Rippolingen – Istein

Genehmigungs-verfahren

TransnetBW plant den Ersatzneubau zwischen Rippolingen und Istein. Die Genehmigungsbehörde prüft diese Planung und genehmigt das Vorhaben.

Vorbereitung

Trassierung

Die Trassierung, also die Planung des Leitungsverlaufs und der Maststandorte, unterteilt sich in zwei Phasen: die Grobtrassierung und die Detailtrassierung.

Die bereits abgeschlossene Vorplanung hat unter anderem mithilfe einer Raumwiderstandsanalyse ergeben, dass die bestehende Leitung im Bestandskorridor erneuert wird.

In der aktuellen Genehmigungsplanungsphase wird die Detailtrassierung erarbeitet.

Dabei werden die Maststandorte mit den zugehörigen Bauflächen und Zuwegungen geplant. Grundlage sind neben den technischen Voraussetzungen, wie der Mastform, auch die bereits der Vorplanung zugrundliegenden Trassierungsleit- und -grundsätze

Die Trassierungsleitsätze sind striktes Recht. Sie eröffnen keinen Gestaltungsfreiraum und können durch planerische Abwägung nicht überwunden werden. Abweichungen sind allenfalls im Rahmen der im jeweiligen Fachgesetz geregelten Ausnahmemöglichkeiten zulässig.

Die Trassierungsgrundsätze sind projektspezifische Vorschriften, die eine Berücksichtigung oder Optimierung bestimmter öffentlicher Belange fordern. Anders als die Trassierungsleitsätze orientieren sie sich lediglich an rechtlichen Vorgaben. Sie sind in der Abwägung im Planfeststellungsverfahren zulässig.

Diese Trassierungsgrundsätze lassen sich in vier Kategorien unterteilen:

Einbindung in Landschaft und Infrastruktur

Schonung von Umwelt und Natur

Technisch effiziente und sichere Umsetzung

Vorsorge für Mensch und menschliche Gesundheit

Eine ausführliche Darstellung der Trassierungsleit- und -grundsätze finden Sie hier.  

TransnetBW informiert die Öffentlichkeit im Rahmen des frühzeitigen Dialoges weiterhin über den Stand des Vorhabens.

Die Planungen der Detailtrassierung und alle weiteren erforderlichen Unterlagen, werden im anschließenden Genehmigungsverfahren durch die Behörde geprüft.  

gENEHMIGUNGSVERFAHREN

Planfeststellungs-verfahren

Auf die Genehmigungsplanungsphase folgt das eigentliche Genehmigungsverfahren, auch Planfeststellungsverfahren. Die zuständige Behörde prüft die eingereichten Unterlagen und führt die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit durch.

In Abstimmung mit dem verfahrensführenden Regierungspräsidium Freiburg werden zwei Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Rippolingen - Istein durchgeführt: Einem Planfeststellungsverfahren für die östlichen Abschnitte 2 und 3 folgt ein weiteres für den westlichen Abschnitt 1.

  • Abschnitt 1: Niederdossenbach - Istein/Landesgrenze (FR) (LA 7550)
  • Abschnitt 2: Rippolingen - Niederdossenbach (LA 5150 & LA 7550)
  • Abschnitt 3: Niederdossenbach - Umspannwerk Schwörstadt (LA 5150)

Bei einem positiven Bescheid für die Planungen werden am Ende der Verfahren die Planfeststellungsbeschlüsse veröffentlicht. Mit diesen kann die Bauphase beginnen.

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