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Netzzugang
TransnetBW GmbH
Abteilung Netzzugang
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
Netzzugang und Entgelt
Verfahren zum Anschluss von Batteriespeichern, Letztverbrauchern sowie ad-hoc-Bedarfen von VNB an das Übertragungsnetz von TransnetBW.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW haben ein neues Verfahren für die Bereitstellung von Netzanschlüssen für bestimmte Anlagenarten eingeführt. Anschlussanträge von Großbatteriespeichern, Rechenzentren, Elektrolyseuren und anderen Großverbrauchern an das Übertragungsnetz werden künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet. Die ausführliche Beschreibung des Reifegradverfahrens sowie weitere übergreifende Informationen finden Sie auf www.netztransparenz.de.
Reine Erzeugungsanlagen sind weiterhin nach den Vorgaben des EEG sowie der KraftNAV und daher außerhalb des Reifegradverfahrens zu behandeln.
Die erste Runde des Verfahrens startet zum 1. April 2026.
Unsere Netzanschlusskarte bietet Ihnen einen transparenten Überblick über die aktuelle Verfügbarkeit der Netzanschlusskapazitäten: Netzanschlusskarte
Bitte reichen Sie nachfolgende Unterlagen vollständig ein, damit wir Ihre Anschlussanfrage prüfen können.
Als Finanzierungsnachweis gemäß Kriterium C3-03 aus Formular F.1 und F.6:
TransnetBW ermöglicht die Erbringung eines Bonitätsnachweises durch die vorgezogene Bereitstellung der Realisierungskaution in Höhe von 1.500 EUR/MW zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer (ID: C3-03). Bei TransnetBW wird diese Möglichkeit durch die Verpfändung eines Bankkontos des Petenten umgesetzt. Bitte verwenden Sie dazu die folgende Kontoverpfändungsvereinbarung.
/ Kontoverpfändungsvereinbarung (ergänzende Hinweise finden Sie in der Ablaufübersicht)
Bitte beachten Sie die Aktualisierungen der Formulare sowie der zugehörigen Beschreibung des Reifegradverfahrens (1. Zyklus) in der Version 1.2 vom 16.06.2026.
Nachfolgend sind die aktuell gültigen Versionen der Formulare F.1 und F.6 (Stand: 16.06.2026) aufgeführt. Für die Einreichung Ihres Antrags sind ausschließlich die folgenden Fassungen zu verwenden:
Bitte beachten Sie außerdem die im Zusammenhang mit dem Mantelformular F.1 und den zugehörigen FNN-Hinweisen einzureichenden E-Formblätter (E.1, E.2 und E.6). Diese sind getrennt nach Letztverbrauchern sowie Batteriespeichern und Erzeugungsanlagen einzureichen.
Einzelheiten und Inhalte können Sie unseren Vertragsmustern entnehmen:
Batteriespeicher
Letztverbraucher
Bei der Errichtung, der Änderung und dem Betrieb von Netzanschlüssen für Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetze, Anlagen direkt angeschlossener Kundinnen und Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an das Übertragungsnetz von TransnetBW sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Regelwerke:
Allgemeine Fragen im Rahmen des Reifegradverfahrens, die alle Übertragungsnetzbetreiber betreffen, finden Sie auf www.netztransparenz.de. Bei den hier dargestellten Fragen handelt es sich um individuelle Fragen, die spezifisch für TransnetBW sind.
Antragseinreichung
Die Antragsunterlagen können entweder per E-Mail über netzzugang@transnetbw.de oder über das Digitale Schließfach eingereicht werden. Wir empfehlen die Unterlagen über das Digitale Schließfach einzureichen.
Werden Anträge über das Digitale Schließfach eingereicht, müssen alle Dateien eines Antrags in einer ZIP-Datei zusammengefasst werden. Innerhalb der ZIP-Datei ist darauf zu achten, dass alle Dateien auf der gleichen Ordnerebene liegen. Einmal eingereichte Anträge können nicht verändert werden. Sollte eine Änderung bis zum Stichtag erfolgen, muss eine neue Version hochgeladen werden.
Die Gesamtgröße der Anhänge darf 50 MB nicht überschreiten. Die verschiedenen Antragsdokumente können direkt als Anhänge einer E-Mail geschickt werden oder in einer ZIP-Datei gebündelt angehängt werden. Innerhalb der ZIP-Datei müssen alle Dateien innerhalb eines Ordners liegen.
Von einem Splitten eines Antrags auf mehrere E-Mails bitten wir abzusehen und stattdessen den Antrag über das Digitale Schließfach einzureichen.
Baukostenzuschuss
Ja, TransnetBW erhebt einen Baukostenzuschuss für den Ausbau des vorgelagerten Netzes bei Herstellung oder Verstärkung eines Netzanschlusses, welcher vom Anschlussnehmer zu entrichten ist. Hierbei orientieren wir uns an dem von der Bundesnetzagentur im November 2024 veröffentlichten „Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen“. Der Baukostenzuschuss ist abhängig von der bestellten Anschlussleistung und wird ausschließlich für lastseitigen Verbrauch erhoben. Die Höhe des Baukostenzuschusses sowie weitere Informationen finden Sie in unserem „Preisblatt Netzentgelte und Baukostenzuschuss 2026“.
Bitte beachten Sie, dass das zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages (NAV) gültige Preisblatt Anwendung findet. Sollte es zu einer Änderung kommen, wird diese im Rahmen der Veröffentlichung der Netzentgelte mit der Aktualisierung des Preisblattes bekanntgegeben.
Kriterium B3: Trassierung
Das GIS‑Modell ist grundsätzlich im Format Geopackage zu übergeben. Alternativ werden Shape-Dateien akzeptiert, sofern die Daten im Rahmen einer CAD‑gestützten Bearbeitung erstellt wurden. In diesem Fall ist zwingend sicherzustellen, dass alle zugehörigen Shape-Dateien (inklusive sämtlicher erforderlicher Dateiendungen) vollständig bereitgestellt werden. Unvollständige Datensätze können nicht verarbeitet werden.
Kriterium C3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
TransnetBW ermöglicht die Erbringung eines Bonitätsnachweises durch die vorgezogene Bereitstellung der Realisierungskaution in Höhe von 1.500 EUR/MW (ID: C3-03). Bei TransnetBW wird diese Möglichkeit durch die Verpfändung eines Bankkontos des Petenten umgesetzt. Hierfür stellt TransnetBW eine entsprechende Kontoverpfändungsvereinbarung zur Verfügung, die im Rahmen des Reifegradverfahrens eingereicht werden kann.
TransnetBW GmbH
Abteilung Netzzugang
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart