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Dialog Netzbau
TransnetBW GmbH
Projektkommunikation
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart
Rippolingen – Istein
TransnetBW plant den Ersatzneubau zwischen Rippolingen und Istein. Die Genehmigungsbehörde prüft diese Planung und genehmigt das Vorhaben.
Vorbereitung
Die Trassierung, also die Planung des Leitungsverlaufs und der Maststandorte, unterteilt sich in zwei Phasen: die Grobtrassierung und die Detailtrassierung.
Die bereits abgeschlossene Vorplanung hat unter anderem mithilfe einer Raumwiderstandsanalyse ergeben, dass die bestehende Leitung im Bestandskorridor erneuert wird.
In der aktuellen Genehmigungsplanungsphase wird die Detailtrassierung erarbeitet.
Dabei werden die Maststandorte mit den zugehörigen Bauflächen und Zuwegungen geplant. Grundlage sind neben den technischen Voraussetzungen, wie der Mastform, auch die bereits der Vorplanung zugrundliegenden Trassierungsleit- und -grundsätze.
Die Trassierungsleitsätze sind striktes Recht. Sie eröffnen keinen Gestaltungsfreiraum und können durch planerische Abwägung nicht überwunden werden. Abweichungen sind allenfalls im Rahmen der im jeweiligen Fachgesetz geregelten Ausnahmemöglichkeiten zulässig.
Die Trassierungsgrundsätze sind projektspezifische Vorschriften, die eine Berücksichtigung oder Optimierung bestimmter öffentlicher Belange fordern. Anders als die Trassierungsleitsätze orientieren sie sich lediglich an rechtlichen Vorgaben. Sie sind in der Abwägung im Planfeststellungsverfahren zulässig.
Diese Trassierungsgrundsätze lassen sich in vier Kategorien unterteilen:
Eine ausführliche Darstellung der Trassierungsleit- und -grundsätze finden Sie hier.
TransnetBW informiert die Öffentlichkeit im Rahmen des frühzeitigen Dialoges weiterhin über den Stand des Vorhabens.
Die Planungen der Detailtrassierung und alle weiteren erforderlichen Unterlagen, werden im anschließenden Genehmigungsverfahren durch die Behörde geprüft.
gENEHMIGUNGSVERFAHREN
Auf die Genehmigungsplanungsphase folgt das eigentliche Genehmigungsverfahren, auch Planfeststellungsverfahren. Die zuständige Behörde prüft die eingereichten Unterlagen und führt die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit durch.
In Abstimmung mit dem verfahrensführenden Regierungspräsidium Freiburg werden zwei Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Rippolingen - Istein durchgeführt: Einem Planfeststellungsverfahren für die östlichen Abschnitte 2 und 3 folgt ein weiteres für den westlichen Abschnitt 1.
Bei einem positiven Bescheid für die Planungen werden am Ende der Verfahren die Planfeststellungsbeschlüsse veröffentlicht. Mit diesen kann die Bauphase beginnen.
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Hier erhalten Sie einen Einblick in das Projekt.
Erfahren Sie mehr über den Ersatzneubau und unseren Umgang mit Immissionen.
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