Systemdienstleistungen

Dienstleistungen zur Spannungs­regelung („Blindleistung“)

Bekanntmachung der marktgestützten Beschaffung in der Beschaffungsregion TBW-2.

Vorbemerkungen

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss BK6-23-072 vom 25.06.2024 ein Beschaffungskonzept festgelegt, welches die Spezifikationen und technischen Anforderungen an die künftige marktgestützte Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ beschreibt (Bundesnetzagentur - Festlegung Beschaffung Blindleistung). Diese hält den regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH (im Folgenden „ÜNB“) an, die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ (im Folgenden „Blindleistung“) in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Anlagen werden benötigt, um stationäre und quasistationäre Blindleistung bereitzustellen.

Der ÜNB beginnt mit der Beschaffung von Blindleistung in der unter Ziffer 1.a) näher beschriebenen Beschaffungsregion TBW-2.

Die Beschaffung beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Internetseite des ÜNB am 18.6.2025. Als Folgeschritt haben potenzielle Anbieter die Gelegenheit der Angebotsabgabe bis zum 01.08.2025, 00:00 Uhr. Die Angebotsannahme erfolgt bis spätestens 01.09.2025, 0:00 Uhr, durch den ÜNB.

Tabelle 1: Beschaffungsschritte und Zeitplan
SchritteFristErläuterung
Bekanntmachung18.06.2025Bekanntmachung des ÜNBs mit allen
relevanten Informationen
Angebotsabgabefrist01.08.2025 
(00:00 Uhr)
Angebotsabgabe durch Anbieter über
das Marktpartnerportal
Benachrichtigung über Zuschlagserteilung/Ablehnung;
Vertragsbeginn bei Bezuschlagung
01.09.2025
(00:00 Uhr)
Prüfung der Angebotsunterlagen durch ÜNB mit
entsprechender Zusage/ Ablehnung per Mail
Erbringungsbeginn01.10.2025
(00:00 Uhr)
Beginn des Erbringungszeitraums
Erbringungsende31.12.2026
(24:00 Uhr)
Ende des Erbringungszeitraums. Dies stellt auch das
Vertragsende dar.

Nachfolgend sind die relevanten Schritte und Informationen aufgeführt.

1. Bekanntmachung des Verfahrens

Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anbieter von Blindleistung auf, an dem Verfahren zur Beschaffung von Blindleistung teilzunehmen. Folgende Punkte sind Bestandteile der Ausschreibung:

a) Beschaffungsregion

Die Beschaffungsregion umfasst die Blindleistungsregion 42 gemäß Netzentwicklungsplan 2023, (NEP_2037_2045_V2023_2_Entwurf_Systemstabilitaet_0.pdf). Nachfolgend wird diese Beschaffungsregion als „TBW-2“ bezeichnet und ist in der folgenden Abbildung dargestellt.

An der Beschaffung teilnehmen können Blindleistungsquellen, welche an ein Umspannwerk in der Beschaffungsregion der TBW-2 Region angeschlossen sind.

b) Produktspezifikation

In der oben benannten Beschaffungsregion werden Angebote von Blindarbeit gemäß des Standardproduktes 3 - „Blindleistungserbringung nach Online-Sollwert-Vorgabe“ mit ungesicherter Erbringung gefordert. Alle Gebote, welche die Teilnahmevoraussetzungen (wird als Anhang 9 des Mustervertrags übernommen) erfüllen und die POG nicht überschreiten, werden bezuschlagt. 

c) Vergütung

Vergütungsfähige Blindarbeit wird gemäß des gebotenen Blindarbeitspreises (AP) vergütet. Der Arbeitspreis unterliegt keiner Indexierung und wird über den Erbringungszeitraum nicht verändert. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt monatlich.

Die Vergütung unterliegt folgenden Einschränkungen:

  • Vergütungsfähig ist lediglich diejenige tatsächlich abrufbare Blindarbeit, welche über das geforderte Niveau der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Übertragungsnetzbetreibers hinausgeht. Eine Übersicht der Abgrenzung zwischen vergütungsfähigen und vergütungsfreien Bereichen ist im Infoblatt – vergütungsfreie Bereiche 180625 (wird als Anhang 8 des Mustervertrags übernommen)) dargestellt. Die darin enthaltene Beschreibung, angewendet auf die aktuellen TAB des ÜNB (wird als Anhang 7 des Mustervertrags übernommen)), definieren den vergütungsfreien und -fähigen Bereich der Blindleis-tungsbereitstellung. Für die Zwecke der Vergütung gilt Variante 1 gemäß Ziffer 10.2.2 der Anwendungsregel VDE-AR-N 4130 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Höchstspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Höchstspannung vom 19.10.2018, Technische Anschlussbedingungen Höchstspannung (VDE-AR-N 4130))“ in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gültigen Fassung als vereinbart.
  • Der zulässige Blindarbeitspreis unterliegt der Deckelung durch eine Preisobergrenze (POG). Angebote, welche diese POG überschreiten, sind nicht zulässig. Die POG für die zulässigen gebotenen Arbeitspreise beträgt1:
    • Spannungshebend: 6,17 Euro/MVarh
    • Spannungssenkend: 2,85 Euro/MVarh

