Projektportrait
Umfang
Im Rahmen des Netzausbaus für die Energiewende plant die TransnetBW, auf dem circa 80 Kilometer langen Abschnitt zwischen Weinheim und Karlsruhe eine bestehende 220-Kilovolt (kV)-Freileitung zu verstärken und auf 380 kV umzustellen. Zusätzlich werden auch die Umspannwerke Weinheim, Mannheim (G380), Altlußheim und Karlsruhe-Daxlanden auf 380 kV umgebaut. Dieses Projekt ist der südliche Teil des Vorhabens Nr. 19 im Bundesbedarfsplangesetz. Das Vorhaben 19 ist eine länderübergreifende Netzverstärkung zwischen Urberach, südlich von Frankfurt am Main, und Karlsruhe-Daxlanden. TransnetBW plant dieses Vorhaben gemeinsam mit dem Projektpartner Amprion. Amprion ist für den Abschnitt von Urberach bis Weinheim (Vorhaben 19 Nord) verantwortlich.
Ziel
Mit der Netzverstärkung auf 380 kV wird das Übertragungsnetz in der Region noch leistungsfähiger gemacht. Daran anknüpfend werden auch die Umspannwerke baulich angepasst werden. So können Überlastungen künftig vermieden werden. Damit sichern wir die Versorgung in Baden-Württemberg auch in Zukunft.
Vorgehen
Wir planen die Maßnahme so weit als möglich in bestehender Trasse durchzuführen und auf diese Weise Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren. Wie genau die Netzverstärkung realisiert wird, legt die Bundesnetzagentur in einem zweistufigen Genehmigungsverfahren fest. Sie ist die zuständige Genehmigungsbehörde für alle Vorhaben im Übertragungsnetz, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen. Die Verfahren, die im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für das Leitungsprojekt vorgesehen sind, heißen Bundesfachplanung und Planfeststellung . Die Genehmigung der erforderlichen Maßnahmen an den vier Umspannwerken erfolgt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) bei den zuständigen regionalen Behörden.
Aktueller Stand
Leitung
Der Genehmigungsprozess für die Leitungsmaßnahmen befindet sich aktuell in der Bundesfachplanung. Ziel dieser Verfahrensstufe ist, einen ca. ein km breiten und durchgängigen Korridor zu bestimmen. In diesem wird die Leitungsanlage dann gebaut.
Nachdem die BNetzA den Untersuchungsrahmen gem. § 7 NABEG festgelegt hat, führt die TransnetBW die erforderlichen Untersuchungen durch und stellt die Unterlagen nach §8 NABEG zusammen. Die Abgabefrist ist hier hinterlegt.
Umspannwerke
Umspannwerke dienen als Knotenpunkte zur Aufnahme und Weiterleitung des Stroms in
die regionalen Verteilnetze. Im Rahmen der Netzverstärkungsmaßnahme auf 380 kV werden diese Anlagen an die höhere Spannungsebene angepasst.
Aktueller Stand der Maßnahmen an den Umspannwerken: