22. Dezember 2022
SuedLink: Einigung mit Bauernverbänden über Entschädigung
- Vereinbarung von TenneT und TransnetBW ist Grundlage für die Entschädigung aller von SuedLink betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer
- Erfolgreiche Einigung nach über zwei Jahren konstruktiver Verhandlungen
Vertreterinnen und Vertreter der baden-württembergischen, bayerischen, niedersächsischen und thüringischen Bauernverbände und die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben in dieser Woche eine Rahmenvereinbarungen zum Erdkabelprojekt SuedLink unterschrieben. Die Vereinbarungen beinhalten Regeln für Entschädigungen von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern, die vom Bau der Stromleitung betroffen sind.
Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW müssen sich das Recht zur Nutzung der vom Leitungsverlauf betroffenen Grundstücke sichern und die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die bewirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirte nach rechtlichen Maßstäben entschädigen. Mit der Einigung ist eine weitere Voraussetzung geschaffen, damit ab 2028 über SuedLink Strom aus dem windreichen Norden in die Bedarfszentren im Süden und Südwesten transportiert werden kann.
Dr. Werner Götz, Vorsitzer der Geschäftsführung von TransnetBW, beschreibt das Spannungsfeld, in dem die Rahmenvereinbarung entstanden ist: „Uns allen ist klar, dass sich kein Eigentümer oder Landwirt solch einen Eingriff in seinen wertvollen und fruchtbaren Boden wünscht. Deshalb unternehmen wir große Anstrengungen, diese zu minimieren und entstandene Schäden fair und gemäß den gesetzlichen Grundlagen zu entschädigen. Denn uns ist klar – wir sind und bleiben mit SuedLink Gast auf fremdem Eigentum.“
TenneT und TransnetBW haben sich mehr als zwei Jahre intensiv mit den zuständigen Vertretern der Landesbauernverbände ausgetauscht, um sich auf einen einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Interessensausgleich zu einigen. Wie wegweisend das heutige Ergebnis ist, betont Tim Meyerjürgens, Mitglied der Geschäftsführung von TenneT: „Verbindungen wie SuedLink bilden das Rückgrat der Energiewende, um die Versorgung mit Strom sicher, umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten. Dabei müssen berechtigte Belange angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören ganz besonders die Interessen der Landwirte. Mit den Rahmenvereinbarungen haben wir innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens eine faire Regelung gefunden. Das war nur möglich, weil die landwirtschaftlichen Vertreter zwar hart in der Sache, aber immer konstruktiv verhandelt haben.”
Die ca. 700 km lange SuedLink-Verbindung verläuft mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg durch insgesamt sechs Bundesländer.
Die gemeinsam abgestimmte Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Entschädigung aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der betroffenen Flächenbewirtschafter unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Sie sieht Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung vor und nach der Bauphase der Erdkabelprojekte vor.
Über SuedLink
SuedLink ist mit einer Länge von rund 700 Kilometern und einer Investitionssumme von zehn Milliarden Euro das größte Infrastrukturvorhaben der Energiewende. SuedLink wird als Gleichstrom-Erdkabelverbindung die windreichen Regionen Norddeutschlands mit Bayern und Baden-Württemberg verbinden. Die Verbindung wird von den beiden Übertragungsnetzbetreibern TransnetBW und TenneT realisiert. TenneT ist für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig, TransnetBW verantwortet den südlichen Trassenabschnitt und den Konverter in Baden-Württemberg.
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