12. Mai 2021
SuedLink im gesamten Verlauf in der Planfeststellung: Transnet BW reicht Planfeststellungsantrag für das Leinetal ein
- TransnetBW beantragt Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zwischen der Landkreisgrenze Hannover—Hildesheim und Landkreis Northeim (Niedersachsen)
- Anträge enthalten einen Vorschlag zum möglichen Leitungsverlauf sowie Alternativen
- TransnetBW setzt öffentlichen Dialog unter Corona-Bedingungen fort
Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW hat für den ausstehenden Abschnitt der Windstromleitung SuedLink in Niedersachsen zwischen der Grenze der Landkreise Hannover und Hildesheim sowie Einbeck (Landkreis Northeim) den Antrag auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Zuvor hatte die Behörde Ende März den 1.000 Meter breiten Korridor festgelegt, in dem die SuedLink-Trasse in diesem Abschnitt zukünftig verlaufen soll.
„Seit heute befinden sich alle SuedLink-Abschnitte im Planfeststellungsverfahren. Damit treiben wir eines der zentralen Projekte der Energiewende weiter voran“, erklärte Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung der TransnetBW. „Unsere Planungen werden wir auch unter Corona-Bedingungen mit einem transparenten Dialog mit der Öffentlichkeit begleiten – digital und hoffentlich bald wieder persönlich vor Ort rund um das Leinetal“, so Götz weiter.
Von der Landkreisgrenze Hannover—Hildesheim bei Elze entlang der Leine bis zum Einbecker Stadtteil Strodthagen beantragt TransnetBW einen möglichen Leitungsverlauf sowie in Frage kommende Alternativen. In den nächsten Wochen und Monaten starten entlang des zukünftigen Leitungsverlaufs Baugrunduntersuchungen, archäologische Untersuchungen, weitere Kartierungen und Kampfmittelsondierungen.
Im nächsten Schritt führt die Bundesnetzagentur die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durch. Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und Landesbehörden, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können schriftliche Stellungnahmen per Post oder online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einreichen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können zusätzlich zu den Informationen auf der Projektwebseite www.transnetbw.de/suedlink ein gedrucktes Informationspaket per E-Mail an suedlink@transnetbw.de oder telefonisch unter 0800 380 470-1 bestellen. Die Antragsunterlagen, Karten und Erläuterungen sind online abrufbar unter www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink/planung-und-genehmigung.
Zu SuedLink:
SuedLink soll als Gleichstrom-Erdkabelverbindung die windreichen Regionen Norddeutschlands mit Bayern und Baden-Württemberg verbinden. Die Verbindung wird von den beiden Übertragungsnetzbetreibern TenneT und TransnetBW realisiert. SuedLink besteht aus zwei Vorhaben und wird in Wilster und Brünsbüttel beginnen; Endpunkte sind die Netzknoten Bergrheinfeld und Großgartach. Beide Vorhaben werden über weite Bereiche parallel geplant und verlegt werden. SuedLink ist in mehrere Teilabschnitte aufgeteilt, für die jeweils die Planfeststellung beantragt wird.
Zum Genehmigungsverfahren:
Nach dem Abschluss der Bundesfachplanung mit der Festlegung eines 1.000 Meter breiten Korridors beginnt nun das Planfeststellungsverfahren. Innerhalb des Korridors wird in diesem Verfahren der genaue, flurstückscharfe Verlauf der Erdkabelverbindung festgelegt. Diese Entscheidung wird in mehreren aufeinander folgenden Verfahrensschritten gefällt, die maßgeblich in den §§ 19 bis 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) festgelegt sind. Dadurch kann die SuedLink-Erdkabeltrasse im Verlauf des Verfahrens immer konkreter und detaillierter geplant werden.
Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinigungen haben nach der Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss verschiedene Möglichkeiten, sich formell zu beteiligen. Sie können sich zunächst zum Antrag nach § 19 NABEG im Rahmen der Antragskonferenz bzw. alternativ im schriftlichen Verfahren gemäß PlanSiG äußern. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie nach § 21 NABEG schriftliche Einwendungen zum Plan für den finalen Trassenverlauf an die Bundesnetzagentur richten. Diese Einwendungen können sie schließlich in einem Erörterungstermin darlegen. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ein exakter Erdkabel-Verlauf festgelegt.
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