d) Erbringungszeitraum

Der Zeitraum, über den die Blindleistung gemäß den unter b) dargestellten Produktspezifikationen bereitgestellt werden soll (Erbringungszeitraum), wird durch folgende Start- und Enddaten begrenzt:

Erbringungsbeginn: 01.10.2025 um 00:00 Uhr  

Erbringungsende: 31.12.2026 um 24:00 Uhr

e) Teilnahmevoraussetzungen:

Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen sämtliche Anforderungen, welche in den Teilnahmevoraussetzungen (wird als Anhang 9 des Mustervertrags übernommen) aufgeführt sind, erfüllt werden. 

2. Angebotsabgabe

Die Angebotsfrist, also der Zeitraum, in dem Angebote eingereicht werden können, beginnt mit der Bekanntmachung (18.06.2025) und endet mit der Angebotsabgabefrist am 01.08.2025, 00:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Angebot im Marktpartnerportal abgegeben werden, um berücksichtigt zu werden.

Anbieter müssen sich hier vor Angebotsabgabe registrieren (Marktpartnerportal), um ein Angebot auf der oben genannten Plattform einreichen zu können. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der vollständigen Unterlagen auf dem Marktpartnerportal, wobei die Dateien automatisch einen Zeitstempel erhalten.

Der Anbieter hat das Hauptdokument des Mustervertrags auf der Titelseite, um seine Unternehmensdaten zu ergänzen. Das entsprechend ergänzte Hauptdokument des Vertrags ist über das Marktpartnerportal hochzuladen und stellt die verbindliche Grundlage des Angebots des Anbieters dar:

Darüber hinaus müssen folgende Anhänge des Mustervertrags an den gelb hinterlegten Stellen ausgefüllt werden und stellen beim Hochladen im Marktpartnerportal verbindliche Angebotsdokumente dar:

  1. Mustervertrag_Anhang 1_Mengen- und Preisvereinbarungen
  2. Mustervertrag_Anhang 2_Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung3
  3. Mustervertrag_Anhang 6_Kontaktdaten

    Im Fall einer Zuschlagserteilung werden diese Anhänge Bestandteile des Vertrags zwischen dem ÜNB und dem Anbieter.  
    Daneben sind weitere Anhänge Bestandteile des Mustervertrags. Diese müssen nicht ausgefüllt werden und werden zur Information bereitgestellt. Im Fall einer Zuschlagserteilung werden auch diese Anhänge als Bestandteile des Vertrags aufgenommen. Hierbei handelt es sich um folgende Dokumente:
     
  4. Mustervertrag_Anhang3_Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers
  5. Mustervertrag_Anhang4_Informations-, Sprach- und Datenkommunikation
  6. Mustervertrag_Anhang5_Qualitätsversuche
  7. Mustervertrag_Anhang7_Relevante TAB des Anschlussnetzbetreibers
  8. Mustervertrag_Anhang8_Vergütungsfreie Bereiche gemäß TAR/TAB
  9. Mustervertrag_Anhang9_Teilnahmevoraussetzungen

Andere Ergänzungen oder Änderungen des Mustervertrags, einschließlich seiner Anhänge, als die zuvor ausdrücklich genannten, sind unzulässig und führen zu einem Ausschluss des Angebots.

Der Mustervertrag und seine Anhänge sind rechtlich relevante Dokumente. Da sie durch die Abgabe eines Angebots verbindlich akzeptiert werden, erklärt der Anbieter sich mit Abgabe eines Angebots mit dem Inhalt des Hauptdokuments des Mustervertrags sowie der Mustervertrags-Anhänge 3, 4, 5, 7, 8 und 9 einverstanden.

Innerhalb der Angebotsfrist können Angebote durch das Hochladen geänderter Angebote ersetzt werden. Vorangegangene Dokumentenversionen sind dann zwar noch dem ÜNB zugänglich, jedoch wird nur die jeweils zuletzt hochgeladene Version der oben angeführten Dokumente (Mustervertrag-Hauptdokument, Anhänge 1, 2 und 6) berücksichtigt.

