14. Oktober 2016

EEG-Umlage 2017 beträgt 6,880 Cent pro Kilowattstunde

Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichen die EEG-Umlage für 2017 und die Mittelfristprognose der erwarteten Einspeisung aus erneuerbaren Energien sowie des Letztverbrauchs für die Jahre 2017 bis 2021

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben heute die Prognose der 2017 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage für das Jahr 2017 veröffentlicht. Darüber hinaus wurde die EEG-Mittelfristprognose (EEG-Vorschau) veröffentlicht. Sie beinhaltet die wahrscheinliche Entwicklung der Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem EEG für die nächsten fünf Jahre. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden unter anderem Prognosedaten zur installierten Leistung, der eingespeisten Jahresarbeit, der an die Anlagenbetreiber auszuzahlenden finanziellen Förderung sowie zum Letztverbraucherabsatz veröffentlicht.

Zur EEG-Umlage
Die EEG-Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter ermittelt. Danach ergibt sich für 2017 ein Umlagebetrag von 23,98 Milliarden Euro (Vergütung an Anlagebetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse sowie Berücksichtigung EEG-Kontostand und Liquiditätsreserve).

EEG-Umlage erhöht sich um 8,3 Prozent
Die EEG-Umlage ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Dies bedeutet, dass die Verbraucher im Jahr 2017 mit 6,880 Cent pro Kilowattstunde zur Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor beitragen. Damit steigt die EEG-Umlage im Jahr 2017 um 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (EEG-Umlage 2016: 6,354 Cent pro Kilowattstunde).

Die Berechnung im Einzelnen
Für das Jahr 2017 wird eine weiter ansteigende Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert. Der Anstieg von knapp 11 Terawattstunden (TWh) (von etwa 176 TWh 2016 auf etwa 187 TWh 2017) spiegelt vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf See wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des sinkenden Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent vermindert haben, ergibt sich für das Jahr 2017 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 24,4 Milliarden Euro. Dies entspricht in der EEG-Umlage 2017 einem Anteil von etwa 7,0 Cent pro Kilowattstunde. Davon entfallen etwa 2,6 Cent pro Kilowattstunde auf Photovoltaik, etwa 1,8 Cent pro Kilowattstunde auf Energie aus Biomasse, etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde auf Windenergie an Land und etwa 0,9 Cent pro Kilowattstunde auf Windenergie auf See.

Für die finale Umlageberechnung sind zusätzlich noch der aktuelle EEG-Kontostand sowie die sogenannte Liquiditätsreserve zu berücksichtigen. Das EEG-Konto ist zum 30. September 2016 mit 1,9 Milliarden Euro im Plus (30. September 2015: gut 2,5 Milliarden Euro im Plus). Die positive Deckung des EEG-Kontos 2016 senkt die EEG-Umlage 2017 rein rechnerisch um knapp 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Die Liquiditätsreserve federt Schwankungen auf dem EEG-Konto und deren Auswirkungen auf die EEG-Umlage ab. Diese Schwankungen ergeben sich, weil natürlicherweise Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien auftreten können. So führen besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Unter Berücksichtigung des positiven Kontostands wird die Liquiditätsreserve mit 6,0 Prozent, bezogen auf die prognostizierte Deckungslücke, angesetzt. Sie liegt 2017 bei knapp 1,5 Milliarden Euro. Damit erhöht die Liquiditätsreserve die EEG-Umlage um 0,4 Cent pro Kilowattstunde.

Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, die den gesetzlichen Auftrag hat die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung, Weitergabe der EEG-Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen zu überwachen sowie die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln.

Zur Mittelfristprognose
Für das Jahr 2021 wird eine installierte Leistung erneuerbarer Energiequellen von knapp 121 Gigawatt (GW) erwartet, wovon ca. 92 % auf Solar- und Windenergie (Solar über 46 GW und Wind knapp 65 GW) entfallen. Die prognostizierte Jahresarbeit liegt für das Jahr 2021 bei über 224 TWh. Dabei wird davon ausgegangen, dass 2021 ca. 20 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (knapp 45 TWh) die feste Einspeisevergütung nach den §§ 37 - 38 EEG in Anspruch nehmen wird. Hierfür sind Einspeisevergütungen in Höhe von knapp 11,3 Milliarden Euro an die Anlagenbetreiber zu zahlen. Zusätzlich wird mit prognostizierten Erzeugungsmengen von über 169 TWh aus Anlagen in der geförderten Direktvermarktung sowie mit den auf diese Erzeugungsmengen entfallenden Prämienzahlungen von 17,8 Milliarden Euro gerechnet. Außerdem werden für 2021 rund 6,7 TWh für weitere Formen der Direktvermarktung sowie knapp 3,1 TWh an Erzeugung, die durch die Anlagenbetreiber selbst verbraucht werden, prognostiziert.

Nach Einschätzung der Gutachter wird der Nettostrombedarf bis zum Jahr 2021 auf knapp 503 TWh zurückgehen. Im Rahmen der Vorschau wird nur noch mit einer leichten Zunahme an umlagefreiem bzw. privilegiertem Eigenverbrauch von insgesamt rund 1,2 TWh gerechnet. Der privilegierte Letztverbrauch sinkt von gut 114 TWh im Jahr 2017 auf knapp 113 TWh im Jahr 2021 ab. Aufgrund dieser Entwicklungen geht der nicht-privilegierte Letztverbrauch als resultierende Größe kontinuierlich zurück und beträgt im Jahr 2021 ca. 324 TWh.

Die für die Berechnung notwendigen Werte der EEG-Mittelfristprognose und des umlagepflichtigen Letztverbrauchs wurden im Auftrag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber von unabhängigen Gutachtern ermittelt.

Weitere Informationen unter http://www.netztransparenz.de

Mehr Informationen

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T +49 30 5150 3417
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Amprion GmbH
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solveig.wright@amprion.net

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