26. November 2021

Transnet BW erhält Planfeststellungsbeschluss für Teilabschnitt des Großprojektes „Netzverstärkung Badische Rheinschiene“

  • Wichtiger Meilenstein für eines der größten Energiewende-Projekte in Baden-Württemberg
  • Erster von vier Teilabschnitten der 120 Kilometer langen Stromtrasse damit genehmigt

Stuttgart. TransnetBW hat für eines seiner größten Energiewende-Projekte „Netzverstärkung Badische Rheinschiene“ (NBR) den ersten Planfeststellungsbeschluss erhalten. Das Regierungspräsidium Freiburg erteilte den Bescheid für den 23 km langen Abschnitt der Stromtrasse zwischen der nördlichen Grenze des Regierungsbezirks Freiburg bei Sasbach und dem Umspannwerk Weier. Die Unterlagen liegen ab Dienstag, 30. November 2021, in den betroffenen Gemeinden aus. Die zuständige Behörde hat mit dem Genehmigungsabschnitt B1 den ersten von insgesamt vier Teilabschnitten der rund 120 Kilometer langen Stromtrasse genehmigt.

Die Übertragungsnetzbetreiber macht im Rahmen von NBR eine bereits vorhandene 220-Kilovolt-Stromtrasse zwischen Daxlanden bei Karlsruhe und Eichstetten bei Freiburg fit für die Zukunft. Dafür wird die Spannungsebene auf 380 Kilovolt angehoben, wodurch auch die Übertragungskapazität steigt. Größtenteils handelt es sich um einen Ersatzneubau in bestehender Trasse. Die umfangreichen Maßnahmen umfassen zudem die Anpassung der anliegenden Umspannwerke. Aufgrund seiner Größe und Vielzahl an Abhängigkeiten gilt das Projekt als besonders komplex.

„Die Netzverstärkung Badische Rheinschiene ist nicht nur für den badischen Raum, sondern auch für den innerdeutschen Stromtransit und das europäische Stromnetz von zentraler Bedeutung“, so Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung von TransnetBW. „Mit dem erweiterten Übertragungsnetz sichern wir die Stromversorgung für das 21. Jahrhundert.“

„Jede Langstrecke besteht aus Etappen“, ergänzt Andreas Schuster, Großprojektleiter bei TransnetBW. „Wir haben mit dem ersten Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt B1 eine wichtige Etappe des Genehmigungsprozesses erreicht.“ NBR ist als Maßnahme P49 im nationalen Netzentwicklungsplan Strom enthalten und Teil des Bundesbedarfsplans (BBPlG Vorhaben Nr. 21). TransnetBW startete mit den ersten Projektarbeiten bereits 2015. Seitdem sind die Anforderungen an die Genehmigungsunterlagen ständig gestiegen, beispielsweise bei Fragen des Artenschutzes, der Emissionsminderung und des Wasserrechtes.

Alexander Schilling
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