01. Dezember 2025

Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026

Das „Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat abschließend gebilligt. Mithilfe des staatlichen Zuschusses in Höhe von 6,5 Milliarden Euro wird die aus den Netzentgelten resultierende Kostenbelastung der Stromkundinnen und Stromkunden im Jahr 2026 gedämpft werden.

Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Zuschuss vollständig zur Senkung der Netzentgelte einzusetzen.

Das heißt, als regulierte Unternehmen kritischer Infrastruktur profitieren die Übertragungsnetzbetreiber finanziell nicht von dem Zuschuss. Es geht um eine Entlastung der Stromkundinnen und Stromkunden und nicht um eine finanzielle Unterstützung der Übertragungsnetzbetreiber. Der Zuschuss wird von den Übertragungsnetzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt.

Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises, den Stromkundinnen und Stromkunden zahlen. Damit werden der Betrieb und der Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze sowie die Integration erneuerbarer Energien finanziert. So kommt der Strom jederzeit zuverlässig bis in die Häuser oder in die Betriebe.

Die Netzentgelte der Verteil- und Übertragungsnetzebene liegen im Jahr 2025 im Durchschnitt bei 10,9 Cent pro Kilowattstunde und machen rund 28 Prozent des Gesamtstrompreises aus. Weitere Posten sind die Bereiche Beschaffung und Vertrieb mit einem Anteil von rund 40 Prozent sowie Steuern, Abgaben und Umlagen mit 32 Prozent. Der Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro bezieht sich somit auf den 28-Prozent-Anteil am Gesamtstrompreis.

Das Preisblatt der finalen Netzentgelte 2026 wird von TransnetBW am 05.12.2025 unter „Preisblätter & Kostenstruktur“ veröffentlicht: https://www.transnetbw.de/de/transparenz/netzzugang-und-entgelt/preisblaetter-kostenstruktur.