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Netzzugang
TransnetBW GmbH
Abteilung Netzzugang
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
Netzzugang und Entgelt
Verfahren zum Anschluss von Batteriespeichern, Letztverbrauchern sowie ad-hoc-Bedarfen von VNB an das Übertragungsnetz von TransnetBW.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW haben ein neues Verfahren für die Bereitstellung von Netzanschlüssen für bestimmte Anlagenarten eingeführt. Anschlussanträge von Großbatteriespeichern, Rechenzentren, Elektrolyseuren und anderen Großverbrauchern an das Übertragungsnetz werden künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet. Die ausführliche Beschreibung des Reifegradverfahrens sowie weitere übergreifende Informationen finden Sie auf www.netztransparenz.de.
Reine Erzeugungsanlagen sind weiterhin nach den Vorgaben des EEG sowie der KraftNAV und daher außerhalb des Reifegradverfahrens zu behandeln.
Die erste Runde des Verfahrens startet zum 1. April 2026.
Unsere Netzanschlusskarte bietet Ihnen einen transparenten Überblick über die aktuelle Verfügbarkeit der Netzanschlusskapazitäten: Netzanschlusskarte
Bitte reichen Sie nachfolgende Unterlagen vollständig ein, damit wir Ihre Anschlussanfrage prüfen können.
Bitte beachten Sie, dass die Formulare F.2, F.3, F.4 und F.5 in der Version 1.1 vom 23.04.2026 bereitgestellt wurden. Diese Version enthält ausschließlich technische Korrekturen zur Gewährleistung eines fehlerfreien Ausfüllens. Inhaltliche Änderungen gegenüber der Version 1.0 vom 15.04.2026 wurden nicht vorgenommen.
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass das Formular F.1 in der Version 1.1 vom 22.05.2026 sowie das Formular F.5 in der Version 1.2 vom 22.05.2026 bereitgestellt wurden.
Die aktualisierten Versionen enthalten Klarstellungen zu den anzugebenden Leistungswerten bei Colocation-Anträgen, insbesondere zur Angabe der Gesamtanschlussleistung des Colocation-Vorhabens sowie der jeweiligen Leistungen der Teilprojekte je Petent.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Verlinkungen zu den Formblättern E.1 und E.6 nach VDE-AR-N-4120 sowie das Formblatt E.6 der VDE-AR-N-4130 am 26.05.2026 aktualisiert wurden.
Die Verlinkungen zu den Formblättern E.1, E.2 und E.6 wurden am 03.06.2026 erneut aktualisiert.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt via E-Mail an: netzzugang@transnetbw.de
Einzelheiten und Inhalte können Sie unseren Vertragsmustern entnehmen:
Batteriespeicher
Letztverbraucher
Bei der Errichtung, der Änderung und dem Betrieb von Netzanschlüssen für Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetze, Anlagen direkt angeschlossener Kundinnen und Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an das Übertragungsnetz von TransnetBW sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Regelwerke:
Allgemeine Fragen im Rahmen des Reifegradverfahrens, die alle Übertragungsnetzbetreiber betreffen, finden Sie auf www.netztransparenz.de. Bei den hier dargestellten Fragen handelt es sich um individuelle Fragen, die spezifisch für TransnetBW sind.
Baukostenzuschuss
Ja, TransnetBW erhebt einen Baukostenzuschuss für den Ausbau des vorgelagerten Netzes bei Herstellung oder Verstärkung eines Netzanschlusses, welcher vom Anschlussnehmer zu entrichten ist. Hierbei orientieren wir uns an dem von der Bundesnetzagentur im November 2024 veröffentlichten „Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen“. Der Baukostenzuschuss ist abhängig von der bestellten Anschlussleistung und wird ausschließlich für lastseitigen Verbrauch erhoben. Die Höhe des Baukostenzuschusses sowie weitere Informationen finden Sie in unserem „Preisblatt Netzentgelte und Baukostenzuschuss 2026“.
Bitte beachten Sie, dass das zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages (NAV) gültige Preisblatt Anwendung findet. Sollte es zu einer Änderung kommen, wird diese im Rahmen der Veröffentlichung der Netzentgelte mit der Aktualisierung des Preisblattes bekanntgegeben.
Kriterium C3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
TransnetBW erarbeitet aktuell die Formulare für die Möglichkeit zur Erbringung eines Bonitätsnachweises durch die vorgezogene Bereitstellung der Realisierungskaution in Höhe von 1.500 EUR/MW (ID: C3-03). Bei TransnetBW wird diese Möglichkeit durch die Verpfändung eines Bankkontos des Petenten umgesetzt. Nähere Hinweise dazu wird TransnetBW baldmöglichst in den entsprechenden FAQs veröffentlichen.
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