01. Oktober 2019
Die Transnet BW veröffentlicht vorläufige Netzentgelte für 2020
- Netzentgelte für das Stromübertragungsnetz steigen zum 1. Januar 2020 voraussichtlich um rund 15 Prozent
- Zweiter Schritt bei der Umsetzung bundesweit einheitlicher Netzentgelte ist getan
- Etwa die Hälfte der Kostensteigerung ist auf bundeseinheitliche Netzentgelte zurückzuführen
Stuttgart. Die TransnetBW hat heute die vorläufigen Netzentgelte für ihr Übertragungsnetz ab dem 1. Januar 2020 veröffentlicht. Diese werden im kommenden Jahr um rund 15 Prozent für einen durchschnittlichen Kunden ansteigen. Mit den Netzentgelten 2020 wurde ein weiterer Schritt zur bundesweiten Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte getan. Ohne Einbeziehung der bundeseinheitlichen Netzentgelte läge die Steigerung bei rund 8 Prozent. Die detaillierten Preisblätter sind auf der Homepage der TransnetBW veröffentlicht: transnetbw.de/transparenz/netzzugang-und-entgelt/preisblaetter
Die Angleichung der Netzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber führt zu einer Mehrbelastung der Netzkunden der TransnetBW. Kostensteigernd wirkten darüber hinaus die Beschaffung von Systemdienstleistungen, finanzielle Beiträge für die Stilllegung von Braukohlekraftwerken nach §13g EnWG sowie Investitionen in den Netzausbau.
Nach wie vor zählen die individuellen Netzentgelte der TransnetBW zu den günstigsten Entgelten. Das vorläufige Preisblatt 2020 weist die unternehmensindividuellen und die bundeseinheitlichen Preisbestandteile aus.
Im Jahr 2020 erfolgt der zweite Schritt bei der Einführung bundeseinheitlicher Netzentgelte auf Grundlage des Netzentgelt-Modernisierungsgesetzes (NEMoG), das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es sieht eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ab 2019 über fünf Jahre vor, so dass ab dem Jahr 2023 die Netzentgelte komplett vereinheitlicht sein werden. Der bundeseinheitliche Netzentgeltanteil wird im Jahr 2020 aus 40 Prozent der jeweiligen Kostenbasis (Erlösobergrenze) der Übertragungsnetzbetreiber errechnet. Von den übrigen 60 Prozent werden die unternehmensindividuellen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber bestimmt. (Siehe Presseinformation „Deutsche ÜNB berechnen erstmals bundeseinheitliches Netzentgelt - Presseinformation | TransnetBW GmbH“ vom 27. September 2018)
Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TransnetBW in Baden-Württemberg verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Versorgungs- und Systemsicherheit. Wesentlich dafür sind die Bereitstellung und der bedarfsgerechte Ausbau des Transportnetzes sowie die Integration erneuerbarer Energien und bestehender Kraftwerke.
Netzentgelte werden von Strom- und Gasnetzbetreibern im liberalisierten Energiemarkt für die Nutzung ihrer Netze erhoben und durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) überprüft. Das Netznutzungsentgelt der Übertragungsnetzebene hat am Endkundenpreis des Letztverbrauchers einen Anteil von rund fünf Prozent.
Am 1. Oktober 2019 werden die vorläufigen Netzentgelte und spätestens am 31. Dezember 2019 die endgültigen Netzentgelte für 2020 veröffentlicht.
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