Möchte ein Anbieter Angebote für unterschiedliche Blindleistungsquellen abgeben, müssen entsprechend die verbindlichen Angebotsdokumente (Mustervertragsanhänge 1, 2 und 6) für jede Blindleistungsquelle separat erstellt und unter einem eigenen Dateinamen hochgeladen werden.

3. Vorgehen zur Angebotsauswahl

Die Zuschlagserteilung erfolgt für alle Angebote, welche

  • Die Preisobergrenze nicht überschreiten, und
  • die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 1. d) erfüllen, und
  • die Anhänge 1, 2 und 6 des Mustervertrags sowie das Hauptdokument des Mustervertrags ausgefüllt und im Übrigen unverändert im Marktpartnerportal hochgeladen haben.

Spätestens bis zum 01.09.2025, 00:00 Uhr, wird der ÜNB per E-Mail Rückmeldung geben, ob der Zuschlag erteilt oder das Angebot abgelehnt wird. Bei Zuschlagserteilung tritt der Vertrag zwischen ÜNB und Anbieter automatisch in Kraft und wird ohne Unterschriften gültig.

4. Rückfragen

Enthalten die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen des ÜNB nach Auffassung eines Anbieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den ÜNB unverzüglich und vor Abgabe seines Gebots darauf hinzuweisen. In diesem Fall kann der ÜNB direkt unter ausschreibung-blindleistung@transnetbw.de kontaktiert werden. Etwaige Rückfragen werden schnellstmöglich beantwortet. Der späteste Zeitpunkt für den Eingang von Rückfragen oder das Verlangen nach weiteren Auskünften ist zwei Wochen vor Ende der Angebotsfrist gemäß Abschnitt 2, also am 18.07.2025, 00:00 Uhr.

5. Hinweise zum Verfahren

Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit den ÜNB ist in deutscher Sprache zu führen.

Kosten des Verfahrens

Für die Teilnahme an der Ausschreibung entstehende Kosten der Anbieter werden nicht erstattet. 

Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO i. V.m. § 12h EnWG sowie der Festlegung der BNetzA BK6-23-072 zum Zwecke der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. Der ÜNB verarbeitet diese Daten nur, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sobald der Zweck hierfür entfällt, werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht.

Weitere Hinweise zum Datenschutz sind auf der folgenden Internetseite des ÜNB sowie auf schriftliche Anfrage an die Kontaktadresse des ÜNB einsehbar:

  1. https://www.transnetbw.de/de/datenschutz

Vertraulichkeit und Schutz der Verfahrensintegrität

Anbieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des ÜNB vornehmen.

Zusammenfassung der notwendigen und wesentlichen Informationen für das Beschaffungsverfahren
Bekanntzugebender ParameterÜNB-ForderungWo wird dies nachgehalten?
Produktgruppe, auf deren Grundlage das Produkt zur
Bereitstellung der „Dienstleistung zur 
Spannungsregelung“ beschafft wird und – soweit
erforderlich – ergänzende Produktanforderungen
Blindleistungs-Sollwert, Spannungshebend und senkendMustervertrag_Anhang1_
Mengen- und Preisvereinbarungen

Mustervertrag_Anhang2_
Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung

Mustervertrag_Anhang3_
Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers 
Beschaffungsregion, für welche die nfSDL „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ beschafft werden sollTBW-2Bekanntmachung

Mustervertrag_Anhang3_
Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers
zur Deckung des Blindleistungsbedarfs zu
beschaffende
spannungshebende und spannungssenkende
Vorhalteleistung, sofern
der Anschlussnetzbetreiber
diese bei der
Zuschlagserteilung gemäß
Ziffer G. VI. S. 2 berücksichtigt
Kein Bedarf notwendig bei ungesicherter Erbringung 
Angaben zu
Teilnahmevoraussetzungen,
soweit diese durch den
Anschlussnetzbetreiber
nach Abschnitt C. zu
detaillieren sind
Siehe DokumentInfo_Teilnahmevoraussetzungen, 
wird als Anhang 9
im Mustervertrag übernommen
Abrufzeiten bzw. die
Reaktionszeiten vom
Abruf bis zur Erbringung
bei Sollwertänderungen
der Blindleistungserbringung
Insgesamt 30 MinutenMustervertrag_Anhang3_
Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers
Angaben zu Abrufmethodik
und Verfügbarkeitsanforderung
a. Abruf erfolgt über
leittechnische Anbindung (NLS)
 b. Verfügbarkeitsanforderung nur
nach Können und Vermögen   
Mustervertrag_Anhang4_
Informations-, Sprach- und Datenkommunikation
Angaben zur Übermittlungsform
und zum Übertragungsweg
von Online-Sollwertvorgaben
a. Übermittlungsform: Zahlendatei,
NLS-fähig
b. Übertragungsweg: Übermittlung
NLS-Verbindung
Mustervertrag_Anhang4_
Informations-, Sprach- und Datenkommunikation
Angaben zum Format
und zum
Übertragungsweg von
Fahrplänen
irrelevant 
Angaben zur Vorlaufzeit,
mit der Sollwertvorgaben
oder Fahrweisen umzusetzen
sind sowie zu der Häufigkeit,
mit welcher diese Anpassung
ermöglicht werden müssen
Vorlaufzeit 15 Minuten
Häufigkeit wird nicht eingeschränkt
Mustervertrag_Anhang3_
Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers

