14. November 2023

Schwarzstart­fähigkeit – Anbieterkonsultation des Mustervertrags

Für die zukünftige marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einen Mustervertrag entworfen. Dieser Vertragsentwurf wird jetzt ab 15.11. bis 28.11.2023 öffentlich zur Konsultation gestellt. Potenzielle Anbieter von Schwarzstartfähigkeit können in dieser Zeit bei ihrem Übertragungsnetzbetreiber Anmerkungen zum Vertragsentwurf einreichen. Anschließend wird der Vertrag durch die Übertragungsnetzbetreiber finalisiert.

Der aktuell zur Konsultation gestellte Vertrag wird die Grundlage des Ausschreibungsverfahrens zur Schwarzstartfähigkeit sein. Bilaterale Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. Daher sollten alle potenziellen Anbieter von Schwarzstartfähigkeit, die ein Interesse an der Ausschreibung haben, die Gelegenheit nutzen und sich jetzt vorab mit dem Vertragsentwurf auseinandersetzen.

Hintergründe zur Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit und die Konsultationsunterlagen finden Sie hier.