Weinheim – Karlsruhe

Im Dialog

Eine weitgreifende und intensive Beteiligung der Öffentlichkeit an unseren Projekten ist ein Garant für den Erfolg und die Akzeptanz unserer Maßnahmen. 

Im Vorfeld

Austausch mit der Öffentlichkeit

Die TransnetBW bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Behörden und weiteren Organisationen bereits im Vorfeld der formellen Verfahren verschiedene Informations- und Dialogveranstaltungen an. Die Öffentlichkeit hat hierbei die Möglichkeit, frühzeitig Hinweise zu den Planungen zu geben. 

Dialog beim Netzbau

Umfassende Beteiligung

Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit formell. In der ersten Phase gibt die Antragskonferenz den Trägern öffentlicher Belange und der allgemeinen Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den Planungen der Vorhabenträgerin zu äußern.

Im zweiten Schritt werden die vollständigen Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich äußern und diese Äußerungen mit der Bundesnetzagentur sowie der Vorhabenträgerin in einem sogenannten Erörterungstermin diskutieren. Im Anschluss an die Erörterung trifft die Bundesnetzagentur nach Abwägung aller Kriterien und Einwendungen ihre Entscheidung. 


Jederzeit ansprechbar

Auch während der Genehmigungsphase bietet TransnetBW einen informellen Dialog an. Interessierte Personen haben jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Projektstand auf der Unternehmenswebsite der TransnetBW zu verfolgen beziehungsweise an den von TransnetBW angebotenen Informations- und Dialogveranstaltungen teilzunehmen.

Der Dialog mit der Öffentlichkeit ist ein zentraler Baustein der Planung und Umsetzung von Netzbaumaßnahmen der TransnetBW. Wir beginnen mit diesem Dialog bereits in der Vorplanungsphase und damit deutlich vor den offiziellen Genehmigungsverfahren. Dabei ermöglichen wir allen, die sich für das Projekt interessieren, sich in den Prozess einzubringen.

Über unsere kostenfreie Hotline (Tel. 0800 380470-1) stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 20:00 Uhr gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Alternativ können Sie sich an uns auch per E-Mail unter dialognetzbau@transnetbw.de wenden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen sind uns wichtig. Wir wollen, dass Sie sich stets gut informiert fühlen. Im Folgenden haben wir Ihnen die Fragen, die uns am häufigsten erreicht haben, und unsere Antworten dazu zusammengestellt. Für weitere Themen und Anliegen können Sie sich jederzeit über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen. 

Die Energiewende ist eine große Herausforderung für die Strominfrastruktur in Deutschland und damit auch für die Versorgungssicherheit. Die notwendigen regulierenden Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in das Netz, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Ausfälle zu verhindern, steigen von Jahr zu Jahr. Die Anforderungen an die Stromnetze werden künftig noch weiter zunehmen. Um die Versorgungssicherheit der Menschen und der Unternehmen in Süd- und Westdeutschland auch in Zukunft zu erhalten, sind Anpassungen im Höchstspannungsnetz erforderlich. Sie dienen dazu, die Übertragungskapazität zu erhöhen und das Netz durch eine stärkere Vermaschung leistungsfähiger und damit stabiler zu machen. Eine dieser Anpassungsmaßnahmen ist die 380-kV-Netzverstärkung Urberach – Weinheim – Daxlanden. Mit ihr wird das Übertragungsnetz im Bereich zwischen Frankfurt am Main und Karlsruhe noch leistungsfähiger gemacht. So können Überlastungen der bestehenden Leitungen künftig vermieden werden.

Aktuell findet man Wechselstrom-Erdkabel in Deutschland vor allem im Verteilnetz auf der Nieder- und Mittelspannungsebene. Auf der Höchstspannungsebene (220- und 380-kV-Ebene) wird die Erdverkabelung aktuell in Pilotprojekten getestet. Hier müssen noch ausreichende Erfahrungen im realen Netzbetrieb gesammelt werden. Der Gesetzgeber betrachtet den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene im Wechselstrombereich entsprechend noch nicht als Stand der Technik. Deshalb hat dieser den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene zunächst auf Pilotvorhaben beschränkt.

Ein Trassenkorridor ist ein ca. 1.000 Meter breiter Streifen, den die Bundesnetzagentur bei Projekten wie ULTRANET und der 380-kV-Netzverstärkung Weinheim - Karlsruhe im Rahmen der Bundesfachplanung als ersten Genehmigungsschritt festlegt. Gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz ist ein Trassenkorridor ein Gebietsstreifen, innerhalb dessen die Stromleitung raumverträglich verlaufen kann. Einen solchen Trassenkorridorvorschlag reicht TransnetBW in den Antragsunterlagen auf Bundesfachplanung ein und prüft im Verfahren außerdem in Frage kommende Alternativen. 

Auf der Grundlage der Bundesfachplanung werden im Planfeststellungsverfahren, als zweiten und abschließenden Genehmigungsschritt, der Trassenverlauf und die technische Umsetzung konkretisiert.

Das elektrische Feld hängt von der Spannung ab, das magnetische Feld vom Strom. Beide Feldarten hängen aber ebenso von der Anordnung der Leiter auf dem Mast ab und nehmen mit größer werdendem Abstand von den Leitern ab. Neue 380-kV-Leitungen werden einen größeren Bodenabstand haben als die bisherigen 220-kV-Leitungen und damit alle Grenzwerte, die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) sicher einhalten.

TransnetBW veröffentlicht die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zum Projekt im Internet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im formellen Verfahren ist die Bundesnetzagentur zudem verpflichtet, die Unterlagen auszulegen, und veröffentlicht diese ebenfalls im Internet. Darüber hinaus sind in den Verfahren der Bundesfachplanung und der Planfeststellung die Antragskonferenzen öffentlich. Institutionen und Personen, die fristgerecht Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingereicht haben, werden darüber hinaus zu den Erörterungsterminen eingeladen.

Termine

Bisherige Veranstaltungen 

  1. 20.09.2023 - Bürgerinfomarkt in Eggenstein-Leopoldshafen

  2. 02.03.2023 – Vorstellung der Anträge auf Planfeststellung nach § 19 NABEG im Vorhaben 19 Süd (Netzverstärkung Weinheim – Karlsruhe) für Kommunen und Verbände

  3. 21./22.02.2023 – Vorstellung der Anträge auf Planfeststellung nach § 19 NABEG im Vorhaben 19 Süd (Netzverstärkung Weinheim – Karlsruhe) für Kommunen und Verbände 

  1. 18.05.2023 – Feierlicher Spatenstich Umspannwerk Weinheim

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