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Dialog Netzbau
TransnetBW GmbH
Projektkommunikation
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Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
Netzknoten Kühmoos
Für das Projekt Netzknoten Kühmoos ist eine Vielzahl an Genehmigungen durch mehrere Behörden notwendig.
Genehmigung
Das Projekt Netzknoten Kühmoos besteht aus mehreren Teilprojekten: zur Erneuerung der technischen Anlagen des Umspannwerks, der Betriebsgebäude sowie der Leitungseinführungen. Die Teilprojekte unterliegen unterschiedlichen Genehmigungsverfahren.
Innerhalb der bestehenden Anlage sind alle wesentlichen Änderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Waldshut.
Für folgende Teilprojekte werden oder wurden bereits immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren durchgeführt:
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) steckt den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Anlagen ab, von denen schädliche Umweltauswirkungen ausgehen können. In einem Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG müssen sämtliche Auswirkungen einer Anlage auf Schutzgüter wie Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Kultur berücksichtigt und gewürdigt werden. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat Auswirkungen auf andere die Anlage betreffenden Entscheidungen (beispielsweise Baugenehmigung, Waldumwandlungsgenehmigung, etc.).
Für die Erneuerung von Betriebsgebäuden am Netzknoten Kühmoos und unwesentliche Änderungen an der Bestandsanlage werden Bauanträge nach Landesbauordnung (LBO) bei der Gemeinde Rickenbach gestellt.
Das öffentliche Baurecht setzt sich aus einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften zusammen, etwa dem Baugesetzbuch oder der Landesbauordnung für Baden-Württemberg. Hinzu kommen örtliche Bebauungspläne und Bauvorschriften der Gemeinden, z. B. die äußere Gestaltung betreffend. Die genauen Vorschriften und Genehmigungsverfahren variieren je nach Vorhaben.
Außerhalb des Anlagenzauns sind alle geplanten Arbeiten an unseren Stromleitungen durch ein Planfeststellungsverfahren zu genehmigen, mit Ausnahme der 380-Kilovolt-Netzanbindung Ost, die im Plangenehmigungsverfahren genehmigt wird.
Die Genehmigungsbehörde hierfür ist das Regierungspräsidium Freiburg.
Darunter fallen folgende Teilprojekte:
Im Planfeststellungsverfahren wird der konkrete Verlauf einer Stromleitung festgelegt. Hierfür werden umfangreiche Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Neben einer Umweltverträglichkeitsprüfung müssen wir unter anderem auch darlegen, dass die technische Auslegung der Leitung einen sicheren Betrieb ermöglicht und dass die Gesundheit der betroffenen Menschen dauerhaft geschützt ist. Im Verfahren findet eine umfassende Abwägung aller Belange und Interessen statt. Im Zuge des Anhörungsverfahrens können sich auch betroffene Bürgerinnen und Bürger äußern. Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss kann der Leitungsbau beginnen.
In bestimmten Fällen kann eine Plangenehmigung einen Planfeststellungsbeschluss ersetzen. Diese Form des Fachplanungsverfahrens begrenzt das Verfahren auf die unmittelbaren Betroffenen. Dies ist möglich, wenn die Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden, oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben. Außerdem müssen die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, einverstanden sein. Das Verfahren endet mit dem Erlass einer Plangenehmigung. Die Plangenehmigung hat die Rechtswirkungen der Planfeststellung mit Ausnahme der enteignungsrechtlichen Vorwirkung.
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Hier erhalten Sie einen Überblick über das Projekt und die Meilensteine.
Erfahren Sie mehr über die Technik und unseren Umgang mit Immissionen.
Treten Sie mit uns in Kontakt – wir sind bei Fragen oder Anregungen gerne für Sie da.
Stöbern Sie in unserer Mediathek – hier gibt es Fotos, Karten und ein Video zum Projekt.