Mustervertrag_Anhang4_
Informations-, Sprach- und Datenkommunikation

Info Teilnahmevoraussetzungen
Hinweis, ob das letzte Angebot
in der Reihung der auswählten Angebote
um den Betrag, der den ausgeschriebenen
Blindleistungsbedarf übersteigt,
in Abstimmung mit dem betroffenen Anbieter
eingekürzt wird.
irrelevant 
Höhe der Preisobergrenzen
für den Vorhaltepreis
und/oder den
Blindarbeitspreis, sofern
diese vom
Anschlussnetzbetreiber
verwendet werden
Spannungshebend: 6,17 Euro/MVarh
 Spannungssenkend: 2,85 Euro/MVarh
Steht in Bekanntmachung, s.o.
Zuschlagsbenutzungsdauer,
sofern der Anschlussnetzbetreiber
den Blindarbeitspreis gemäß
G. IV. lit. c) in die Bewertung
der Gebote einbezieht
irrelevant 
Angabe, ob der
Blindarbeitspreis einer 
Indexierung unterliegt
keineSteht in Bekanntmachung, s.o.
Frist, bis zu der die zur
Bereitstellung der
Dienstleistung erforderlichen
technischen Anlagen vor
dem Erbringungszeitraum
zu Test- und
Qualitätskontrollzwecken
betriebsbereit sein müssen
30.8.2025Mustervertrag_Anhang3_
Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers
Mustervertrag, auf dessen Basis
der Zuschlag erteilt wird,
inklusive der vom Anschlussnetzbetreiber
ggf. geforderten Haftungsregelungen,
Vertragsstrafen und
Sicherheitsleistungen in
konkreter Höhe sowie
der sonstigen
zivilrechtlichen Bestandteile …
Siehe „Mustervertrag_Hauptdokument“
u. a. für Haftungsbedingungen

Vertragsstrafen sind bei
ungesicherten Produkten irrelevant
Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert.
Mustervertrag_Hauptdokument
… sowie eine Indikation des
Umfangs der im
Erbringungszeitraum durchzuführenden
Qualitätssicherungsversuche.
siehe „Mustervertrag_Anhang5
_Qualitätsversuche“
Mustervertrag_Anhang5
_Qualitätsversuche
Angebotsfrist18.06.2025 bis
01.08.2025 00:00 Uhr
Steht in Bekanntmachung, s.o.
spätester Zeitpunkt der
Information der Anbieter
über Zuschlagserteilung,
01.09.2025, 00:00 UhrSteht in Bekanntmachung, s.o.
Beginn und Ende des
Erbringungszeitraums
01.10.2025 00:00 Uhr bis
31.12.2026 24:00 Uhr
Steht in Bekanntmachung, s.o.
Mindestratingirrelevant 

[1] Die POG wurde unter Berücksichtigung von physikalischen Randbedingungen sowie erwarteten wirtschaftlichen Gegebenheiten und netzseitigen Bedarfen in der jeweiligen Beschaffungsregion mit gutachterlicher Unterstützung ermittelt. Hierbei können sich sowohl zwischen Beschaffungsregionen als auch innerhalb einer Beschaffungsregion zwischen spannungshebender und spannungssenkender Blindarbeit unterschiedliche POG ergeben, bedingt durch Unterschiede in den genannten Eingangsparametern.  

[2] Eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Upload-Prozess ist anschließend auf der Plattform unter „Dokumente“ im jeweiligen Ausschreibungsprojekt zu finden.

[3] Zur Erstellung des in diesem Anhang geforderten PQ-Diagramms der Blindleistungsquelle am Netzanschlusspunkt wird auf dem Marktpartnerportal ein Leitfaden zu finden sein.