das EEG-Team von TransnetBW.