04. Januar 2013
Angesichts der geringen Beteiligung der Betreiber von Photovoltaik(PV)-Anlagen an der gesetzlich festgelegten Umstellung der Abschaltkriterien mit Anpassung
Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart. Angesichts der geringen Beteiligung der Betreiber von Photovoltaik(PV)-Anlagen an der gesetzlich festgelegten Umstellung der Abschaltkriterien mit Anpassung der Einstellwerte oder den Einsatz von neuen Wechselrich-tern und Entkupplungsschutzeinrichtungen weisen die vier deutschen Übertragungsnetzbe-treiber (ÜNB) auf die Folgen von Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten bei der Umsrüstaktion hin. Bei Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Meldung der betroffe-nen Anlagen droht die Aussetzung der Einspeisevergütung. Die Nachrüstung muss je nach Größe der Anlage zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt sein, wobei die größeren Photo-voltaik-Anlagen bis zum 31. August 2013 nachgerüstet sein müssen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Anlagenbetreiber die ihnen zugesandten Fragebö-gen innerhalb einer vorgeschriebenen Frist ausgefüllt zurückschicken müssen. Lassen die Anlagenbetreiber die Frist verstreichen, ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, bis zur abgeschlossenen Nachrüstung die Einspeisevergütung auszusetzen.
Hintergrund der Regelung ist das Verhalten der Photovoltaik-Anlagen bei Erreichen einer kritischen Netzfrequenz, das zu Problemen bei der Systemstabilität vor allem im Übertra-gungsnetz führen kann. Seit 2005 ist vorgeschrieben, dass sich PV-Anlagen bei einer be-stimmten Überfrequenz automatisch abschalten. Da dies zeitgleich geschieht, könnte es zu Ausfällen im Stromnetz kommen. Deshalb wird nun eine flächendeckende Umstellung der Wechselrichter Pflicht, damit sich diese in Zukunft in einem gestuften Prozess vom Netz trennen. Ausgenommen von der Aktion sind neue Anlagen, die ab Januar 2012 installiert wurden.
Für die Anlagenbetreiber ist die Umstellung kostenlos. Sie sind jedoch zur Mitarbeit gesetz-lich verpflichtet, sofern sie von ihrem zuständigen Netzbetreiber kontaktiert werden.
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